5733/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 26. März 1999 unter der

Nr. 6048/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einführung eines

prämienorientierten Vorschlagswesens im öffentlichen Dienst" gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Eigeninitiative und betriebliche Mitverantwortung meiner Mitarbeiter sind wichtige Eckpfeiler

in der Bewältigung der vielfältigen und schwierigen Aufgaben im Ressortbereich. Ein

innerbetriebliches Vorschlagswesen stellt eine der Möglichkeiten dar, diese Humanressourcen

in die Weiterentwicklung einzelner Verwaltungseinheiten im Sinne einer „lernenden

Organisation“ einzubinden. Die Einbringung von Vorschlägen soll hiebei jedoch nicht

ausschließlich an ein monetäres Anreizsystem geknüpft werden. Dies zeigt allein schon die

Tatsache, daß in meinem Ressort in den frühen 80 - er Jahren ein flächendeckendes

prämienorientiertes Vorschlagswesen eingeführt wurde, die Anzahl der eingebrachten

Verbesserungsvorschläge über Jahre verteilt aber äußerst gering war und schließlich in der

ursprünglichen Form zum Erliegen kam.

 

Hingegen können - auch ohne ein förmliches Prüfungsverfahren mittels

Vorschlagskommissionen abwarten zu müssen - die zahlreichen aus dem laufenden

Dienstbetrieb kommenden Vorschläge der Bediensteten entweder sofort umgesetzt oder von

den unmittelbar betroffenen, Organisationseinheiten auf ihren zu erwartenden Nutzen und ihre

Realisierbarkeit untersucht werden. Selbstverständlich kann dann - im Rahmen der butgetären

Möglichkeiten - den Bediensteten für ihre Vorschläge eine Belohnung zuerkannt werden.

 

So wurden zum Beispiel im Bereich der Zentralleitung als Ergebnis einer Arbeitsgruppe, in der

Bedienstete aller Sektionen vertreten waren, nicht mehr zeitgemäße oder umständliche

Verfahrensabläufe aktualisiert und vereinfacht; im Bereich der Generaldirektion der

öffentlichen Sicherheit die Erlasssammlung bereinigt.

 

Weiters sind auch die im Rahmen des Projektes „Polizei 2000“ angestellten Überlegungen und

das klare Bekenntnis zu einer „lernenden Organisation“ zu nennen, die in näherer Zukunft,

beginnend mit dem Teilprojekt „Musteramt Bundespolizeikommissariat Liesing“ zu einer

Einführung eines Qualitätsmanagements führen sollen.

 

Angesichts dieser Erfahrungen, der bestehenden Praxis und des Standes geplanter Maßnahmen

scheint mir die erneute Einführung eines „formalisierten Vorschlagswesens“ nicht zielführend.

 

Zu den Fragen 4 bis 10:

 

Die Beantwortung entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3.