573/AB
Die Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am 23. Mai 1996 unter Nr. 676/i-NR/1996 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage eingebracht, die folgenden Wortlaut hat:
111. Welche Daten und Informationen ihres Ministeriums und zugehöriger Dienstellen sind Über welche elektronischen Einrichtungen (Datenbanken, Internet etc.), in welchem Umfang und zu welchen Kosten öffentlich zugänglich?
2. In welchem Umfang beabsichtigen Sie dieses öffentlich zugängliche Angebot a) bis Ende 1996 und b) bis Ende 1997 auszuweiten?
3. In der EUROBASES-Datenbank werden Vorschläge der EU-Kommission zu Richtlinien und Verordnungen Öffentlich zugänglich gemacht.
Wie weit werden bereits jetzt seitens Ihres Ministeriums Gesetzes- und Verordnungsentwürfe samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege veröffentlicht?
4. Beabsichtigen Sie, in Zukunft sämtliche Gesetzesund Verordnungsentwürfe Ihres Ministeriums samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege zu veröffentlichen? Wenn ja, in welcher Form und ab wann? Wenn nein, warum nicht?
5. Erachten Sie es für sinnnvoll, in Massenverfahren, in denen ein größerer Personenkreis Parteienstellung besitzt, Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Einwände, Rechtsmittel etc. auch auf elektronischem Wege anbringen zu können und wie beurteilen Sie diesbezüglich die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 AVG?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Derzeit werden noch keine Daten und Informationen meines Ministeriums über elektronische Einrichtungen öffentlich zugänglich gemacht.
Zu Frage 2:
a) Es ist geplant, noch in diesem Jahr eine Homepage für das Internet zu erstellen. Deren Schwerpunkt wird die Informationstätigkeit in allen das Ministerium betreffenden Angelegenheiten darstellen. Diese Informationen sollen laufend ergänzt und erweitert werden, wobei auch Links mit internationalen Organisationen vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang wird das Informationsangebot u.a. folgende Themenbereiche umfassen: prinzipielle außenpolitische Haltungen sowie Stellungnahmen zu aktuellen Anlässen, EU-Angelegenheiten, Konsular- und Rechtsangelegenheiten, Österreich-Events in aller Welt und Aktivitäten der Österreichischen Kulturinstitute, Entwicklungszusammenarbeit, Ausschreibungen etc.
b) Es ist in Aussicht genommen, die vom Staatsnotariat meines Ressorts betreute Vertragsdatei als Datenbank zugänglich zu machen.
Zu Frage 3:
Derzeit werden seitens meines Ministeriums keine
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf elektronischem
Wege veröffentlicht.
Zu Frage 4:
Nach Schaffung der technischen Möglichkeiten (siehe auch Frage 2) besteht die Absicht, Gesetzes- und Verordnungentwürfe auch auf elektronischem Wege zu veröffentlichen. Hinsichtlich einer elektronischen Bekanntgabe von hiezu im Begutachtungsverfahren einlangenden Stellungnahmen bestehen Probleme bezüglich Gewährleistung der Authentizität und des Datenschutzes sowie bezüglich der mit einer solchen Veröffentlichung verbundenen Kosten, die noch nicht gelöst sind.
Zu Frage 5:
Gemäß dem im Bundesministeriengesetz 1986 normierten Wirkungsbereich meines Ressorts hat dieses keine Massenverfahren im Sinne der Anfrage abzuwickeln. Abgesehen davon eignen sich die behördlichen Verfahren meines Ressortbereiches - insbesondere solche betreffend Ausstellung von Reisepässen oder Erteilung von Sichtvermerken - wegen der Notwendigkeit der Identitätsprüfung hinsichtlich der Antragsteller und der Echtheitsprüfung der von diesen vorgelegten Urkunden nicht für eine elektronische Abwicklung.., Bezüglich der Bestimmungen des § 13 Abs. 1 AVG verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 675/J-NR/96 durch den Herrn Bundeskanzler.