5767/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser u.a. betreffend

bundesländerspezifische Daten zum Sozialbericht, Nr. 6081/J

 

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Die nachgefragten Daten liegen meinem Ressort nicht in der für die Anfragebeant -

wortung erforderlichen disaggregierten Form vor. Daher wurde das ÖSTAT um eine

Stellungnahme ersucht. Diese Stellungnahme samt Anlagen erlaube ich mir anzu -

schließen.

Betreff:    Parlamentarische Anfrage (6081/J) bezüglich bundes -

                länderspezifische Einkommensverteilung;

                do. Zl. 70.003/18 - VII/3/99

 

Sehr geehrte Damen und Herren !

 

Zu ggstdl. Fragen möchte ÖSTAT hiermit wie folgt Stellung nehmen, bzw. entsprechende Daten soweit als

möglich mittteilen.

 

ad 1 und 2) Im ÖSTAT wird im Rahmen der Regionalen Gesamtrechnungen (RGR) die Regionalisierung

                    des nominellen Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu Marktpreisen gemäß Entstehungsrechnung

                    der VGR vorgenommen (Ergebnis: Bruttoregionalprodukt, s. Anlage1).

 

                    Die Lohnquote und das Nettonationalprodukt zu Faktorkosten (Volkseinkommen) bzw. dessen

                    Bestandteile lt. Verteilungsrechnung der VGR nach Bundesländern waren bislang nicht Be -

                    standteil der regulären ÖSTAT - RGR.

 

                    Wie aus Anlage 2 zu entnehmen ist, wurden in Beantwortung Ihrer Anfrage die Bruttoentgelte

                    für unselbständige Arbeit lt. VGR anhand der Bruttobezüge gemäß Lohnsteuerstatistik nach

                    Bundesländern regionalisiert; letztere ist jedoch nur für einzelne Jahre verfügbar.

 

                    Die sich aus beiden Datenquellen ergebenden Anteile der Bruttoentgelte für unselbständige Ar -

                    beit am Bruttoregionalprodukt sind ebenfalls Anlage 2 zu entnehmen.

                   

                    Bei der Analyse der Anteile der einzelnen Bundesländer wäre zu berücksichtigen, daß das

                    Bruttoregionalprodukt nach dem Arbeitsort, die Lohnsteuerstatistik und somit auch die Brutto -

                    entgelte für unselbständige Arbeit hingegen nach dem Wohnort regionalisiert wurden (insbe -

                    sondere relevant bei der Beurteilung des Burgenlandes).

 

                    Die gegenständliche Rechnung wurde aus gegebenem Anlaßfall durchgeführt und stellt eine

                    tentative Berechnung dar, die naturgemäß nur Schätzcharakter hat.1

 

1 Vollständigkeitshalber wäre darauf hinzuweisen, daß das Österreichische Institut für Raumplanung (ÖIR) im Auftrag

   des BKA 1997 die Regionalisierung des Nettoinlandsproduktes zu Faktorkosten (inkl. der Ausweisung einer regionalen

   Lohnquote) für die Jahre 1988 bis 1992 vorgenommen hat. Vgl. Hlava, Quendler, Zeiser: Volkswirtschaftliche Gesam -

   trechnung nach Regionen, Schriftenreihe des Bundeskanzleramtes, Abt. IV/4, Nr.29, Wien 1997.

ad 3) Die auf Basis der Lohnsteuerstatistik nach Bezugstagen standardisierten Bruttoeinkommen,

         wie sie im Sozialbericht 1997 publiziert worden sind, liegen im längerfristigen Zeitvergleich nicht

         vor.

         Vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger liegen jedoch ab Be -

         richtsjahr 1988 die nach Versicherungstagen standardisierten Bruttoverdienste (= „beitrags -

         pflichtige Arbeitseinkommen“) für Arbeiter und Angestellte nach Bundesländern vor. Diese jähr -

         lich verfügbaren Daten wurden auch im jeweiligen Statistischen Handbuch bzw. Jahrbuch für

         die Republik Österreich veröffentlicht: Ein Überblick findet sich in Anlage 3; die detaillierten Er -

         gebnisse für 1988 bis 1997 in Anlage 4.

 

ad 4) Im Sozialbericht 1997 wurden die standardisierten Netto - Monatseinkommen der unselbständig

         Erwerbstätigen auf Basis der Mikrozensus - Einkommensbefragung berichtet. Die dort präsen -

         tierten standardisierten Netto - Personeneinkommen sind auf eine 40 Stunden - Woche stan -

         dardisiert. Deshalb und wegen weiterer Unterschiede in der Aufbereitung sind diese Ergebnisse

         nicht unmittelbar mit jenen der Lohnsteuerstatistik oder des Hauptverbandes der Österreichi -

         schen Sozialversicherungsträger vergleichbar.

         Im Rahmen des Mikrozensus wird seit 1981 das Netto - Einkommen aller in Privathaushalten

         wohnhaften Personen erhoben, mit Ausnahme der Selbständigen und der nur von Unterhalts -

         zahlungen Lebenden. Die vorliegenden Mikrozensus - Einkommensdaten ermöglichen allerdings

         keine Beantwortung von Längsschnittfragestellungen im strengen Sinn, sondern sind nur als

         Aneinanderreihung von Querschnittsergebnissen interpretierbar. Weiters ist zu beachten, daß

         es im Lauf der Jahre eine Reihe von Änderungen (Verbesserungen) im Aufarbeitungs - und

         Auswertungskonzept gegeben hat. Dadurch ist eine eindeutige Trennung von methodischen

         Auswirkungen und realen Effekten nicht immer möglich.

 

         Die bislang (nur ansatzweise) durchgeführten Validierungen sind zu dem Ergebnis gekommen,

         daß im Mikrozensus unregelmäßige Einkommensbestandteile nur unzureichend erfaßt sind,

         und daß die Ungleichheit der Jahreseinkommen unterschätzt wird. Es kann jedoch davon aus -

         gegangen werden, daß sich die Verzerrungen im mittleren Verteilungsbereich zumindest in

         Grenzen halten. Die Interpretationen sollten sich daher auf Quartile konzentrieren.

         Ein Überblick betreffend die arbeitszeitstandardisierten Netto - Personeneinkommen nach Bun -

         desländern für die Jahre 1987 bis 1997 findet sich in Anlage 5; die Detailergebnisse in Anlage 6.

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden!!!