5723/AB XX.GP

 

Gegenstand:         Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Brauneder

                               und Kollegen von 25. März 1999, Nr. 6027/J,

                               betreffend gesetzliche Verankerung der deutschen

                               Rechtschreibreform

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Brauneder und Kollegen vom 25. März

1999, Nr. 6027/J, betreffend gesetzliche Verankerung der deutschen Rechtschreibreform,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Abgesehen vom Schulbereich gibt es keine Verordnungen zur Einführung der neuen Recht -

schreibung. Einzelne Verordnungen, die aufgrund der Schulgesetze (insbesondere Schul -

unterrichtsgesetz) erlassen wurden, waren zu novellieren. Die Zuständigkeit hiefür fällt aber

nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft.

 

Zu Frage 3:

 

Es handelt sich bei der Verweisung auf die „deutsche Sprache“ um eine Abgrenzung zu an -

deren Sprachen. Ausdrücklich wird im Art. 8 B - VG auch auf die Sprachen der Minderheiten

verwiesen.


 

Zu Frage 4:

 

Ja.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Da es - abgesehen vom Schulbereich - keine diesbezüglichen Verordnungen gibt, stellen

sich diese Fragen nicht.

 

Das B -VG knüpft in seinem Art. 8 an eine bestimmte Gegebenheit, die deutsche Sprache,

an. Der Verfassungsgesetzgeber hat im Jahr 1920 die Sprache als selbstständigen Rege -

tungsbereich vorgefunden und zwar nicht nur als einen bestimmten lexikalischen und syn -

taktischen Bestand, sondern auch mit spezifischen Methoden der systematischen Fortent -

wicklung. Die gegenständliche Rechtschreibreform hält sich ebenfalls im Rahmen dieser

systematischen Fortentwicklung der Sprachkonvention.

 

Zu Frage 7:

 

Produkte der jeweiligen Verlage sind für den amtlichen Verkehr nicht rechtsverbindlich.

 

Zu den Fragen 8 und 13:

 

Eine gesetzliche Verankerung der Rechtschreibreform ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 9

 

Eine amtliche Erhebung über die Akzeptanz der neuen Rechtschreibung gibt es meines Wis -

sens im Schulbereich, wobei die Ergebnisse überwiegend positiv waren.

Zu Frage 10:

 

Beschwerden über die Anwendung der Rechtschreibreform im amtlichen Schriftverkehr sind

mir keine bekannt.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Die Vertretung in den internationalen Gesprächen zur Neuregelung der deutschen Recht -

schreibung wurde auf österreichischer Seite vom Bundesministerium für Unterricht und kultu -

relle Angelegenheiten wahrgenommen. Die Vorschläge der Deutschen Akademie für Spra -

che und Dichtung wurden nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Land - und Forst -

wirtschaft der „Zwischenstaatlichen Kommission Rechtschreibung“ übermittelt und werden in

diesem Gremium diskutiert.