5730/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6063/J betreffend

Österreichische Straßentunnelsysteme und offene Sicherheitsfragen, welche die

Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 8. April 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Die Ausstattung und der Betrieb von Tunnelanlagen in Österreich ist in dem vom

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten verbindlich erklärten, umfangreichen

Regelwerk „Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau“ (RVS) festgelegt. Kapitel 9

dieses Regelwerkes befaßt sich mit Tunnelanlagen. Hervorzuheben wäre die

Projektierungsrichtlinie für Lüftungsanlagen, RVS 9.261, der zufolge im Zuge der

Projektierung bereits eine sicherheitstechnische Analyse durchzuführen ist. In diese Analyse

fließen unter anderem die Fluchtweglängen und das Gefährdungspotential (Richtungs- /

Gegenverkehr, Gefahrguttransporte etc.) ein.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

In der Planungsphase wird die Einhaltung dieser Richtlinien in den Grundsätzen von der

Sektion Bundesstraßenverwaltung überprüft. Im Detail obliegt die Überwachung für das

hochrangige Straßennetz der ASFINAG, für Bundesstraßen B den Bundesländern im Rahmen

der Auftragsverwaltung.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Mit den Sicherheitsstandards in Straßentunnels beschäftigen sich in Europa die ITA und die

AIPCR. Verbindliche Standards existieren in zahlreichen europäischen Ländern auf

nationaler Ebene, eine einheitliche europaweite Regelung existiert nicht.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 10 der Anfrage:

 

Für alle längeren Straßentunnels Österreichs existieren Katastropheneinsatzpläne, die vom

Straßenerhalter in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den örtlich zuständigen

Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Gendarmerie) erstellt und anhand von

Erkenntnissen aus Übungen und echten Einsatzfällen laufend an die tatsächlichen

Erfordernisse und technischen Möglichkeiten angepaßt werden. Die

Katastropheneinsatzpläne werden individuell für jeden Tunnel entsprechend den jeweiligen

Gegebenheiten festgelegt und liegen bei den zuständigen Einsatzkräften und beim

Tunnelbetreiber (Tunnelwarte) auf

 

In den Katastropheneinsatzplänen sind neben den Aufgaben für die Einsatzkräfte sämtliche

Informationen uber die technischen Einrichtungen und Umweltbedingungen, wie tunnelnahe

Gewässer, Zufahrtsstraßen etc. enthalten.

Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:

 

In österreichischen Straßentunnels finden regelmäßig - in vielen jährlich -

Katastrophenübungen (z.B. Brandschutzübungen) statt.

In den RVS für Lüftungsanlagen sind Rauch - und Brandversuche für Tunnelanlagen mit einer

Länge von mehr als rd. 1 km zwingend vorgeschrieben, welche im Zusammenwirken mit der

zuständigen Feuerwehr durchzuführen sind, bei kürzeren Tunnels wird die Notwendigkeit

derartiger Versuche im Einzelfall mit der Feuerwehr geklärt.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

In österreichischen Tunnelanlagen existieren umfangreiche Einrichtungen zur

Brandbekämpfung und die zuständigen Feuerwehren werden aus Mitteln des Katastrophen -

Fonds zum Teil mit Geräten versorgt. Eigene Einsatzkräfte für die Brandbekämpfung gibt es

nur am Arlbergtunnel (Betriebsfeuerwehr).

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Rettungs - bzw. Fluchtstollen werden bei österreichischen Straßentunnels dann

vorgeschrieben und ausgeführt, wenn bei einer Längslüftung der Fluchtweg abhängig vom

Tunnelquerschnitt - 800 bzw. 1000 m überschreitet.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Die in der Anfrage angesprochenen Gefahrguttransporte fallen in den Zuständigkeitsbereich

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die Sicherheitsforderungen der Gewerkschaft HTV sind dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten nicht bekannt.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Im Mont Blanc Tunnel war ein Sicherheits - und Lüftungssystem im Einsatz, das mit

österreichischen Lüftungssystemen nicht vergleichbar ist. Unabhängig davon hat die

Autobahn - und Schnellstraßenfinanzierungs AG (ASFINAG) unmittelbar nach dem Ereignis

im Mont Blanc Tunnel eine Besprechung mit allen Betreibervertretern und den zuständigen

Experten meines Ressorts einberufen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit

diesem Thema intensiv auseinandersetzt.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Wie in der Beantwortung der Frage 2 bereits ausgeführt, werden bereits jetzt auf Grundlage

der RVS Sicherheitsanalysen von Straßentunnels durchgeführt, die in anderen europäischen

Ländern große Beachtung finden.

 

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

 

Jahr

 Unfälle

 Tote

 Verletzte

1995

 327

 11

 80

1996

 333

 7

 54

1997

 331

 5

 69

 

Für 1998 liegen noch keine vollständigen Daten vor.

Die meisten Unfälle in Tunnelanlagen waren auf Konzentrationsmängel zurückzuführen, die

häufigsten Unfallursachen waren Auffahren sowie Anfahren an Randsteine oder

Tunnelwände.

 

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Entsprechend den Unfallanalysen wurden keine generellen sondern spezielle, auf die

einzelnen Tunnelanlagen abgestimmte Maßnahmen gesetzt, wie die Anpassung der

Tunnelbeleuchtung, das Aufstellen von Warntafeln, Verbesserungen von

Fahrbahnmarkierungen sowie der Einsatz von Staumanagement.

 

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

 

Der Bau der 2. Tunnelröhre für den Tauern - und Katschbergtunnel ist in erster Linie eine

Frage der Finanzierbarkeit und ist, da es sich um ein Projekt im der ASFINAG übertragenen

Straßennetz handelt, von deren finanziellen Möglichkeiten nach Realisierung des

Lückenschlusses abhängig.