5715/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 24. März 1999

unter der Nr. 5945/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend gesamtstaatliches Krisenmanagement gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Vorkehrungen im Krisen - und

Katastrophenfall hat einen Zwischenbericht über ihre Arbeiten vorgelegt. Die

wesentlichen Ergebnisse der bisherigen Arbeiten sind eine aufgrund der

Erfahrungen von Lassing getroffene Differenzierung zwischen Maßnahmen zur

Bewältigung lokaler Unglücksfälle, den Maßnahmen des Katastrophenschutzes

und dem Staatlichen Krisenmanagement sowie die Abgrenzung von

Möglichkeiten zur wechselseitigen Unterstützung.

Da derzeit auch im Rahmen von zwei Arbeitsgruppen beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. beim Fachverband der Bergwerke und

Eisen erzeugenden Industrie der Wirtschaftskammer Österreich das Grubenret -

tungswesen neu organisiert werden bzw. Notfallpläne und Kommunikations -

systeme neu konzipiert werden sollen, war es notwendig, die Arbeiten der

Arbeitsgruppe so lange zu unterbrechen, bis die diesbezüglichen Ergebnisse

absehbar sind, da diese eine Voraussetzung für eine Lösung der Probleme im

Bereich Katastrophenschutz und Krisenmanagement nach Unfällen im Bergbau

sind. Der Zeitpunkt für das Vorliegen eines Endergebnisses ist daher von den

beiden genannten fachspezifischen Arbeitsgruppen im Bergbau abhängig. Es

wird angestrebt, die Arbeiten in diesem Jahr abzuschließen.

 

Die entsprechende Umsetzung der Empfehlungen kann nach Vorliegen des

endgültigen Ergebnisses der Arbeitsgruppe sofort erfolgen.

 

Zu Frage 3:

 

Der im Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe gehören neben Vertre -

tern des Bundeskanzleramtes weiters Vertreter der Bundesministerien für wirt -

schaftliche Angelegenheiten, für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Landes -

verteidigung sowie des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und des

Amtes der Wiener Landesregierung an.

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Der Personalaufwand für die 7 Bediensteten der Abteilung I/A/9 (staatliches

Krisenmanagement) betrug im Jahr 1998 S 5,393.520,80.

 

Im Bereich des staatlichen Krisenmanagements war 1998 für Beschaffungs -

maßnahmen ein Betrag von S 800.000,- veranschlagt. Für die Einsatzzentrale

des Bundes in St. Johann/Pongau wurden für die anteiligen Betriebskosten

S 6,000.000,- sowie für technische Überprüfungen S 100.000,- budgetiert.

 

Zu Frage 6:

 

Für den Betrieb des Staatsgrundnetzes sind keine gesonderten Budgetmittel

ausgewiesen, da von jedem Teilnehmer die jeweiligen Anschlußkosten selbst

getragen werden. Im Bereich des Bundeskanzleramtes beliefen sich die Kosten

für den Betrieb und für infrastrukturelle Maßnahmen im Jahr 1998 auf

S 110.978,87.