5751/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayer, Freundinnen und Freunde
haben am 5. Mai 1999 unter der Nr. 6187/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinder -
teneinstellungsgesetz in meinem Bereich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten betrug
im Jahre 1998 achtundvierzig (48).
Zu Frage 2:
Im genannten Jahr waren sechsundvierzig (46) Pflichtstellen im Bereich des Bundesmini -
steriums für auswärtige Angelegenheiten besetzt.
Zu Frage 3:
Im gleichen Zeitraum waren insgesamt zwei (2) Pflichtzahlen offen.
Zu Frage 4:
Hinsichtlich dieser Frage wird auf die Antwort des Bundesministers für Finanzen zur An -
frage Nr. 6190/J - NR/1999 verwiesen.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten muss mit dem ihm zur Verfügung
stehenden Personal sämtliche Personalerfordernisse in der Zentrale im Inland als auch an
den Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland abdecken. Zur Aufrechter -
haltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes ist die generelle Mobilität und somit die
Bereitschaft alter Bediensteten zu jeweils mehrjährigen Auslandsverwendungen an
grundsätzlich allen Dienststellen im Ausland notwendig. Da in vielen Ländern, wo
österreichische Vertretungsbehörden bestehen, die ärztliche Versorgung wesentlich
schlechter ist als in Österreich selbst und auch oft keine behindertengerechte Infrastruktur
vorhanden ist, stellt der im Sinne der generellen Mobilität an sich erforderliche Einsatz von
behinderten Menschen im Ausland sowohl für das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten als auch für die Betroffenen selbst sehr oft ein schwerwiegendes
Problem dar. Darüber hinaus arbeiten die Vertretungsbehörden im Ausland in
Verwirklichung der von der Bundesregierung beschlossenen Sparmaßnahmen nur mit
dem für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Minimalpersonalstand. Dies hat zur
Folge, dass die Bediensteten für sämtliche anfallenden Tätigkeiten auch physischer Art
(z.B Botengänge, Reparaturarbeiten usw.) heranziehbar sein müssen, um den Dienst -
betrieb nicht in Frage zu stellen. Auch dieser Umstand kann zu Problemen für behinderte
Mitarbeiter führen.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist trotz der erwähnten Schwie -
rigkeiten für die Aufnahme und Mitarbeit von behinderten Menschen offen und daher im
Jahre 1998 nur ganz knapp hinter der vom Behinderteneinstellungsgesetz festgelegten
Pflichtzahl zurückgeblieben.
Ich habe Weisung gegeben, Bewerbungen von Behinderten mit besonderer Sorgfalt zu
prüfen und nach Möglichkeit Einstellungen vorzunehmen, um den Verpflichtungen des
Behinderteneinstellungsgesetzes zu entsprechen.