5745/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN und Kollegen haben am 22. April 1999

unter der Nummer 61431J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„weitere Ungereimtheiten in Sachen Verein "Dichterstein Offenhausen" gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Über solche behördlichen Maßnahmen liegen mir keine Informationen vor. Im

Zusammenhang erinnere ich an die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4817/J

wonach das gegen Dr. Rolf KOSIEK aufgrund seines Vortrages eingeleitete Strafverfahren

nach § 3 g VerbotsG am 13.5.1994 gemäß § 90 StPO eingestellt wurde.

 

In Bezug auf das hier im Mittelpunkt stehende allgemeine Wiederbetätigungsverbot nach § 3

VerbotsG verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen

Nr. 5873/J und 5202/J durch den Bundesminister für Justiz.