5756/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am
6. Mai 1999 unter der Nr.6214/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Überwachung in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 41:
Ich verweise auf meine Beantwortung der wortidenten Anfrage Nr. 5695/J.
Zu Frage 42:
Im Rahmen der Tagungen des Rates der Justiz - und Innenminister am 3. und 4. Dezember
1998 sowie am 12. März 1999 war politische Einigung dahingehend erzielt worden, dass die
bis dahin erarbeiteten Entwürfe einer Konvention sowie eines Protokolls zur Ausweitung des
von Eurodac zu erfassenden Personenkreises auf illegal eingereiste Fremde zunächst
eingefroren und nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages von der Kommission in einen
Rechtsakt der 1. Säule gefasst werden sollten. Wenngleich die Kommission mitgeteilt hat, ein
entsprechender Verordnungsentwurf werde in Kürze vorgelegt werden wird, kann hinsichtlich
des Zeitpunktes der tatsächlichen Aktivierung von Eurodac derzeit noch keine präzise
Auskunft
gegeben werden, zumal der endgültige Ratsbeschluss erst nach nochmaliger
Befassung des Europäischen Parlaments gefasst werden kann und demzufolge auch noch keine
Ausschreibung des Systems erfolgt ist.