5719/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans Helmut Moser, Partner und Partnerinnen haben am
24. März 1999 unter der Nr. 5988/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Binnengrenzkontrollen nach Inkraftsetzung des Schengener Abkommens“
gerichtet
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die in der Anfrage geschilderte Kontrolle wurde von Angehörigen der Mobilen
Überwachungsgruppe der österreichischen Zollwache Achleiten an der Binnengrenze zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und Österreich in Suben durchgeführt. Nach den mir zur
Verfügung stehenden Informationen handelte es sich dabei aber um keine Kontrolle nach dem -
in meinen Wirkungsbereich fallenden - Grenzkontrollgesetz, sondern um eine Zollkontrolle. Ich
ersuche daher um Verständnis, wenn ich mangels Zuständigkeit von einer inhaltlichen
Beantwortung der Fragen Abstand nehme.
Zu Frage 9:
Identitätsfeststellungen, die derzeit im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen zum Schengener
Regelwerk durchgeführt werden, basieren auf dem bereits zur Verfügung stehenden
Rechtsinstrumentarium (§35 (1) Z. 6 SPG). Mit der in der Fragestellung erwähnten
Regierungsvorlage einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird darüber hinaus eine
Effizienzsteigerung auf den internationalen Transitrouten angestrebt.