5714/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Krüger und Kollegen haben am 24. März

1999 unter der Nr. 5961/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Förderung des Kulturvereines Alsergrund gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der „Kulturverein Alsergrund“ hat im Jahr 1998 von der Kunstsektion des

Bundeskanzleramtes einen Finanzierungsbeitrag in der Höhe von S 400.000,--

für das „Summer Stage Independent Festival“ erhalten.

 

Zu Frage 2:

 

Der genannte Kulturverein hat, wie jeder andere Förderungswerber, einen

Antrag mit der Darstellung des Kulturprogrammes und dazugehöriger Kal -

kulation, aus der ein Finanzbedarf ablesbar war, gestellt.

Zu Frage 3:

 

Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, daß gemäß § 9 des Kunstförderungsgeset -

zes (BGBl. Nr. 146/1988 in der Fassung Nr. 45/97) der zuständige

Ressortminister zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsange -

legenheiten Beiräte einsetzen kann. Den Empfehlungen dieser Beiräte wird in

aller Regel nachgekommen, die Entscheidung hat jedoch letztlich der zustän -

dige Ressortverantwortliche zu treffen und auch zu verantworten.

 

Im eingereichten Veranstaltungsprogramm war für die Abhaltung von 30

Konzerten im Bereich von Klassik bis Jazz sowie für künstlerische Plakat -

Aktionen und für die Gestaltung von Allee - Objekten namhafter jüngerer

österreichischer Künstler allein für Künstlerhonorare ein Bedarf von S 380.000,-

genannt. Da alle Veranstaltungen bei freiem Eintritt zugänglich waren, handelte

es sich um einen echten Bedarf, für den die Förderungszuständigkeit der

Kunstsektion des Bundeskanzleramtes vorlag. Mit dieser Unterstützung sollte

an diesem Ort ein kulturpolitischer Impuls gesetzt und das vorwiegend

jugendliche Publikum an Kunst und Kultur herangeführt werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die aktenmäßige Abwicklung erfolgte über die zuständige Geschäftsabteilung,

die Förderzusage wurde durch den Herrn Staatssekretär erteilt.

 

Zu Frage 5:

 

Eine derartige Intervention hat nicht stattgefunden.

Zu den Fragen 6 und 8:

 

Aus den Statuten geht klar hervor, daß der „Kulturverein Alsergrund“ ein

gemeinnütziger und unabhängiger Kulturverein ist.

 

Die Fördergelder der Kunstsektion kamen fast ausschließlich der Abdeckung

der Künstlerhonorare zugute, im Rahmen der Veranstaltung wurde auch

keinerlei Parteienwerbung gemacht. Der Verdacht verdeckter Parteien -

finanzierung kann daher gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Zu Frage 7:

 

Da das gesamte kulturelle Programm des „Summer Stage Independent

Festival“ bei freiem Eintritt zugänglich war, kann es sich nicht um eine

kommerzielle Veranstaltung gehandelt haben.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Die Anzahl der an das Bundeskanzleramt herangetragenen Projekte, Ideen und

Konzepte wächst ständig; die Fachabteilungen der Kunstsektion reagieren auf

neue Entwicklungen umgehend mit neuen Förderungsprogrammen und

Schwerpunktsetzungen. Dies zeigt, daß von einem „Mißtrauen“ gegenüber der

Kulturpolitik des Bundeskanzleramtes wohl nicht die Rede sein kann.

Im übrigen habe ich, um dem großen öffentlichen Interesse an Kunst - und

Kulturpolitik Rechnung zu tragen, die Erstellung eines ,,Weißbuches“ in Auftrag

gegeben, in dem Fachleute aus allen Kunstsparten ihre Vorschläge einbringen

konnten, aber auch die gesamte interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit

bekommen hat, ihre Positionen zu vermitteln.