5721/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde vom

25. März 1999, Nr. 6011/J, betreffend Grundwassersanierung OÖ, beehre ich mich Folgen -

des mitzuteilen:

 

Zu der von Ihnen angesprochenen PATT - Situation, darf ich Folgendes feststellen:

 

Gemäß § 33 f Abs. 6 WRG kann der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft nach

Maßgabe des jeweiligen Bundesvoranschlags Zuschüsse bis höchstens 50% für Einkom -

mensminderungen gewähren, die nachweislich auf Grund von schwerwiegenden wirtschaftli -

chen Nachteilen in der sonst rechtmäßigen Nutzung von Anlagen und Grundstücken aus

einer Verordnung gemäß § 33 f Abs. 3 WRG erwachsen sind.

 

Die Gewährung einer solchen Entschädigung setzt daher voraus, dass der Landeshaupt -

mann durch Verordnung gemäß § 33 f Abs.3 jene zusätzlichen Nutzungsbeschränkungen

oder Reinhaltemaßnahmen verfügt, die sich als erforderlich erweisen, um die Belastung des

Grundwassers unter den Schwellenwert zu senken.

Von seiten des Landes OÖ wurde noch keine Verordnung gemäß § 33 f Abs. 3 erlassen. Die

Voraussetzungen für die Erlassung einer Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen gemäß

§ 33 f Abs. 6 durch den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft sind daher derzeit noch

nicht gegeben.

 

Zu Frage 1:

 

Die den Berichten zugrundeliegenden Datenauswertungen vermengen unterschiedliche Da -

tenkollektive, nämlich solche, die halbjährlich alle Grundwassermessstellen und solche, die

vierteljährlich nur die potentiell gefährdeten Gebiete umfassen. Vergleichbar sind jedoch

nur Durchgänge mit einheitlichem Messstellenkollektiv.

 

Zu Frage 2:

 

Probenahme und Analytik werden in allen österreichischen Bundesländern jeweils für zwei -

jährige Perioden öffentlich ausgeschrieben. Dadurch kommt es zwangsläufig zu Änderungen

der Auftragnehmer und der Analysenverfahren. Der derzeitige Auftragnehmer für die Nitrat -

analytik in Oberösterreich ist seit dem 2. Quartal 98 im Einsatz.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 6:

 

Der Vertrauensbereich ist ein Maß für die Schärfe des analytischen Verfahrens, er hat aber

keinen größenmäßigen Einfluss auf die gemessenen Werte.

 

Unter anderem wegen der Ausdehnung des Vertrauensbereiches auf 10% wurde im Februar

1999 eine Laborkontrolle beim Auftragnehmer unter Beiziehung eines Sachverständigen

durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der Vertrauensbereich nicht normkonform er -

mittelt wurde. Am 9. April 1999 fand beim Amt der OÖ Landesregierung eine Besprechung

mit dem Auftragnehmer statt, bei der festgelegt wurde, dass der Vertrauensbereich neu zu

berechnen sei, wodurch er vom Ausmaß in die bisher übliche Größenordnung abgesenkt

wird.

Zu Frage 5:

 

45 mg/l ist der Schwellenwert gemäß Grundwasserschwellenwertverordnung, 50 mg/l der

Grenzwert der Trinkwassernitratverordnung. Dem Vorsorgegedanken Rechnung tragend

liegen die Schwellenwerte der Grundwasserschwellenwertverordnung in der Regel rund 80%

unter den Trinkwassergrenzwerten. Die Grundwasserschwellenwertverordnung legt fest,

dass der Schwellenwert 45 mg/l dann als überschritten gilt, wenn der Messwert um mehr als

den Vertrauensbereich über dem Schwellenwert liegt. In den konkreten Fällen hat die Frage

des Vertrauensbereiches keine Auswirkungen auf die Einstufung von Messstellen als „ge -

fährdet oder nicht gefährdet“ nach den Kriterien der Schwellenwertverordnung gezeigt.

 

Zu Frage 7:

 

Voraussetzung für eine Haftung des Staates wäre, dass die als seine Organe handelnden

Personen im Rahmen der hoheitlichen Vollziehung einem Dritten rechtswidrig und schuldhaft

Schaden zugefügt haben. Im Zusammenhang mit der fehlenden Verordnung zur Nutzungs -

einschränkung dürfte es an mehreren dieser Voraussetzungen fehlen.

 

Zu Frage 8:

 

In Österreich steht schon seit einigen Jahren die Bedeutung der biologischen Wirtschafts -

weise als besonders umweltfreundliche Produktionsmethode im Vordergrund. Die biologi -

sche Wirtschaftsweise ist in Österreich über eine Marktnische schon seit einigen Jahren hin -  

ausgekommen, beinahe jeder zehnte österreichische Bauer ist Biobauer. Die Schaffung der

entsprechenden Rahmenbedingungen durch die österreichische Agrarpolitik liegt diesem

Erfolg zugrunde. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird sich auch wei -

terhin bemühen, durch Unterstützung der Beratung, Produktion, Verarbeitung und der Ver -

marktung möglichst vielen Bauern den Umstieg zu ermöglichen.

Ziel ist es dafür Sorge zu tragen, dass es zu einer kontinuierlichen harmonischen Entwick -

lung des biologischen Landbaus kommt, bei der die nachgeordneten Bereiche (Vermarktung,

Lagerung, Verarbeitung) und auch besonders der Konsum dieser Entwicklung angepasst

sind.