5755/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN und Kollegen haben am 22. April 1999

unter der Nummer 6145/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das

Auftragswerk des Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer, dessen sich der Bundesminister für Inneres

bediente, um den Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ auflösen zu können“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Was die Zuständigkeit zur strafrechtlichen Beurteilung des Inhaltes von Medienwerken

anbelangt verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 5649/J. Darüberhinaus verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen

parlamentarischen Anfrage Nr. 5934/J.