572/AB

betreffend die schriftliche Anfrage der Abg.

Eimecker und Genossen vom 7. Mai 1996,

Nr. 579/J-NR/1996, Bahnhof Summerau - Summerauerbahn»

Im Allgemeinen:

Zur Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen gilt zwischen Osterreich und der Tschechischen Republik das Abkommen zwischen Osterreich und der damaligen CSSR vom 29. September 1962, BGBI.NR. 4111964. Im Artikel'3 Abs. 2 lit a) wird der Bahnhof Summerau als Betriebswechselbahnhof (= Obergangsbahnhoe ausgewiesen.

Vorbereitende Expertengesprächezur Einleitung von Verhandlungen über eine Neufassung

dieses Staatsvertrages wurden seitens der beiden Vekehrsministerien aufgenommen (die formalen bilateralen Verhandlungen obliegen gemäß Bundesministeriengesetz dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten).

Hinsichtlich allfälliger Änderungen der Grenz- und Übergangsbahnhöfe wurden noch keine abschließenden Beurteilungen gefunden, weil die - in der Anfrage angesprochenen - vorbereitenden Verhandlungen auf Ebene der Eisenbahnen noch im Gange sind.

Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:

Zu den Fragen 1 und 2:

Entsprechen diese Informationen den Tatsachen und wenn ja, wie weit sind die Pläne-, die Güterkasse nach Bahnhof Linz-Verschiebebahnhof zu verlegen bereits gediehen?

Ist durch die im Raum stehende Verlegung der Güterkasse auch der Verschubstandort Summerau in Gefahr'?'

Es ist - unabhängig von einer allfälligen Verlagerung des Übergangsbahnhofes nach Horni Dvoriste - seitens der ÖBB nicht an eine Verlegung der Güterkasse nach Linz Verschiebebahnhof gedacht.

Zu Frage 3:

"Für den Ausbau des Bahnhofes Summeraü - Bau von zwei Gleisen - wäre als Baubeginn der 3. Juni 1996 vorgesehen. Ist durch diese Maßnahmen der Ausbau wiederum aufgeschoben bzw. ist daran gedacht, diesen Oberhaupt fallenzulassen?"

Die für Mitte d.J. vorgesehene Zulegung von zwei Gleisen im Bahnhof Summerau wurde - wegen des gesunkenen WagenaufKommens sowie des noch ausständigen Verhandlungsergebnisses ÖBB - CD (Tschechische Bahnen) - vorerst zurückgestellt.

Zu den gleichlautenden Fragen 4 und 5:

'Durch die obenstehenden Maßnahmen wären in einer ohnehin arbeitsplatzschwachen Region bis zu 70 Arbeitsplätze gefährdet. Weiche Überlegungen bestehen für die betroffenen Bundesbahnbediensteten?'

Im Falle einer Verlagerung der Übergangstätigkeiten nach Horni Dvoriste und Übernahme des Zugbildeverschubes durch die CD könnte der Verschubpersonalstand von dzt. 48 Mitarbeitern auf ca. 18 abgesenkt werden.

Eine unmittelbare Gefährdung besteht für die betroffenen Mitarbeiter nicht, da für diese entsprechende Sozialpläne erstellt würden.