5725/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Kollegen haben am 25. März 1999
unter der Nr. 6026/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"gesetzliche Verankerung der deutschen Rechtschreibreform“ gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Umsetzung der neuen Rechtschreibregeln erfolgt im Bereich meines Ressorts im Sinne
des Beschlusses der Bundesregierung vom 23. Juli 1998 (Pkt. 4 des Beschl. Prot. 65).
Zu 3, 4, 6, 7, 9, 11 und 12:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts. Diesbezüglich
verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage, Nr. 6018/J, durch den Herrn
Bundeskanzler.
Zu 5:
Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurden die neuen Rechtschreibregeln nicht
durch eine Rechtsverordnung in Kraft gesetzt. Somit kann von einer Mißachtung des im
Art. 18 B - VG
normierten Legalitätsprinzips keine Rede sein.
Zu 8:
Da die Sprache einer eigenen Dynamik unterliegt, erachte ich eine gesetzliche
Detailregelung als nicht zweckmäßig.
Zu 10:
Nein.
Zu 13:
Eine Änderung des Regelwerks ist derzeit nicht in Aussicht genommen.