5729/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter Murauer und Kollegen haben an mich ei -

ne schriftliche Anfrage, betreffend „Einführung eines prämienorientierten Vorschlag -

wesens im öffentlichen Dienst“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

 

Zu 1:

Eigeninitiative und Mitverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mir

ein wichtiges Anliegen. Prämienorientierte Vorschlagssysteme sind sinnvolle und

zweckmäßige Instrumente zur Förderung der Eigeninitiative und der Mitverantwor -

tung. Aus diesen Überlegungen ist im Justizressort bereits seit längerer Zeit ein „s

Vorschlagswesen" institutionalisiert.

 

Überdies habe ich mich bald nach meinem Amtsantritt als Justizminister an die Lei -

ter der Justizbehörden sowie an die Standes- und Personalvertreter mit dem Ersu -

chen gewandt, sich an Überlegungen zu beteiligen, durch welche Maßnahmen dem

Gedanken der Budgetentlastung und dem Streben nach Vereinfachung und Ratio -

nalisierung im Justizressort Rechnung getragen werden kann. Das Echo auf diese

Einladung war außerordentlich erfreulich. Neben den angesprochenen Adressaten

hat eine Reihe weiterer Mitarbeiter der Justiz engagierte Vorschläge und kritische

Anmerkungen erstattet, die ein großes Interesse an den aufgeworfenen Fragen zum

Ausdruck gebracht haben.

 

Reformvorschläge werden immer wieder auch im Rahmen der Innenrevision einge -

bracht, teils beruhen sie auf eigenen Ideen der eingesetzten Visitatoren, teils wer -

den Ideen von den Mitarbeitern vor Ort gegenüber den Visitatoren geäußert und von

diesen aufgegriffen. Auch die seit dem Jahre 1998 regelmäßig zu führenden Mitar -

beitergespräche werden dazu genützt, Vorschläge einzubringen und weiterzuleiten.

Schließlich möchte ich auch noch auf die Anregungen im Rahmen des jährlichen

Wahrnehmungsberichtes des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages hinwei -

sen.

 

Zu 2 und 3:

Ja.

 

Zu 4:

Die Kommission für „Betriebliches Vorschlagswesen“ im Justizressort steht unter

dem Vorsitz des Leiters der Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz. Ne -

ben dem Vorsitzenden gehören 13 weitere Mitglieder der Kommission an, davon 5

Mitglieder als Dienstgebervertreter und 8 von den verschiedenen Personal - und

Standesvertretungsorganisationen im Justizressort nominierte Mitglieder. Die Kom -

mission prämiert geeignete Vorschläge im Sinne des Vorschlagswesens mit Aner -

kennungsschreiben und besonders geeignete Vorschläge zusätzlich mit Geldbeloh -

nungen.

 

Zu 5:

Geldbelohnungen werden bereits dann ausgezahlt, wenn eine entsprechende Be -

wertung des eingebrachten Vorschlags durch die genannte Kommission erfolgt. Fixe

Beträge sind dafür nicht budgetiert.

 

Zu 6:

Im Rahmen des „Betrieblichen Vorschlagswesens“ wurden bisher 53.000 S an Geld -

belohnungen ausbezahlt.

 

Zu 7:

Derzeit sind im Justizressort rund 12.200 Mitarbeiter beschäftigt. Im Rahmen des in -

stitutionalisierten „Betrieblichen Vorschlagswesens“ haben bisher 93 Mitarbeiter

Vorschläge eingebracht. In dieser Zahl sind die außerhalb des „Betrieblichen Vor -

schlagswesens“ eingebrachten Vorschläge nicht enthalten.

 

Zu 8:

Das Justizressort ist bestrebt, das „Betriebliche Vorschlagswesen“ noch stärker im

Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verankern. Die Effizienz des

„Betrieblichen Vorschlagswesens“ ergibt sich allerdings nicht so sehr aus der Anzahl

als vielmehr aus der Qualität und der Umsetzbarkeit der einlangenden Vorschläge.

Wie ich bereits zu Frage 1 ausgeführt habe, werden Verbesserungsvorschläge lau -

fend auch außerhalb des institutionalisierten "Betrieblichen Vorschlagswesens" er -

stattet.

 

Zu 9:

Von mir wird jede passende Gelegenheit zum Anlass genommen, die Mitarbeiterin -

nen und Mitarbeiter des Justizressorts zu ermuntern, Verbesserungsvorschläge zu

erstatten.

 

Zu 10:

Ein Informationsaustausch mit Wirtschaftsvertretern und Managern ist grundsätzlich

zu begrüßen. Den Abschluss eines Consulting - Vertrages halte ich jedoch

- zumindest derzeit - für nicht erforderlich.