5755/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN und Kollegen haben am 22. April 1999
unter der Nummer 6145/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das
Auftragswerk des Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer, dessen sich der Bundesminister für Inneres
bediente, um den Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ auflösen zu können“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Was die Zuständigkeit zur strafrechtlichen Beurteilung des Inhaltes von Medienwerken
anbelangt verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 5649/J. Darüberhinaus verweise ich auf meine Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 5934/J.