5705/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 24. März 1999 unter
der Nr. 5967/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Pflege -
dienstzulage für Sanitätsunteroffiziere“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorweg ist festzuhalten, daß für Legislativmaßnahmen im Bereich des Dienst- und
Besoldungsrechtes nicht - wie in der Einleitung behauptet - der Bundesminister für Landes -
verteidigung, sondern der Bundesminister für Finanzen zuständig ist.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Mir ist die gegenständliche Problematik seit Jänner 1991 bekannt
Zu 2:
Trotz nicht bestehender Anspruchsvoraussetzungen mag es unbefriedigend erscheinen, daß
ein Teil der Sanitätsunteroffiziere die Pflegedienstzulage lediglich aus formalen Gründen
weiter bezieht, während den übrigen Betroffenen die Zulage eingestellt werden mußte. Ich
halte aber fest, daß seit meinem Amtsantritt diesbezüglich die maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen und einschlägigen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes korrekt
angewandt werden.
Zu 3, 4 und 6:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist derzeit im Zusammenhang mit der
beabsichtigten Umstrukturierung des Sanitätswesens und einer Neuordnung der
Sanitätsausbildung beim Bundesheer mit dem Bundesministerium für Finanzen bezüglich
einer gesetzlichen Neuregelung des Zulagenwesens im Sanitätsbereich im Gespräch. Damit
sollen u.a. auch bestehende ungerechtfertigte besoldungsmäßige Differenzierungen beseitigt
werden.
Zu 5:
Derzeit erhalten insgesamt 21 Bedienstete auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides die
Pflegedienstzulage.