5768/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Dipl. Ing. Schöggl,
Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Pumberger
betreffend Neuronavigationssystem
(Nr. 6137/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Mir sind diese Leistungen bekannt und ich sehe darin auch ein besonders zukunfts -
trächtiges Gebiet der modernen Medizin.
Zu den Fragen 2 und 4:
Die Förderung der Forschung fällt in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr. Kosten für Forschungen auf dem
Gebiet medizinischer Geräte sind zumindest teilweise als Entwicklungskosten ein -
zustufen. Solche Kosten sollten primär von den Herstellern selbst getragen werden.
Staatliche Unterstützungen auf dem Gebiet von Entwicklungskosten könnten nur in
Form von Förderungen erfolgen, die spezifisch auf die Erfordernisse der modernen
Industrieentwicklung zugeschnitten sind.
Im Rahmen des Klinischen Mehraufwandes wird an den Universitätskliniken Wien,
Graz und Innsbruck für die erforderliche Geräteausstattung ein Kostenersatz des
Bundes geleistet, um so eine dem letzten Stand der medizinischen Krankenbehand -
lung - aber auch der medizinischen Forschung und Lehre - entsprechende Ausstat -
tung sicherzustellen. Dabei wird besonders auf die Eignung der Geräte für die medi -
zinische Forschung Bedacht genommen.
Zu Frage 3:
Soweit meinem Ressort bekannt ist, werden an der Universitätsklinik für Neurochir -
urgie in Innsbruck Forschungsprogramme betreffend Referenzierungsgenauigkeit,
Entwicklung nichtinvasiver Fixationen und zur Entwicklung von Punktions -
vorrichtungen verfolgt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Neuronavigationssysteme kommen derzeit an folgenden österreichischen Kranken -
anstalten zur Anwendung:
Neurochirurgische Universitätsklinik Wien
Universitätsklinik für Neurochirurgie Graz
Universitätsklinik für Neurochirurgie Innsbruck
Donauspital im SMZ - Ost der Stadt Wien
Krankenanstalt der Stadt Wien Rudolfstiftung
Landes - Nervenklinik Wagner - Jauregg Linz
Landes - Nervenklinik Salzburg
A. ö. Landeskrankenhaus Klagenfurt
Landeskrankenhaus Feldkirch
A. ö. Krankenhaus Krems (beantragt).
An der Neurochirurgischen Universitätsklinik Wien und an der Landes - Nervenklinik
Wagner - Jauregg Linz stehen den Neurochirurgen dzt. jeweils zwei Systeme zur
Verfügung, in Innsbruck wurde ergänzend zum bestehenden einfachen Pointersy -
stem kürzlich ein robotisches Neuronavigationssystem installiert, an den übrigen ge -
nannten Krankenanstalten ist jeweils ein System eingerichtet.
Zu Frage 7:
Folgende Gerätetypen stehen derzeit in Verwendung:
Mehrkoordinatorenmanipulator - Mikroskop, Fa. Zeiss;
Leksell - Surgiscope, Fa. Elekta;
Leksell - lnsight - System 30;
SMN, Fa. Zeiss;
Stealth Station, Fa. Sofamor - Danek;
Brain - Lab, Fa. lntramed;
Optical Tracking System, Fa. Radionics;
Vector Vision, Fa. Brainlab
Easy - Guide - Neuro.
Die Anschaffungskosten liegen je nach Komplexität und technischer Ausstattung
der Systeme zwischen ATS 2,25 und 7 Mill. zuzüglich Umsatzsteuer. Europäische
Preisvergleiche liegen mir nicht vor.
Zu Frage 8:
Neuronavigationsgeräte sind derzeit nicht im Großgeräteplan enthalten.
Die Frage, ob bzw. welche weiteren Geräte in Zukunft in den Großgeräteplan aufge -
nommen werden, ist im Rahmen der nächsten Revision des Großgeräteplanes (per
1. 1. 2001) zwischen dem Bund und den
Ländern zu vereinbaren.
Zu Frage 9:
Pro Jahr und Abteilung bzw. Klinik werden etwa 50 bis 150 Operationen mit Neuro -
navigation durchgeführt.
Zu Frage 10:
Die Produktentwicklung auf diesem Gebiet wird im wesentlichen von Firmen getra -
gen, die für ihre Produkte jeweils die europäische Medizinprodukte - Zulassung benö -
tigen bzw. anstreben. Die CE - gekennzeichneten Neuronavigationssysteme sind im
gesamten EWR verkehrsfähig, sodaß sich schon rein produktseitig im EU - Bereich
ein praktisch gleichwertiger Entwicklungsstand dieser Systeme einstellt. Auf ein -
schlägigen internationalen Tagungen findet ein reger Erfahrungsaustausch über die
Erfahrungen mit den Neuronavigationssystemen in ihrer täglichen Anwendung statt.
Zu Frage 11:
Die Neuronavigationssysteme unterliegen den Anforderungen des österreichischen
Medizinproduktegesetzes und der Richtlinie 93/42/EWG. Die Geräte müssen hard -
und softwaremäßig den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG
entsprechen. Vor der Vermarktung der Geräte muß die europäische Medizinproduk -
tezulassung erlangt werden.
Zu Frage 12:
Die Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und So -
ziales und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ist für den Klini -
schen Mehraufwand im entsprechenden Verwaltungsübereinkommen zwischen den
beiden Ressorts geregelt. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Kooperation im Rah -
men der Begutachtung von Geräten über 5 Millionen Schilling im Rahmen der Groß -
gerätekommission, der neben Vertretern der Universitäten auch Vertreter beider
Ressorts angehören.