5752/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6061/J - NR/1999, betreffend Österreichische

Bahntunnelsysteme und offene Sicherheitsfragen, die die Abgeordneten Mag. Maier und

Genossen am 8. April 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil

 

Einleitend ist festzustellen, daß im Vergleich Eisenbahntunnel und Straßentunnel insbesondere

aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Betriebsführung die Eintrittswahrscheinlichkeit

und Unfallhäufigkeit bei Eisenbahntunnel geringer ist.

Zu den Aussagen von Vertretern der zuständigen Einsatzkräfte ist zu bemerken, daß Einsätze

zur Rettung von Menschen aus Gefahrensituationen fraglos an Grenzen stoßen können. Bei

alten Tunnelbauwerken, wie dem Tauerntunnel, werden solche Grenzen in extremen Gefahren -

situationen möglicherweise früher erreicht, als bei modernen Neubautunnels. Daher gelangen

bei diesen Tunnels eigene Sicherheitskonzepte zur Anwendung. Darüberhinaus wurde die

Nachrüstung des Tauerntunnels mit Maßnahmen zur Erleichterung der Selbstrettung (Handlauf,

Randweg mit Fluchtwegbeschilderung, Orientierungsbeleuchtung) sowie Vorsorgen zur

Erleichterung der Fremdrettung (Funksysteme, Löschwasserleitung) bereits eingeleitet. Die

Umsetzung wird in den nächsten vier Jahren mit einer Reihe anderer Vorkehrungen, ins -

besondere der “Festen Fahrbahn” unter Betrieb durchgeführt.

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Für das gesamte ÖBB - Streckennetz sind entsprechende Einsatzpläne vorhanden. Für Tunnel -

strecken sind zusätzlich Sicherheits - und Alarmpläne vorgesehen. Diese Pläne sind in den

Einsatzorganisationen bekannt bzw. werden mit diesen abgestimmt. Bei Neubautunnels ist die

Akkordierung auch eine Voraussetzung für die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugeneh -

migung, wobei eine endgültige Abstimmung im Rahmen der Betriebsbewiiligung erfolgt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Grundsätzlich hat das Eisenbahnunternehmen in Abstimmung mit den Einsatzorganisationen

vor Inbetriebnahme des Tunnels sowie in regelmäßig einvernehmlich festzulegenden Abständen

Übungen mit den Einsatzorganisationen durchzuführen.

 

Darüberhinaus werden bei Neubautunnel in den eisenbahnrechtlichen Genehmigungsbeschei -

den Aussagen über die durchzuführenden Übungen getroffen.

 

Die Übungen finden grundsätzlich gemeinsam mit den Einsatzkräften (z.B. Feuerwehr) statt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

In Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband, der Brenner Eisen -

bahngesellschaft mbH, der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG und den Österreichischen

Bundesbahnen wurde die Richtlinie “Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln bei Haupt -

und Nebenbahnen; Anforderungen des Brand - und Katastrophenschutzes” erarbeitet, welche

mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband noch nicht endgültig abgestimmt werden

konnte. Seitens der betroffenen Unternehmen Brenner Eisenbahngesellschaft mbH, Eisenbahn -

Hochleistungsstrecken AG und Österreichische Bundesbahnen wird diese Richtlinie in der

vorliegenden Fassung jedoch bereits als Grundlage für die Ausgestaltung von Tunnelbauwerken

und die Ausarbeitung bezughabender Sicherheitskonzepte herangezogen, wobei im Einzelfall

eine Abstimmung mit dem jeweiligen Landesfeuerwehrverband erfolgt, bei der insbesondere

auch auf die örtlichen Besonderheiten Bedacht genommen wird.

 

Zu Frage 7:

 

Die ÖBB haben diese Regeln einzuhalten; die Überwachung erfolgt durch die Oberste Eisen -

bahnbehörde des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr.

Frage 8:

 

Derzeit bestehen für Eisenbahntunnel weder aus gesamteuropäischer Sicht noch im Rahmen der

Europäischen Union einheitliche Sicherheitsvorschriften. In trilateraler Zusammenarbeit

zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich wurden jedoch bereits vor längerer Zeit

Anforderungskriterien für sehr lange Eisenbahntunnel (ab 25 km) erarbeitet und zwischen den

Ländern abgestimmt um die Sicherheitsstandards der Planungen zu gewährleisten.

 

Zu den Fragen 9, 10 und 11:

 

Für Neubautunnel werden bereits in der Planungsphase infrastrukturelle Maßnahmen zur

Erleichterung der Selbstrettung (wie z.B. Orientierungsbeleuchtung, Fluchtweg mit Handlauf

und entsprechender Kennzeichnung, Notrufeinrichtungen, Festlegung sicherer Bereiche)

vorgesehen.

Bei bestehenden Tunneln wurden bzw. werden die Möglichkeiten von infrastrukturellen

Maßnahmen einzeln geprüft und darauf aufbauend entsprechende Vorsorgen getroffen.

 

Zu Frage 12:

 

Ja, solche Züge sind vorhanden.

 

Zu Frage 13:

 

Die ÖBB halten Rettungszüge mit Auffahrwagen zum Befördern von Feuerwehrfahrzeugen vor.

Je nach Ausrüstung des Tunnels werden die Auffahrwagen mit Wasserwagen und Personenwa -

gen ergänzt. Vorgesehen sind insbesondere die Befreiung von Menschen aus Zwangslagen nach

mechanischen Ereignissen und die Menschenrettung bei Brandgefahr.

 

Zu Frage 14:

 

Bei allen Tunnels mit einer Länge von über 1500 m sind Auffahrwagen und, soweit erforder -

lich, auch Wasserwagen stationiert.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

 

In den genannten Beobachtungszeiträumen ereigneten sich im Bereich der Österreichischen

Bundesbahnen in Tunneln keine Unfälle, bei denen Reisende verletzt oder getötet wurden.

Zu Frage 17:

 

Bei Neubautunnels wird generell ein hoher Sicherheitsmaßstab angelegt. Bestandtunnels

werden auf die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen überprüft. Beispielsweise ist die

Nachrüstung des Tauerntunnels bereits fixiert und werden die Anforderungen an eine Nachrü -

stung des Arlbergtunnels derzeit festgelegt.

 

Zu Frage 18:

 

Gefahrguttransporte unterliegen generell strengen Bestimmungen, die auf die besonderen

Gefahren des jeweiligen Gutes abgestimmt sind. Spezielle Maßnahmen für Tunnelstrecken

bestehen nicht.

 

Zu Frage 19:

 

Für jeden Tunnel, für den ein Sicherheitsplan festgelegt ist, gibt es auch Portalfeuerwehren. Die

Ausrüstung wird in Abstimmung mit den Feuerwehren auf der Basis des jeweiligen Sicherheits -

konzeptes festgelegt. Sollte bei Neubautunnels zusätzliche Ausrüstung benötigt werden, so wird

vom zuständigen Planer und Errichter (HL - AG, BEG, ÖBB) mit den Feuerwehren ein ent -

sprechender zusätzlicher Ausstattungsumfang vertraglich vereinbart.

 

Zu Frage 20:

 

Bereits in der Vergangenheit wurden längere Tunnel hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen

einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Zusätzlich habe ich die zuständige Organisations -

einheit in meinem Ressort angewiesen, in Zusammenarbeit mit den Österreichischen Bundes -

bahnen eine nochmalige Überprüfung der vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen und

erforderlichenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.