5727/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6016/J betreffend nicht

erfolgte Sanierung des Unfallhäufigkeitsschwerpunkts „Leinerkreuzung", welche die

Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen am 25. März 1999 an mich richteten, stelle

ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde kein Projekt für eine

niveaufreie Kreuzungsausbildung vorgelegt.

Die ,,Leinerkreuzung" wurde nach dem Detailprojekt 1989 entsprechend dem verkehrlichen

Bedarf mit Gesamtbaukosten von rd. 53 Mio. S im Jahr 1993 umgebaut. Neben den

deutlichen Verbesserungen für den Straßenverkehr ergaben sich für die Stadtgemeinde

Vöcklabruck durch günstige Flächenstrukturierungen - zum Teil auch in der Folge

durchgeführter Umwidmungen - Möglichkeiten für die Stadtentwicklung, die eine verstärkte

Ansiedlung von Einkaufsmärkten und anderen Dienstleistungsbetrieben nach sich zogen. Die

damals durchgerechnete Grüne Welle von Signalanlagen im Zuge der B 1 wies noch

erhebliche Leistungsreserven aus, die jedoch durch die rasch einsetzende intensive

Verbauung mit Supermärkten und Kinos und die damit erfolgte deutliche Zunahme des

Regionalverkehrs bald erschöpft war.

 

Eine niveaufreie Kreuzungsausbildung wurde damals nicht weiter verfolgt, weil sich die

Stauerscheinungen und dadurch auch das Unfallrisiko lediglich zu den benachbarten

signalgeregelten Kreuzungen verlagert hätte.

 

Im Jahr 1998 wurde der Umbau der Kreuzung in eine Kreisverkehrsanlage untersucht. Wegen

des großen Verkehrsaufkommens wäre ein zweistreifiger Kreisverkehr mit einem

Durchmesser von 50 m erforderlich gewesen. Diese Dimensionierung ist aber wegen der

dafür erforderlichen Betriebsabsiedelungen als wirtschaftlich nicht machbar beurteilt worden.

Darüberhinaus ist aus der Literatur bekannt, daß derartige Großkreisel eine höhere

Unfallgefahr darstellen als Kleinkreisel.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Zeitraum vom 28.10.1995 bis 6.6.1997 ereigneten sich insgesamt 18 Unfälle mit

Personenschaden und 47 Unfälle mit Sachschaden. Die Unfälle ab Mitte 1997 bis dato

werden zur Zeit von der Gendarmerie im Wege der BH Vöcklabruck erhoben.

 

Aufgrund des Unfallgeschehens wurden laufend Maßnahmen wie Änderung der Spurführung

durch Bodenmarkierungen und Anpassung des Phasenablaufes der Signalregelung im

Zusammenwirken mit der BH Vöcklabruck vorgenommen.

Auch wurde die Grüne Welle adaptiert und die Koordinationsgeschwindigkeit auf 60 km/h

reduziert; diese Geschwindigkeit gewährleistet eine optimale Leistungsfähigkeit der

Signalkette.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Da die Unfälle überwiegend auf Vorrangverletzungen bzw. Signalmißachtungen zufolge

überhöhter Geschwindigkeit zurückzuführen sind (80 % Vorrangverletzungen und Gelb -

bzw. Rotlichtüberfahrungen, 12 % Auffahrunfälle, 8 % Seitliche Kollisionen), kann die

Verkehrssicherheit in erster Linie mit einer verschärften Überwachung gehoben werden.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Unfallhäufungsstellen wurden früher vom BMI zentral erfaßt und den zuständigen

Straßenerhaltern gemeldet. Zur Steigerung der Effizienz bei der Sanierung wurde mit der

Änderung des § 96 durch die 19. StVO - Novelle, BGBl. Nr. 518/94 die Feststellung, welche

Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle an Unfallhäufungsstellen ergriffen werden

können, den Behörden übertragen. Das Ergebnis dieser Feststellung ist demjenigen, der für

die Ergreifung der jeweiligen Maßnahme zuständig ist, und der Landesregierung mitzuteilen.

Die Landesregierung hat jährlich dein für die Straßenverkehrsverordnung zuständigen

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zu berichten.

 

Sofern die Maßnahmen Bundesstraßen betreffen, werden von den

Bundesstraßenverwaltungen der Länder diese Maßnahmen als sogenannte Kleinmaßnahmen

in die jährlich erstellten Bauprogramme aufgenommen. Im Budget 1999 sind im Rahmen der

Auftragsverwaltung 70 Mio. S vorgesehen.