5727/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6016/J betreffend nicht
erfolgte Sanierung des Unfallhäufigkeitsschwerpunkts „Leinerkreuzung", welche die
Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen am 25. März 1999 an mich richteten, stelle
ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde kein Projekt für eine
niveaufreie Kreuzungsausbildung vorgelegt.
Die ,,Leinerkreuzung" wurde nach dem Detailprojekt 1989 entsprechend dem verkehrlichen
Bedarf mit Gesamtbaukosten von rd. 53 Mio. S im Jahr 1993 umgebaut. Neben den
deutlichen Verbesserungen für den Straßenverkehr ergaben sich für die Stadtgemeinde
Vöcklabruck durch günstige Flächenstrukturierungen - zum Teil auch in der Folge
durchgeführter Umwidmungen - Möglichkeiten für die Stadtentwicklung, die eine verstärkte
Ansiedlung von
Einkaufsmärkten und anderen Dienstleistungsbetrieben nach sich zogen. Die
damals durchgerechnete Grüne Welle von Signalanlagen im Zuge der B 1 wies noch
erhebliche Leistungsreserven aus, die jedoch durch die rasch einsetzende intensive
Verbauung mit Supermärkten und Kinos und die damit erfolgte deutliche Zunahme des
Regionalverkehrs bald erschöpft war.
Eine niveaufreie Kreuzungsausbildung wurde damals nicht weiter verfolgt, weil sich die
Stauerscheinungen und dadurch auch das Unfallrisiko lediglich zu den benachbarten
signalgeregelten Kreuzungen verlagert hätte.
Im Jahr 1998 wurde der Umbau der Kreuzung in eine Kreisverkehrsanlage untersucht. Wegen
des großen Verkehrsaufkommens wäre ein zweistreifiger Kreisverkehr mit einem
Durchmesser von 50 m erforderlich gewesen. Diese Dimensionierung ist aber wegen der
dafür erforderlichen Betriebsabsiedelungen als wirtschaftlich nicht machbar beurteilt worden.
Darüberhinaus ist aus der Literatur bekannt, daß derartige Großkreisel eine höhere
Unfallgefahr darstellen als Kleinkreisel.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Zeitraum vom 28.10.1995 bis 6.6.1997 ereigneten sich insgesamt 18 Unfälle mit
Personenschaden und 47 Unfälle mit Sachschaden. Die Unfälle ab Mitte 1997 bis dato
werden zur Zeit von der Gendarmerie im Wege der BH Vöcklabruck erhoben.
Aufgrund des Unfallgeschehens wurden laufend Maßnahmen wie Änderung der Spurführung
durch Bodenmarkierungen und Anpassung des Phasenablaufes der Signalregelung im
Zusammenwirken mit der BH Vöcklabruck vorgenommen.
Auch wurde die Grüne Welle adaptiert und die Koordinationsgeschwindigkeit auf 60 km/h
reduziert; diese Geschwindigkeit gewährleistet eine optimale Leistungsfähigkeit der
Signalkette.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Da die Unfälle überwiegend auf Vorrangverletzungen bzw. Signalmißachtungen zufolge
überhöhter Geschwindigkeit zurückzuführen sind (80 % Vorrangverletzungen und Gelb -
bzw. Rotlichtüberfahrungen, 12 % Auffahrunfälle, 8 % Seitliche Kollisionen), kann die
Verkehrssicherheit in erster Linie mit einer verschärften Überwachung gehoben werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Unfallhäufungsstellen wurden früher vom BMI zentral erfaßt und den zuständigen
Straßenerhaltern gemeldet. Zur Steigerung der Effizienz bei der Sanierung wurde mit der
Änderung des § 96 durch die 19. StVO - Novelle, BGBl. Nr. 518/94 die Feststellung, welche
Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle an Unfallhäufungsstellen ergriffen werden
können, den Behörden übertragen. Das Ergebnis dieser Feststellung ist demjenigen, der für
die Ergreifung der jeweiligen Maßnahme zuständig ist, und der Landesregierung mitzuteilen.
Die Landesregierung hat jährlich dein für die Straßenverkehrsverordnung zuständigen
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zu berichten.
Sofern die Maßnahmen Bundesstraßen betreffen, werden von den
Bundesstraßenverwaltungen der Länder diese Maßnahmen als sogenannte Kleinmaßnahmen
in die jährlich erstellten Bauprogramme aufgenommen. Im Budget 1999 sind im Rahmen der
Auftragsverwaltung 70 Mio. S vorgesehen.