5715/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kiss und Kollegen haben am 24. März 1999
unter der Nr. 5945/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend gesamtstaatliches Krisenmanagement gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Vorkehrungen im Krisen - und
Katastrophenfall hat einen Zwischenbericht über ihre Arbeiten vorgelegt. Die
wesentlichen Ergebnisse der bisherigen Arbeiten sind eine aufgrund der
Erfahrungen von Lassing getroffene Differenzierung zwischen Maßnahmen zur
Bewältigung lokaler Unglücksfälle, den Maßnahmen des Katastrophenschutzes
und dem Staatlichen Krisenmanagement sowie die Abgrenzung von
Möglichkeiten zur wechselseitigen
Unterstützung.
Da derzeit auch im Rahmen von zwei Arbeitsgruppen beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. beim Fachverband der Bergwerke und
Eisen erzeugenden Industrie der Wirtschaftskammer Österreich das Grubenret -
tungswesen neu organisiert werden bzw. Notfallpläne und Kommunikations -
systeme neu konzipiert werden sollen, war es notwendig, die Arbeiten der
Arbeitsgruppe so lange zu unterbrechen, bis die diesbezüglichen Ergebnisse
absehbar sind, da diese eine Voraussetzung für eine Lösung der Probleme im
Bereich Katastrophenschutz und Krisenmanagement nach Unfällen im Bergbau
sind. Der Zeitpunkt für das Vorliegen eines Endergebnisses ist daher von den
beiden genannten fachspezifischen Arbeitsgruppen im Bergbau abhängig. Es
wird angestrebt, die Arbeiten in diesem Jahr abzuschließen.
Die entsprechende Umsetzung der Empfehlungen kann nach Vorliegen des
endgültigen Ergebnisses der Arbeitsgruppe sofort erfolgen.
Zu Frage 3:
Der im Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe gehören neben Vertre -
tern des Bundeskanzleramtes weiters Vertreter der Bundesministerien für wirt -
schaftliche Angelegenheiten, für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Landes -
verteidigung sowie des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und des
Amtes der Wiener Landesregierung an.
Zu den Fragen 4 und 5:
Der Personalaufwand für die 7 Bediensteten der Abteilung I/A/9 (staatliches
Krisenmanagement) betrug im Jahr 1998 S 5,393.520,80.
Im Bereich des staatlichen Krisenmanagements war 1998 für Beschaffungs -
maßnahmen ein Betrag von S 800.000,- veranschlagt. Für die Einsatzzentrale
des Bundes in St. Johann/Pongau wurden für die anteiligen Betriebskosten
S 6,000.000,- sowie für technische Überprüfungen S 100.000,- budgetiert.
Zu Frage 6:
Für den Betrieb des Staatsgrundnetzes sind keine gesonderten Budgetmittel
ausgewiesen, da von jedem Teilnehmer die jeweiligen Anschlußkosten selbst
getragen werden. Im Bereich des Bundeskanzleramtes beliefen sich die Kosten
für den Betrieb und für infrastrukturelle Maßnahmen im Jahr 1998 auf
S 110.978,87.