5764/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6066/J - NR/1999 betreffend "Klimt - Villa in Wien -

Hietzing, die die Abgeordneten Klara Motter, Partner und Partnerinnen am 15.April 1999 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Als Eigentum der Republik Österreich steht das Objekt gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz "kraft ge -

setzlicher Vermutung unter Denkmalschutz“ und zwar so lange bis nicht auf Antrag oder von Amts

wegen das Gegenteil festgestellt wird.

 

Was eine künftige Nutzung des Objekts betrifft, so wären die entsprechenden Fragen direkt an das

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zu richten Seitens des Bundesministeriums

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten aus heutiger Sicht an keine weitere Nutzung gedacht

 

Ad 2.:

 

Das Bundesdenkmalamt hat den Sachverhalt nochmals geprüft. Nach Meinung dieses Amtes müsste

im Falle eines Antrages gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz festgestellt werden, dass entgegen der

gesetzlichen Vermutung dieses Paragraphen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung tatsächlich

n i c h t gegeben ist. Nach Meinung des Bundesdenkmalamtes wurde das Atelier bereits zu sehr

verändert, sodass die Aufrechterhaltung der Unterschutzstellung im Zuge eines solchen Verfahrens

nicht möglich wäre. Dies ist jedoch keine bescheidmäßige Stellungnahme im Sinne des

Denkmalschutzgesetzes, da bisher kein Antrag auf ein Verfahren gestellt wurde

Ad 3.:

 

Unabhängig davon, dass der Historikerkommission keine Kompetenz auf dem Gebiet des denkmal -

relevanten geschichtlichen Zusammenhanges zwischen der Klimt - Villa und der Person von Gustav

Klimt zukommt, erhebt sich die Frage, womit sich die Historikerkommission im Rahmen eines

Denkmalschutzverfahrens bei der Klimt - Villa beschäftigen soll

 

Ad 4.:

 

Solange kein Antrag auf bescheidmäßige Feststellung im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz von

einer hiezu berechtigten Person gestellt wird, besteht kein Anlass für solche Besprechungen von

der Stadt Wien ist in der Zwischenzeit das Objekt zur Schutzzone erklärt worden.

 

Ad 5.:

 

Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn die bloße Idee durch fundierte Planungen sowie

seriöse Finanzierungsmöglichkeiten konkret wird.