5714/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Krüger und Kollegen haben am 24. März
1999 unter der Nr. 5961/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Förderung des Kulturvereines Alsergrund gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der „Kulturverein Alsergrund“ hat im Jahr 1998 von der Kunstsektion des
Bundeskanzleramtes einen Finanzierungsbeitrag in der Höhe von S 400.000,--
für das „Summer Stage Independent Festival“ erhalten.
Zu Frage 2:
Der genannte Kulturverein hat, wie jeder andere Förderungswerber, einen
Antrag mit der Darstellung des Kulturprogrammes und dazugehöriger Kal -
kulation, aus der ein Finanzbedarf ablesbar
war, gestellt.
Zu Frage 3:
Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, daß gemäß § 9 des Kunstförderungsgeset -
zes (BGBl. Nr. 146/1988 in der Fassung Nr. 45/97) der zuständige
Ressortminister zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsange -
legenheiten Beiräte einsetzen kann. Den Empfehlungen dieser Beiräte wird in
aller Regel nachgekommen, die Entscheidung hat jedoch letztlich der zustän -
dige Ressortverantwortliche zu treffen und auch zu verantworten.
Im eingereichten Veranstaltungsprogramm war für die Abhaltung von 30
Konzerten im Bereich von Klassik bis Jazz sowie für künstlerische Plakat -
Aktionen und für die Gestaltung von Allee - Objekten namhafter jüngerer
österreichischer Künstler allein für Künstlerhonorare ein Bedarf von S 380.000,-
genannt. Da alle Veranstaltungen bei freiem Eintritt zugänglich waren, handelte
es sich um einen echten Bedarf, für den die Förderungszuständigkeit der
Kunstsektion des Bundeskanzleramtes vorlag. Mit dieser Unterstützung sollte
an diesem Ort ein kulturpolitischer Impuls gesetzt und das vorwiegend
jugendliche Publikum an Kunst und Kultur herangeführt werden.
Zu Frage 4:
Die aktenmäßige Abwicklung erfolgte über die zuständige Geschäftsabteilung,
die Förderzusage wurde durch den Herrn Staatssekretär erteilt.
Zu Frage 5:
Eine derartige Intervention hat nicht
stattgefunden.
Zu den Fragen 6 und 8:
Aus den Statuten geht klar hervor, daß der „Kulturverein Alsergrund“ ein
gemeinnütziger und unabhängiger Kulturverein ist.
Die Fördergelder der Kunstsektion kamen fast ausschließlich der Abdeckung
der Künstlerhonorare zugute, im Rahmen der Veranstaltung wurde auch
keinerlei Parteienwerbung gemacht. Der Verdacht verdeckter Parteien -
finanzierung kann daher gänzlich ausgeschlossen werden.
Zu Frage 7:
Da das gesamte kulturelle Programm des „Summer Stage Independent
Festival“ bei freiem Eintritt zugänglich war, kann es sich nicht um eine
kommerzielle Veranstaltung gehandelt haben.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Anzahl der an das Bundeskanzleramt herangetragenen Projekte, Ideen und
Konzepte wächst ständig; die Fachabteilungen der Kunstsektion reagieren auf
neue Entwicklungen umgehend mit neuen Förderungsprogrammen und
Schwerpunktsetzungen. Dies zeigt, daß von einem „Mißtrauen“ gegenüber der
Kulturpolitik des Bundeskanzleramtes wohl nicht die Rede sein kann.
Im übrigen habe ich, um dem großen öffentlichen Interesse an Kunst - und
Kulturpolitik Rechnung zu tragen, die Erstellung eines ,,Weißbuches“ in Auftrag
gegeben, in dem Fachleute aus allen Kunstsparten ihre Vorschläge einbringen
konnten, aber auch die gesamte interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit
bekommen hat, ihre Positionen zu vermitteln.