5746/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN und Kollegen haben am 22. April 1999

unter der Nummer 6146/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

“einige bedenkliche Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung” gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Auf den geschilderten Sachverhalt betreffend Konrad WINDISCH wurde bereits in der

schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4745/J hingewiesen.

 

Der geschilderte Sachverhalt betreffend Ernst v. DOMBROWSKI wurde mir aufgrund der

gegenständlichen Anfrage bekannt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

In Bezug auf das hier im Mittelpunkt stehende allgemeine Wiederbetätigungsverbot nach § 3

VerbotsG verweise ich auf VfSlg 10.705/1985, wonach dieses Verbot unmittelbar

anwendbares Verfassungsrecht darstellt, welches von jedem Staatsorgan im Rahmen seines

Wirkungsbereiches als umfassende Maßgabe jeglichen staatlichen Verhaltens zu beachten

ist.

 

Zu Frage 4:

 

Nein.