5746/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN und Kollegen haben am 22. April 1999
unter der Nummer 6146/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“einige bedenkliche Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung” gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf den geschilderten Sachverhalt betreffend Konrad WINDISCH wurde bereits in der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4745/J hingewiesen.
Der geschilderte Sachverhalt betreffend Ernst v. DOMBROWSKI wurde mir aufgrund der
gegenständlichen Anfrage bekannt.
Zu den Fragen 2 und 3:
In Bezug auf das hier im Mittelpunkt stehende allgemeine Wiederbetätigungsverbot nach § 3
VerbotsG verweise ich auf VfSlg 10.705/1985, wonach dieses Verbot unmittelbar
anwendbares Verfassungsrecht darstellt, welches von jedem Staatsorgan im Rahmen seines
Wirkungsbereiches als umfassende Maßgabe jeglichen staatlichen Verhaltens zu beachten
ist.
Zu Frage 4:
Nein.