5769/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris POLLET - KAMMERLANDER, Freundinnen

und Freunde haben am 22.4.1999 unter der Zahl 6160/J - NR/1999 an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Evaluierung des Studientages für

Entwicklungspolitik gerichtet:

 

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Entwicklungshilfeeinrichtungen wird im

Rahmen eines vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erarbeiteten

Entwurfs einer neuen gesetzlichen Regelung der Entwicklungszusammenarbeit (EZA)

vorgeschlagen.

In dieser Frage steht das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auch in

Verhandlungen mit dem für die Regelung der steuerlichen Absetzbarkeit zuständigen

Bundesministerium für Finanzen.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Zuständigkeit für die Einführung eines Spendengütesiegels liegt beim

Bundesministerium für Finanzen und beim Bundesministerium für Justiz.

Die Anliegen der Entwicklungsorganisationen im Zusammenhang mit einem

Spendengütesiegel werden vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

mit diesen Organisationen besprochen und sollten bei der Einführung eines

Spendengütesiegels berücksichtigt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Partner der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind sowohl Regierungen

als auch Träger der zivilen Gesellschaft. Die Unterstützung von Regierungen bei

Demokratisierung, Dezentralisierung und dem Aufbau rechtsstaatlicher

Rahmenbedingungen wird allgemein als Grundvoraussetzung für eine nachhaltige

soziale und wirtschaftliche Entwicklung jeder zivilen Gesellschaft angesehen. Die

Gewichtung zwischen staatlichen und nicht - staatlichen Partnern wird je nach der

Situation im betreffenden Land verschieden ausfallen.

 

Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Akteuren der zivilen Gesellschaft wurden

spezielle Programme eingerichtet, welche die direkte Zusammenarbeit zwischen

österreichischen NGOs, aber auch der Wirtschaft, mit nicht - staatlichen Partnern

fördern.

 

Zu Frage 4:

 

Der Aufwand für die im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit

eingerichteten Koordinationsbüros sowie für andere Expertenentsendungen und

Beratungsleistungen beträgt im Durchschnitt jährlich etwa 55 - 60 Mio ATS.

 

Die Einrichtung der Koordinationsbüros in den Schwerpunktländern der

österreichischen Entwicklungszusammenarbeit war ein wesentlicher Schritt zu einer

kohärenten, nachhaltigen, mit anderen Gebern und den Partnerländen abgestimmten

Entwicklungszusammenarbeit.

 

Zu Frage 5:

 

Die EZA - Koordinationsbüros haben die Aufgabe, bei der Entwicklung der bilateralen

Programme mit den Schwerpunktländern der österreichischen bilateralen EZA

mitzuwirken, und die operationelle Umsetzung zu begleiten. Dies gilt insbesondere für

jene Projekte, welche zur Gänze aus Budgetmitteln finanziert werden, um eine

fachgerechte und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen.

 

Weiters ist es Aufgabe der Koordinatoren, die Umsetzung des Dreijahresprogrammes

der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und der jeweiligen Landes - und

Sektorprogramme sicherzustellen. Mit den NGOs wird diesbezüglich ein laufender

Dialog geführt.

 

 

Zu Frage 6:

 

Die Stellenbeschreibungen der EZA - Koordinatoren wurden anläßlich des zitierten

Studientages im Unterausschuß Entwicklungspolitk zugänglich gemacht.

Die jeweils den NGOs als Projektträger zukommenden Aufgaben werden in den

Förderungsverträgen, welche die Grundlage der Finanzierung aus Budgetmitteln

bilden, im Detail vereinbart.

 

 

Zu Frage 7:

 

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten obliegt die rechnerische und

sachliche Prüfung der Verwendung von EZA - Mitteln. Den Koordinatoren kommt

aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und jeweiligen Landeskenntnis dabei eine

wichtige Rolle zu. Die Koordinationsbüros stehen selbstverständlich auch, soweit dies

in ihrem Wirkungsbereich möglich ist, den NGOs beratend zur Verfügung.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gibt zur Qualitätskontrolle und

Weiterentwicklung von Programmen, Projekten und Querschnittsthemen auch

unabhängige Evaluierungen in Auftrag.

Zu Frage 8:

 

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind keine unangemessenen

administrativen Verfahren bei Projektvergabe und Projektdurchführung bekannt. Die

entsprechenden Richtlinien sind auf den korrekten und widmungsgemäßen Einsatz der

Budgetmittel abgestellt.

 

NGOs, welche Eigenmittel in Projektvorhaben einbringen, haben die Möglichkeit, in

einem vereinfachten Verfahren Zuschüsse zu diesen Projekten zu erhalten. Von einer

Prüfung dieser Projekte und der Kontrolle der Verwendung der für diese Projekte

gewährten Zuschüsse hinsichtlich des korrekten und widmungsgerechten Einsatzes

der Budgetmittel kann nicht abgegangen werden.

 

Institutionen, die Ausschreibungsunterlagen erstellt haben, sind ausdrücklich von der

Teilnahme an Ausschreibungen zu diesen Projekten ausgeschlossen.

Die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen erfolgt entweder durch Fachkräfte,

die in den Koordinationsbüros tätig sind, oder durch unabhängige Experten oder

Institutionen.

 

Die Kosten sind in den bei Frage 4 erwähnten Kosten für die Koordinationsbüros

enthalten.

 

 

Zu Frage 9:

 

Der Einsatz der für die bilaterale EZA vorgesehenen Budgetmittel erfolgt auf der Basis

des Dreijahresprogrammes, dem wiederum die Bedürfnisse der Partnerländer der

österreichischen EZA und die internationalen Erfahrungen in der EZA zugrunde liegen.

 

Die bedeutende Rolle der österreichischen NGOs im Entwicklungsprozeß hängt nicht

von der Höhe der Mittel ab, die sie als Auftragnehmer des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten für administrative Aufgaben umsetzen.

Zu Frage 10:

 

Mehrjährige Budgets für Projekt - und Programmhilfe im Bereich der

Entwicklungszusammenarbeit sind auch ein Anliegen des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten, weshalb darüber immer wieder Gespräche mit dem

Bundesministerium für Finanzen über geführt wurden. Ein endgültiges Ergebnis dieser

Gespräche liegt noch nicht vor.

 

Zu Frage 11:

 

Das für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehende Budget wird im

jeweiligen Bundesvoranschlag festgelegt und vom Parlament beschlossen.

Grundsätzlich wird für die Planung im Rahmen der jährlichen "Entwicklungsmilliarde"

von verfügbaren Budgets in Höhe von je 40 - 80 Mio p. a. für die Schwerpunktländer

und je 20 - 30 Mio öS p. a. für die Kooperationsländer ausgegangen. Pro Sektor sollten

im jeweiligen Land zumindest 10 - 15 Mio öS zur Verfügung stehen.

Für die Durchführung von Projekten ist der jeweils wirtschaftlich und dem Projektzweck

am besten entsprechende Träger zu wählen, sodaß die Festlegung eines bestimmten

Betrages, der über NGOs abgewickelt werden soll, nicht zweckmäßig ist.

 

Zu Frage 12:

 

Die Konsultation mit lokalen Partnern und qualifizierten Durchführungsorganisationen

gehört zur Routine der Entwicklung von EZA - Programmen. Die Veranstaltung von

Workshops mit den Beteiligten ist eines der geeigneten Instrumente dafür und findet je

nach Situation Anwendung.

Zu Frage 13:

 

Die Zusammenarbeit mit Schwerpunkt - und Kooperationsländern der Österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit wird grundsätzlich auf zwei bis vier prioritäre Sektoren

oder Themen ausgerichtet. Die Plazierung von Projekten in den jeweiligen Sektoren

erfolgt aufgrund entsprechender Kriterien und der Beurteilung durch Referenten,

Koordinatoren und gegebenenfalls Experten, um ein "Unterlaufen" der Planung zu

vermeiden.