5725/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Kollegen haben am 25. März 1999

unter der Nr. 6026/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"gesetzliche Verankerung der deutschen Rechtschreibreform“ gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Die Umsetzung der neuen Rechtschreibregeln erfolgt im Bereich meines Ressorts im Sinne

des Beschlusses der Bundesregierung vom 23. Juli 1998 (Pkt. 4 des Beschl. Prot. 65).

 

Zu 3, 4, 6, 7, 9, 11 und 12:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts. Diesbezüglich

verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage, Nr. 6018/J, durch den Herrn

Bundeskanzler.

 

Zu 5:

 

Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurden die neuen Rechtschreibregeln nicht

durch eine Rechtsverordnung in Kraft gesetzt. Somit kann von einer Mißachtung des im

Art. 18 B - VG normierten Legalitätsprinzips keine Rede sein.

Zu 8:

 

Da die Sprache einer eigenen Dynamik unterliegt, erachte ich eine gesetzliche

Detailregelung als nicht zweckmäßig.

 

Zu 10:

 

Nein.

 

Zu 13:

 

Eine Änderung des Regelwerks ist derzeit nicht in Aussicht genommen.