5739/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 5 Mai

1999 unter der Nr. 6191/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betrelfend

"Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem

Bereich" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt

 

Zu Frage 1:

 

Die Summe der im Ressort zu beschäftigenden Behinderten (Pflichtzahl) betrug 1 066 (Stand

1. Oktober 1998)

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Mit Stand vom 1. Oktober 1998 waren 372 Pflichtstellen besetzt, wovon 95 doppelt

anrechenbar sind. Es waren daher 599 Pflichtstellen nicht besetzt.

 

Zu Frage 4:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 6190/J durch den Bundesminister für

Finanzen.

Zu den Fragen 5 bis 8:

 

Wie schon bei der Beantwortung analoger Anfragen ausgeführt hat im Bereich des Innen -

ressorts der Großteil der Mitarbeiter aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung Exekutiv -

dienst zu versehen, da Behinderte hiezu nicht eingesetzt werden können, wird sich - wie die

Entwicklung zeigt - die Differenz zur Ptlichtzahl trotz intensiver Bemühungen auch in den

nächsten Jahren nur in bescheidenem Umfang vermindern lassen. Außerdem müssen bei der

Besetzung von allenfalls für Behinderte geeigneten Arbeitsplätzen in erster Linie

Exekutivbeamte berucksichtigt werden, die - ohne behindert zu sein - exekutivdienstuntauglich

oder nur mehr beschränkt exekutivdiensttauglich sind. Angesichts dieses Umstandes freut es

mich besonders, daß es in den beiden letzten Jahren doch gelungen ist, die Anzahl der

beschäftigten Behinderten von 225 (davon waren 51 doppelt anrechenbar) um mehr als 60%

auf 372 (davon sind 95 doppelt anrechenbar) zu erhöhen.