5768/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Dipl. Ing. Schöggl,

Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Pumberger

betreffend Neuronavigationssystem

(Nr. 6137/J)

 

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Mir sind diese Leistungen bekannt und ich sehe darin auch ein besonders zukunfts -

trächtiges Gebiet der modernen Medizin.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

 

Die Förderung der Forschung fällt in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr. Kosten für Forschungen auf dem

Gebiet medizinischer Geräte sind zumindest teilweise als Entwicklungskosten ein -

zustufen. Solche Kosten sollten primär von den Herstellern selbst getragen werden.

Staatliche Unterstützungen auf dem Gebiet von Entwicklungskosten könnten nur in

Form von Förderungen erfolgen, die spezifisch auf die Erfordernisse der modernen

Industrieentwicklung zugeschnitten sind.

 

Im Rahmen des Klinischen Mehraufwandes wird an den Universitätskliniken Wien,

Graz und Innsbruck für die erforderliche Geräteausstattung ein Kostenersatz des

Bundes geleistet, um so eine dem letzten Stand der medizinischen Krankenbehand -

lung - aber auch der medizinischen Forschung und Lehre - entsprechende Ausstat -

tung sicherzustellen. Dabei wird besonders auf die Eignung der Geräte für die medi -

zinische Forschung Bedacht genommen.

Zu Frage 3:

 

Soweit meinem Ressort bekannt ist, werden an der Universitätsklinik für Neurochir -

urgie in Innsbruck Forschungsprogramme betreffend Referenzierungsgenauigkeit,

Entwicklung nichtinvasiver Fixationen und zur Entwicklung von Punktions -

vorrichtungen verfolgt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Neuronavigationssysteme kommen derzeit an folgenden österreichischen Kranken -

anstalten zur Anwendung:

 

Neurochirurgische Universitätsklinik Wien

Universitätsklinik für Neurochirurgie Graz

Universitätsklinik für Neurochirurgie Innsbruck

Donauspital im SMZ - Ost der Stadt Wien

Krankenanstalt der Stadt Wien Rudolfstiftung

Landes - Nervenklinik Wagner - Jauregg Linz

Landes - Nervenklinik Salzburg

A. ö. Landeskrankenhaus Klagenfurt

Landeskrankenhaus Feldkirch

A. ö. Krankenhaus Krems (beantragt).

 

An der Neurochirurgischen Universitätsklinik Wien und an der Landes - Nervenklinik

Wagner - Jauregg Linz stehen den Neurochirurgen dzt. jeweils zwei Systeme zur

Verfügung, in Innsbruck wurde ergänzend zum bestehenden einfachen Pointersy -

stem kürzlich ein robotisches Neuronavigationssystem installiert, an den übrigen ge -

nannten Krankenanstalten ist jeweils ein System eingerichtet.

 

Zu Frage 7:

 

Folgende Gerätetypen stehen derzeit in Verwendung:

 

Mehrkoordinatorenmanipulator - Mikroskop, Fa. Zeiss;

Leksell - Surgiscope, Fa. Elekta;

Leksell - lnsight - System 30;

SMN, Fa. Zeiss;

Stealth Station, Fa. Sofamor - Danek;

Brain - Lab, Fa. lntramed;

Optical Tracking System, Fa. Radionics;

Vector Vision, Fa. Brainlab

Easy - Guide - Neuro.

 

Die Anschaffungskosten liegen je nach Komplexität und technischer Ausstattung

der Systeme zwischen ATS 2,25 und 7 Mill. zuzüglich Umsatzsteuer. Europäische

Preisvergleiche liegen mir nicht vor.

 

Zu Frage 8:

 

Neuronavigationsgeräte sind derzeit nicht im Großgeräteplan enthalten.

 

Die Frage, ob bzw. welche weiteren Geräte in Zukunft in den Großgeräteplan aufge -

nommen werden, ist im Rahmen der nächsten Revision des Großgeräteplanes (per

1. 1. 2001) zwischen dem Bund und den Ländern zu vereinbaren.

Zu Frage 9:

 

Pro Jahr und Abteilung bzw. Klinik werden etwa 50 bis 150 Operationen mit Neuro -

navigation durchgeführt.

 

Zu Frage 10:

 

Die Produktentwicklung auf diesem Gebiet wird im wesentlichen von Firmen getra -

gen, die für ihre Produkte jeweils die europäische Medizinprodukte - Zulassung benö -

tigen bzw. anstreben. Die CE - gekennzeichneten Neuronavigationssysteme sind im

gesamten EWR verkehrsfähig, sodaß sich schon rein produktseitig im EU - Bereich

ein praktisch gleichwertiger Entwicklungsstand dieser Systeme einstellt. Auf ein -

schlägigen internationalen Tagungen findet ein reger Erfahrungsaustausch über die

Erfahrungen mit den Neuronavigationssystemen in ihrer täglichen Anwendung statt.

 

Zu Frage 11:

 

Die Neuronavigationssysteme unterliegen den Anforderungen des österreichischen

Medizinproduktegesetzes und der Richtlinie 93/42/EWG. Die Geräte müssen hard -

und softwaremäßig den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG

entsprechen. Vor der Vermarktung der Geräte muß die europäische Medizinproduk -

tezulassung erlangt werden.

 

Zu Frage 12:

 

Die Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und So -

ziales und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ist für den Klini -

schen Mehraufwand im entsprechenden Verwaltungsübereinkommen zwischen den

beiden Ressorts geregelt. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Kooperation im Rah -

men der Begutachtung von Geräten über 5 Millionen Schilling im Rahmen der Groß -

gerätekommission, der neben Vertretern der Universitäten auch Vertreter beider

Ressorts angehören.