5769/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris POLLET - KAMMERLANDER, Freundinnen
und Freunde haben am 22.4.1999 unter der Zahl 6160/J - NR/1999 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Evaluierung des Studientages für
Entwicklungspolitik gerichtet:
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Entwicklungshilfeeinrichtungen wird im
Rahmen eines vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erarbeiteten
Entwurfs einer neuen gesetzlichen Regelung der Entwicklungszusammenarbeit (EZA)
vorgeschlagen.
In dieser Frage steht das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auch in
Verhandlungen mit dem für die Regelung der steuerlichen Absetzbarkeit zuständigen
Bundesministerium für Finanzen.
Zu Frage 2:
Die Zuständigkeit für die Einführung eines Spendengütesiegels liegt beim
Bundesministerium für Finanzen und beim Bundesministerium für Justiz.
Die Anliegen der Entwicklungsorganisationen im Zusammenhang mit einem
Spendengütesiegel werden vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
mit diesen Organisationen besprochen und sollten bei der Einführung eines
Spendengütesiegels berücksichtigt werden.
Zu Frage 3:
Die Partner der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind sowohl Regierungen
als auch Träger der zivilen Gesellschaft. Die Unterstützung von Regierungen bei
Demokratisierung, Dezentralisierung und dem Aufbau rechtsstaatlicher
Rahmenbedingungen wird allgemein als Grundvoraussetzung für eine nachhaltige
soziale und wirtschaftliche Entwicklung jeder zivilen Gesellschaft angesehen. Die
Gewichtung zwischen staatlichen und nicht - staatlichen Partnern wird je nach der
Situation im betreffenden Land verschieden ausfallen.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Akteuren der zivilen Gesellschaft wurden
spezielle Programme eingerichtet, welche die direkte Zusammenarbeit zwischen
österreichischen NGOs, aber auch der Wirtschaft, mit nicht - staatlichen Partnern
fördern.
Zu Frage 4:
Der Aufwand für die im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
eingerichteten Koordinationsbüros sowie für andere Expertenentsendungen und
Beratungsleistungen beträgt im Durchschnitt jährlich etwa 55 - 60 Mio ATS.
Die Einrichtung der Koordinationsbüros in den Schwerpunktländern der
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit war ein wesentlicher Schritt zu einer
kohärenten, nachhaltigen, mit anderen Gebern und den Partnerländen abgestimmten
Entwicklungszusammenarbeit.
Zu Frage 5:
Die EZA - Koordinationsbüros haben die Aufgabe, bei der Entwicklung der bilateralen
Programme mit den Schwerpunktländern der österreichischen bilateralen EZA
mitzuwirken, und die operationelle Umsetzung
zu begleiten. Dies gilt insbesondere für
jene Projekte, welche zur Gänze aus Budgetmitteln finanziert werden, um eine
fachgerechte und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen.
Weiters ist es Aufgabe der Koordinatoren, die Umsetzung des Dreijahresprogrammes
der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und der jeweiligen Landes - und
Sektorprogramme sicherzustellen. Mit den NGOs wird diesbezüglich ein laufender
Dialog geführt.
Zu Frage 6:
Die Stellenbeschreibungen der EZA - Koordinatoren wurden anläßlich des zitierten
Studientages im Unterausschuß Entwicklungspolitk zugänglich gemacht.
Die jeweils den NGOs als Projektträger zukommenden Aufgaben werden in den
Förderungsverträgen, welche die Grundlage der Finanzierung aus Budgetmitteln
bilden, im Detail vereinbart.
Zu Frage 7:
Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten obliegt die rechnerische und
sachliche Prüfung der Verwendung von EZA - Mitteln. Den Koordinatoren kommt
aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und jeweiligen Landeskenntnis dabei eine
wichtige Rolle zu. Die Koordinationsbüros stehen selbstverständlich auch, soweit dies
in ihrem Wirkungsbereich möglich ist, den NGOs beratend zur Verfügung.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gibt zur Qualitätskontrolle und
Weiterentwicklung von Programmen, Projekten und Querschnittsthemen auch
unabhängige Evaluierungen in Auftrag.
Zu Frage 8:
Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind keine unangemessenen
administrativen Verfahren bei Projektvergabe und Projektdurchführung bekannt. Die
entsprechenden Richtlinien sind auf den korrekten und widmungsgemäßen Einsatz der
Budgetmittel abgestellt.
NGOs, welche Eigenmittel in Projektvorhaben einbringen, haben die Möglichkeit, in
einem vereinfachten Verfahren Zuschüsse zu diesen Projekten zu erhalten. Von einer
Prüfung dieser Projekte und der Kontrolle der Verwendung der für diese Projekte
gewährten Zuschüsse hinsichtlich des korrekten und widmungsgerechten Einsatzes
der Budgetmittel kann nicht abgegangen werden.
Institutionen, die Ausschreibungsunterlagen erstellt haben, sind ausdrücklich von der
Teilnahme an Ausschreibungen zu diesen Projekten ausgeschlossen.
Die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen erfolgt entweder durch Fachkräfte,
die in den Koordinationsbüros tätig sind, oder durch unabhängige Experten oder
Institutionen.
Die Kosten sind in den bei Frage 4 erwähnten Kosten für die Koordinationsbüros
enthalten.
Zu Frage 9:
Der Einsatz der für die bilaterale EZA vorgesehenen Budgetmittel erfolgt auf der Basis
des Dreijahresprogrammes, dem wiederum die Bedürfnisse der Partnerländer der
österreichischen EZA und die internationalen Erfahrungen in der EZA zugrunde liegen.
Die bedeutende Rolle der österreichischen NGOs im Entwicklungsprozeß hängt nicht
von der Höhe der Mittel ab, die sie als Auftragnehmer des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten für
administrative Aufgaben umsetzen.
Zu Frage 10:
Mehrjährige Budgets für Projekt - und Programmhilfe im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit sind auch ein Anliegen des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten, weshalb darüber immer wieder Gespräche mit dem
Bundesministerium für Finanzen über geführt wurden. Ein endgültiges Ergebnis dieser
Gespräche liegt noch nicht vor.
Zu Frage 11:
Das für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehende Budget wird im
jeweiligen Bundesvoranschlag festgelegt und vom Parlament beschlossen.
Grundsätzlich wird für die Planung im Rahmen der jährlichen "Entwicklungsmilliarde"
von verfügbaren Budgets in Höhe von je 40 - 80 Mio p. a. für die Schwerpunktländer
und je 20 - 30 Mio öS p. a. für die Kooperationsländer ausgegangen. Pro Sektor sollten
im jeweiligen Land zumindest 10 - 15 Mio öS zur Verfügung stehen.
Für die Durchführung von Projekten ist der jeweils wirtschaftlich und dem Projektzweck
am besten entsprechende Träger zu wählen, sodaß die Festlegung eines bestimmten
Betrages, der über NGOs abgewickelt werden soll, nicht zweckmäßig ist.
Zu Frage 12:
Die Konsultation mit lokalen Partnern und qualifizierten Durchführungsorganisationen
gehört zur Routine der Entwicklung von EZA - Programmen. Die Veranstaltung von
Workshops mit den Beteiligten ist eines der geeigneten Instrumente dafür und findet je
nach Situation Anwendung.
Zu Frage 13:
Die Zusammenarbeit mit Schwerpunkt - und Kooperationsländern der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit wird grundsätzlich auf zwei bis vier prioritäre Sektoren
oder Themen ausgerichtet. Die Plazierung von Projekten in den jeweiligen Sektoren
erfolgt aufgrund entsprechender Kriterien und der Beurteilung durch Referenten,
Koordinatoren und gegebenenfalls Experten, um ein "Unterlaufen" der Planung zu
vermeiden.