5719/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans Helmut Moser, Partner und Partnerinnen haben am

24. März 1999 unter der Nr. 5988/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Binnengrenzkontrollen nach Inkraftsetzung des Schengener Abkommens“

gerichtet

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Die in der Anfrage geschilderte Kontrolle wurde von Angehörigen der Mobilen

Überwachungsgruppe der österreichischen Zollwache Achleiten an der Binnengrenze zwischen

der Bundesrepublik Deutschland und Österreich in Suben durchgeführt. Nach den mir zur

Verfügung stehenden Informationen handelte es sich dabei aber um keine Kontrolle nach dem -

in meinen Wirkungsbereich fallenden - Grenzkontrollgesetz, sondern um eine Zollkontrolle. Ich

ersuche daher um Verständnis, wenn ich mangels Zuständigkeit von einer inhaltlichen

Beantwortung der Fragen Abstand nehme.

 

Zu Frage 9:

 

Identitätsfeststellungen, die derzeit im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen zum Schengener

Regelwerk durchgeführt werden, basieren auf dem bereits zur Verfügung stehenden

Rechtsinstrumentarium (§35 (1) Z. 6 SPG). Mit der in der Fragestellung erwähnten

Regierungsvorlage einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wird darüber hinaus eine

Effizienzsteigerung auf den internationalen Transitrouten angestrebt.