5706/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 24. März 1999 unter
der Nr. 5968/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Jägertruppe des Bundesheeres“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Ausführungen von Korpskommandant Plienegger beziehen sich auf ein statisches
Verteidigungsdispositiv im Sinne einer Verteidigung aus Stellungen (taktische Norm). Das
nach der Strukturanpassung maßgebliche Einsatzkonzept sieht allerdings nicht die
Aufstellung des Bundesheeres in statischen Dispositiven entlang der Staatsgrenze vor,
sondern eine dem heutigen Bedrohungsbild besser entsprechende Konzentration der
Verteidigungskräfte je nach notwendigem Personal - und Materialaufwand im bedrohten
Raum.
Zu 3:
An der Aufgabenstellung der präsenten Jägerbataillone - Hilfeleistung bei Katastrophen,
sicherheitspolizeiliche Assistenzleistung, Schutz gefährdeter Grenzabschnitte bei
krisenhaften Entwicklungen in unmittelbarer Nachbarschaft Österreichs - hat sich durch die
Strukturanpassung keine Änderung
ergeben.
Zu 4 und 5:
Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 und 2. Eine „klassische
Verteidigung“ ist lediglich im Rahmen eines räumlich bzw. zeitlich begrenzten
Sicherungseinsatzes zum Schutz der Staatsgrenze denkbar. Hinsichtlich der Dauer einer
Operation ist davon auszugehen, daß sie bis Erfolgseintritt (Beendigung der Bedrohung,
Abwehr des Angriffes) fortzusetzen ist. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführung zu
den Fragen 6 bis 9.
Zu 6 bis 9:
Da die Beantwortung dieser Fragen Rückschlüsse auf die Einsatzstärke und andere
einsatzrelevante Grundlagen zuließe, bitte ich um Verständnis, daß ich dazu im Rahmen
einer Anfragebeantwortung nicht Stellung nehmen kann.
Zu 10:
Die Fliegerabwehr gegen einzelne Luftfahrzeuge kann auch im Raumschutz mit den Mitteln
der Truppenfliegerabwehr (Maschinenkanone 2cm) und der Fliegerabwehr aller Truppen
(Maschinengewehre, Handfeuerwaffen) selbständig wahrgenommen werden.
Zu 11 und 12:
Details über Organisationspläne sind aus Gründen militärischer Geheimhaltung nicht
geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu
werden.
Zu 13:
Grundsätzlich sind alle Jägerbataillone der präsenten Jägerbrigaden von ihrer Organisation
und Ausrüstung her befähigt, gleiche Aufgaben zu erfüllen. Längerfristig ist auch geplant,
alle Bataillone mit gepanzerten Mannschaftstransportfahrzeugen auszustatten. Darüber
hinaus sind die luft - bzw. gebirgsbeweglichen Bataillone je nach Spezialisierung in der
Lage, zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen. Dementsprechend unterscheidet sich deren
Ausrüstung in Teilbereichen.
Zu 14:
Alle Jägerbataillone unterstehen unabhängig davon, ob sie gerade ein Vollkontingent
ausbilden oder nicht bzw. bereits für Präsenzaufgaben herangezogen werden könnten, dem
nach der Heeresgliederung zugeordneten Brigadekommando. Im Falle der Heranziehung zu
konkreten Präsenzaufgaben kann es erforderlich sein, die Unterstellungsverhältnisse im
Wege der Truppeneinteilung zu ändern.