5703/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Murauer und
Kollegen vom 26. März 1999, Nr. 6051/J, betreffend
Einführung eines prämienorientierten Vorschlagswesens
im öffentlichen Dienst
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Murauer und Kollegen vom 26. März 1999, Nr.
6051/J, betreffend Einführung eines prämienorientierten Vorschlagswesens im öffentlichen
Dienst, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Eigeninitiative und betriebliche Mitverantwortung sind wesentliche Säulen einer erfolgver -
sprechenden Arbeit eines jeden Unternehmens, das gilt auch für die staatliche Verwaltung.
Die daraus resultierende Motivation erhöht Leistungsbereitschaft und Freude bei der Durch -
führung der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übertragenen Aufgaben. Aus diesem
Grund stehe ich einem innerbetrieblichen Vorschlagswesen positiv gegenüber.
Zu den Fragen 2 und 3
Ja.
Zu Frage 4:
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 13. Juni 1978 auf Grund der Entschließung des
Nationalrates vom 1. Februar 1978, E 17 - NR/XIV. GP., beschlossen, dass von den einzelnen
Ressorts das System der Prämierung von wirksamen Vorschlägen zur Verbesserung der
Arbeitsweise in der Verwaltung und in den Betrieben des Bundes eingeführt werden soll.
Die „Richtlinien für die Organisation des betrieblichen Vorschlagswesens im Ressortbereich
des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft“ wurden mit einem Erlass vom
30. Juni 1981 in kraft gesetzt. Dieser Erlass wurde im Jahre 1991 novelliert.
Zu Frage 5:
Es werden keine fixen finanziellen Beträge bereitgestellt, sondern die Prämie wird auf Grund
des Vorschlages nach Beschluss einer speziell eingerichteten „Kommission für das betriebli -
che Vorschlagswesen (BVW) im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft“ zur Aus -
zahlung gebracht. Die Prämienberechnung erfolgt anhand genau festgelegter Kriterien, die
sich entweder an einem fixen Prozentsatz der Nettoersparnisse eines Jahres (bei berechen-
baren Vorschlägen) orientieren oder nach einem Punktesystem, basierend auf objektiven
Bewertungskriterien (bei nicht berechenbaren Vorschlägen), vergeben werden.
Zu Frage 6:
Seit 1991 wurden 4 Vorschläge durch Geldbeträge prämiert. Die Höhe der ausgeschütteten
Prämien beträgt insgesamt rd. 26.000,-- ATS.
Zu Frage 7:
Im Stellenplan 1999 (Anlage III zum Bundesfinanzgesetz) sind beim Planstellenbereich
„Land - und Forstwirtschaft“ insgesamt 3.935 Planstellen veranschlagt.
Seit 1991 wurden insgesamt 19
Vorschläge eingebracht.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Durch die bereits erwähnten Richtlinien wurde eine Grundlage für die Einrichtung des be -
trieblichen Vorschlagswesens im Ressortbereich des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft geschaffen. Diese Richtlinien haben sich bewährt und wurden im Laufe der
Zeit den geänderten Rahmenbedingungen angepasst Vorschläge der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zur rationelleren Gestaltung der Arbeitsabläufe sind ein unverzichtbares Element
zur weiteren Verbesserung der Verwaltung, das auch ein erklärtes Ziel der Bundesregierung
darstellt. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die von mir auch in der Öffentlichkeit prä -
sentierten Programmschwerpunkte bezüglich der Umsetzung des Ministerratsbeschlusses
vom 3. Dezember 1997 zur Verwaltungsinnovation hinweisen, worin der Nutzung von In -
strumenten zur Modernisierung der Verwaltung ein besonderer Stellenwert eingeräumt wur -
de.