5733/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 26. März 1999 unter der
Nr. 6048/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einführung eines
prämienorientierten Vorschlagswesens im öffentlichen Dienst" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Eigeninitiative und betriebliche Mitverantwortung meiner Mitarbeiter sind wichtige Eckpfeiler
in der Bewältigung der vielfältigen und schwierigen Aufgaben im Ressortbereich. Ein
innerbetriebliches Vorschlagswesen stellt eine der Möglichkeiten dar, diese Humanressourcen
in die Weiterentwicklung einzelner Verwaltungseinheiten im Sinne einer „lernenden
Organisation“ einzubinden. Die Einbringung von Vorschlägen soll hiebei jedoch nicht
ausschließlich an ein monetäres Anreizsystem geknüpft werden. Dies zeigt allein schon die
Tatsache, daß in meinem Ressort in den frühen 80 - er Jahren ein flächendeckendes
prämienorientiertes Vorschlagswesen eingeführt wurde, die Anzahl der eingebrachten
Verbesserungsvorschläge über Jahre verteilt aber äußerst gering war und schließlich in der
ursprünglichen Form zum Erliegen kam.
Hingegen können - auch ohne ein förmliches Prüfungsverfahren mittels
Vorschlagskommissionen abwarten zu müssen - die zahlreichen aus dem laufenden
Dienstbetrieb kommenden Vorschläge der Bediensteten entweder sofort umgesetzt oder von
den unmittelbar
betroffenen, Organisationseinheiten auf ihren zu erwartenden Nutzen und ihre
Realisierbarkeit untersucht werden. Selbstverständlich kann dann - im Rahmen der butgetären
Möglichkeiten - den Bediensteten für ihre Vorschläge eine Belohnung zuerkannt werden.
So wurden zum Beispiel im Bereich der Zentralleitung als Ergebnis einer Arbeitsgruppe, in der
Bedienstete aller Sektionen vertreten waren, nicht mehr zeitgemäße oder umständliche
Verfahrensabläufe aktualisiert und vereinfacht; im Bereich der Generaldirektion der
öffentlichen Sicherheit die Erlasssammlung bereinigt.
Weiters sind auch die im Rahmen des Projektes „Polizei 2000“ angestellten Überlegungen und
das klare Bekenntnis zu einer „lernenden Organisation“ zu nennen, die in näherer Zukunft,
beginnend mit dem Teilprojekt „Musteramt Bundespolizeikommissariat Liesing“ zu einer
Einführung eines Qualitätsmanagements führen sollen.
Angesichts dieser Erfahrungen, der bestehenden Praxis und des Standes geplanter Maßnahmen
scheint mir die erneute Einführung eines „formalisierten Vorschlagswesens“ nicht zielführend.
Zu den Fragen 4 bis 10:
Die Beantwortung entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3.