5732/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 26. März 1999 unter
der Nr. 6050/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einführung
eines prämienorientierten Vorschlagswesens im öffentlichen Dienst“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ich begrüße selbstverständlich Mittel und Maßnahmen, die geeignet sind, die Motivation der
Mitarbeiter zu erhöhen, neue Ideen und Vorschläge einzubringen, durch welche die
Effizienz der Verwaltung weiter erhöht werden kann.
Zu 2 und 4:
Ja. Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurde das betriebliche Vorschlagswesen
im März 1979 eingeführt. Es sieht vor, daß Vorschläge, die durch eine aufbau -
organisatorische oder technische Änderung eine Verbesserung der Arbeitsweise der
Verwaltung bzw. der Ausbildung im Bundesheer erwarten lassen, durch eine Kommission
prämiert werden können, wenn sie eine neue Idee enthalten, realisierbar sind und durch ihre
Umsetzung ein Rationalisierungseffekt eintritt.
Zu 3:
Entfällt.
Zu 5:
Prämien werden als Belohnungen ausbezahlt, wobei jährlich kein fixer Betrag dafür
vorgesehen ist.
Zu 6:
In den letzten zehn Jahren wurden rund 125.000,- öS für Prämien aufgewendet. Darüber
hinaus werden besondere Leistungen von Bediensteten gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956
durch Belohnungen honoriert.
Zu 7:
Im April 1999 waren im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung
rund 25.000 Bedienstete beschäftigt. In den letzten zehn Jahren wurden in meinem Ressort
rund 370 Vorschläge eingebracht, von denen rund 50 prämiert und auch verwirklicht
wurden.
Zu 8 und 9:
Die Zahlen der eingebrachten und der prämierten Vorschläge beweisen, welch hohe
Akzeptanz das betriebliche Vorschlagswesen in meinem Ressort genießt. Besonders
erwähnenswert erscheint mir dabei die große Anzahl der tatsächlich verwirklichten
Vorschläge. Durch verstärkte Motivation von Mitarbeitern, Ideen und Vorschläge
einzubringen, wird eine weitere Steigerung der Effizienz des betrieblichen Vorschlags -
wesens angestrebt.
Zu 10:
Bei einer allfälligen Beiziehung von kommerziellen Betriebsberatern, die Vorschlags -
systeme in der Privatwirtschaft eingeführt haben, ist in Betracht zu ziehen, daß die
öffentliche Verwaltung im Unterschied zur Privatwirtschaft nicht gewinnorientiert
ausgerichtet ist und sich das bestehende Vorschlagswesen bewährt hat.