5705/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 24. März 1999 unter

der Nr. 5967/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Pflege -

dienstzulage für Sanitätsunteroffiziere“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Vorweg ist festzuhalten, daß für Legislativmaßnahmen im Bereich des Dienst- und

Besoldungsrechtes nicht - wie in der Einleitung behauptet - der Bundesminister für Landes -

verteidigung, sondern der Bundesminister für Finanzen zuständig ist.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Mir ist die gegenständliche Problematik seit Jänner 1991 bekannt

 

Zu 2:

 

Trotz nicht bestehender Anspruchsvoraussetzungen mag es unbefriedigend erscheinen, daß

ein Teil der Sanitätsunteroffiziere die Pflegedienstzulage lediglich aus formalen Gründen

weiter bezieht, während den übrigen Betroffenen die Zulage eingestellt werden mußte. Ich

halte aber fest, daß seit meinem Amtsantritt diesbezüglich die maßgeblichen gesetzlichen

Bestimmungen und einschlägigen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes korrekt

angewandt werden.

Zu 3, 4 und 6:

 

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist derzeit im Zusammenhang mit der

beabsichtigten Umstrukturierung des Sanitätswesens und einer Neuordnung der

Sanitätsausbildung beim Bundesheer mit dem Bundesministerium für Finanzen bezüglich

einer gesetzlichen Neuregelung des Zulagenwesens im Sanitätsbereich im Gespräch. Damit

sollen u.a. auch bestehende ungerechtfertigte besoldungsmäßige Differenzierungen beseitigt

werden.

 

Zu 5:

 

Derzeit erhalten insgesamt 21 Bedienstete auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides die

Pflegedienstzulage.