5730/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6063/J betreffend
Österreichische Straßentunnelsysteme und offene Sicherheitsfragen, welche die
Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 8. April 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Ausstattung und der Betrieb von Tunnelanlagen in Österreich ist in dem vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten verbindlich erklärten, umfangreichen
Regelwerk „Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau“ (RVS) festgelegt. Kapitel 9
dieses Regelwerkes befaßt sich mit Tunnelanlagen. Hervorzuheben wäre die
Projektierungsrichtlinie für Lüftungsanlagen, RVS 9.261, der zufolge im Zuge der
Projektierung bereits eine sicherheitstechnische Analyse durchzuführen ist. In diese Analyse
fließen unter anderem die Fluchtweglängen und das Gefährdungspotential (Richtungs- /
Gegenverkehr,
Gefahrguttransporte etc.) ein.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
In der Planungsphase wird die Einhaltung dieser Richtlinien in den Grundsätzen von der
Sektion Bundesstraßenverwaltung überprüft. Im Detail obliegt die Überwachung für das
hochrangige Straßennetz der ASFINAG, für Bundesstraßen B den Bundesländern im Rahmen
der Auftragsverwaltung.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Mit den Sicherheitsstandards in Straßentunnels beschäftigen sich in Europa die ITA und die
AIPCR. Verbindliche Standards existieren in zahlreichen europäischen Ländern auf
nationaler Ebene, eine einheitliche europaweite Regelung existiert nicht.
Antwort zu den Punkten 5 und 10 der Anfrage:
Für alle längeren Straßentunnels Österreichs existieren Katastropheneinsatzpläne, die vom
Straßenerhalter in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den örtlich zuständigen
Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Gendarmerie) erstellt und anhand von
Erkenntnissen aus Übungen und echten Einsatzfällen laufend an die tatsächlichen
Erfordernisse und technischen Möglichkeiten angepaßt werden. Die
Katastropheneinsatzpläne werden individuell für jeden Tunnel entsprechend den jeweiligen
Gegebenheiten festgelegt und liegen bei den zuständigen Einsatzkräften und beim
Tunnelbetreiber (Tunnelwarte) auf
In den Katastropheneinsatzplänen sind neben den Aufgaben für die Einsatzkräfte sämtliche
Informationen uber die technischen Einrichtungen und Umweltbedingungen, wie tunnelnahe
Gewässer,
Zufahrtsstraßen etc. enthalten.
Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:
In österreichischen Straßentunnels finden regelmäßig - in vielen jährlich -
Katastrophenübungen (z.B. Brandschutzübungen) statt.
In den RVS für Lüftungsanlagen sind Rauch - und Brandversuche für Tunnelanlagen mit einer
Länge von mehr als rd. 1 km zwingend vorgeschrieben, welche im Zusammenwirken mit der
zuständigen Feuerwehr durchzuführen sind, bei kürzeren Tunnels wird die Notwendigkeit
derartiger Versuche im Einzelfall mit der Feuerwehr geklärt.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
In österreichischen Tunnelanlagen existieren umfangreiche Einrichtungen zur
Brandbekämpfung und die zuständigen Feuerwehren werden aus Mitteln des Katastrophen -
Fonds zum Teil mit Geräten versorgt. Eigene Einsatzkräfte für die Brandbekämpfung gibt es
nur am Arlbergtunnel (Betriebsfeuerwehr).
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Rettungs - bzw. Fluchtstollen werden bei österreichischen Straßentunnels dann
vorgeschrieben und ausgeführt, wenn bei einer Längslüftung der Fluchtweg abhängig vom
Tunnelquerschnitt - 800 bzw. 1000 m überschreitet.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Die in der Anfrage angesprochenen Gefahrguttransporte fallen in den Zuständigkeitsbereich
des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Die Sicherheitsforderungen der Gewerkschaft HTV sind dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Im Mont Blanc Tunnel war ein Sicherheits - und Lüftungssystem im Einsatz, das mit
österreichischen Lüftungssystemen nicht vergleichbar ist. Unabhängig davon hat die
Autobahn - und Schnellstraßenfinanzierungs AG (ASFINAG) unmittelbar nach dem Ereignis
im Mont Blanc Tunnel eine Besprechung mit allen Betreibervertretern und den zuständigen
Experten meines Ressorts einberufen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit
diesem Thema intensiv auseinandersetzt.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Wie in der Beantwortung der Frage 2 bereits ausgeführt, werden bereits jetzt auf Grundlage
der RVS Sicherheitsanalysen von Straßentunnels durchgeführt, die in anderen europäischen
Ländern große Beachtung finden.
Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:
|
Jahr |
Unfälle |
Tote |
Verletzte |
|
1995 |
327 |
11 |
80 |
|
1996 |
333 |
7 |
54 |
|
1997 |
331 |
5 |
69 |
Für 1998
liegen noch keine vollständigen Daten vor.
Die meisten Unfälle in Tunnelanlagen waren auf Konzentrationsmängel zurückzuführen, die
häufigsten Unfallursachen waren Auffahren sowie Anfahren an Randsteine oder
Tunnelwände.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Entsprechend den Unfallanalysen wurden keine generellen sondern spezielle, auf die
einzelnen Tunnelanlagen abgestimmte Maßnahmen gesetzt, wie die Anpassung der
Tunnelbeleuchtung, das Aufstellen von Warntafeln, Verbesserungen von
Fahrbahnmarkierungen sowie der Einsatz von Staumanagement.
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:
Der Bau der 2. Tunnelröhre für den Tauern - und Katschbergtunnel ist in erster Linie eine
Frage der Finanzierbarkeit und ist, da es sich um ein Projekt im der ASFINAG übertragenen
Straßennetz handelt, von deren finanziellen Möglichkeiten nach Realisierung des
Lückenschlusses abhängig.