5723/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Brauneder
und Kollegen von 25. März 1999, Nr. 6027/J,
betreffend gesetzliche Verankerung der deutschen
Rechtschreibreform
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Brauneder und Kollegen vom 25. März
1999, Nr. 6027/J, betreffend gesetzliche Verankerung der deutschen Rechtschreibreform,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Abgesehen vom Schulbereich gibt es keine Verordnungen zur Einführung der neuen Recht -
schreibung. Einzelne Verordnungen, die aufgrund der Schulgesetze (insbesondere Schul -
unterrichtsgesetz) erlassen wurden, waren zu novellieren. Die Zuständigkeit hiefür fällt aber
nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft.
Zu Frage 3:
Es handelt sich bei der Verweisung auf die „deutsche Sprache“ um eine Abgrenzung zu an -
deren Sprachen. Ausdrücklich wird im Art. 8 B - VG auch auf die Sprachen der Minderheiten
verwiesen.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu den Fragen 5 und 6:
Da es - abgesehen vom Schulbereich - keine diesbezüglichen Verordnungen gibt, stellen
sich diese Fragen nicht.
Das B -VG knüpft in seinem Art. 8 an eine bestimmte Gegebenheit, die deutsche Sprache,
an. Der Verfassungsgesetzgeber hat im Jahr 1920 die Sprache als selbstständigen Rege -
tungsbereich vorgefunden und zwar nicht nur als einen bestimmten lexikalischen und syn -
taktischen Bestand, sondern auch mit spezifischen Methoden der systematischen Fortent -
wicklung. Die gegenständliche Rechtschreibreform hält sich ebenfalls im Rahmen dieser
systematischen Fortentwicklung der Sprachkonvention.
Zu Frage 7:
Produkte der jeweiligen Verlage sind für den amtlichen Verkehr nicht rechtsverbindlich.
Zu den Fragen 8 und 13:
Eine gesetzliche Verankerung der Rechtschreibreform ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 9
Eine amtliche Erhebung über die Akzeptanz der neuen Rechtschreibung gibt es meines Wis -
sens im Schulbereich, wobei die Ergebnisse
überwiegend positiv waren.
Zu Frage 10:
Beschwerden über die Anwendung der Rechtschreibreform im amtlichen Schriftverkehr sind
mir keine bekannt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Vertretung in den internationalen Gesprächen zur Neuregelung der deutschen Recht -
schreibung wurde auf österreichischer Seite vom Bundesministerium für Unterricht und kultu -
relle Angelegenheiten wahrgenommen. Die Vorschläge der Deutschen Akademie für Spra -
che und Dichtung wurden nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Land - und Forst -
wirtschaft der „Zwischenstaatlichen Kommission Rechtschreibung“ übermittelt und werden in
diesem Gremium diskutiert.