5770/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6163/J-NR/1999 betreffend Mozarteum, die

die Abgeordneten Dr. VAN DER BELLEN, Freundinnen und Freunde am 22. April 1999 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Der erste Bericht der Landessanitätsdirektion über Schadstoffinnenraumbelastung im In -

stitutsgebäude Dreifaltigkeitsgasse der Universität Mozarteum Salzburg ist mir am 21. Au -

gust 1998 zugegangen. Der 3. Zwischenbericht vom 15. Oktober 1998 enthielt erstmals eine

Aussage, wonach eine Gesundheitsgefährdung eintreten könnte.

 

Das Institutsgebäude Dreifaltigkeitsgasse der nunmehrigen Universität Mozarteum Salzburg

ist ein Bundesgebäude und die gebäudebezogenen Untersuchungen wurden daher im Auftrag

des Herrn Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Rahmen der Auftragsver -

waltung gemäß Artikel 104 BVG vom Herrn Landeshauptmann von Salzburg (BGV 1) in

Auftrag gegeben.

Zu Frage 2:

 

Die Untersuchungen und Messungen wurden von den zuständigen Steilen und Behörden des

Landes Salzburg jeweils im Einvernehmen mit den beauftragten Gutachtern und Sachver -

ständigen durchgeführt. Ich muss davon ausgehen, dass nach den für derartige Messungen

und Untersuchungen gültigen international anerkannten Regeln vorgegangen wurde.

 

Die externen Gutachter haben sowohl bei der Präsentation des Endberichtes in der 4. Sitzung

der Arbeitsgruppe als auch bei der Informationsveranstaltung am 10. Mai 1999 (siehe hiezu

auch Antwort zu Frage 6) ausdrücklich festgestellt, dass für das Institutsgebäude Dreifaltig -

keitsgasse ein hinsichtlich seines Aufbaues und seines Auftrages vorbildliches Untersu -

chungsprogramm durchgeführt wurde. Von den externen Gutachtern wurde anlässlich der

Informationsveranstaltung am 10. Mai 1999 sogar die Feststellung getroffen, dass es sich

beim Institutsgebäude Dreifaltigkeitsgasse nunmehr wohl um „eines der bestuntersuchten

Häuser weltweit“ handeln dürfte.

 

Zu Frage 3:

 

Es ist richtig, dass die Krankheitsfälle (insbesondere Leukämie) vor allem bei Personen, die

im 4. OG des Gebäudes beschäftigt waren, aufgetreten sind.

 

Zu Frage 4:

 

Die Auswertung des Zwischenberichtes vom Oktober/November 1998 ist erfolgt und auf

dieser Grundlage wurde auch der Endbericht erstellt. Wie bereits ausgeführt, wurden die

Untersuchungen im Rahmen der Auftragsverwaltung durch den Herrn Landeshauptmann von

Salzburg - BGV 1 beauftragt.

 

Eine Offenlegung ist erfolgt und es kann jeder Interessierte in sämtliche Gutachten Einsicht

nehmen.

Zu Frage 5:

 

Die Auswertung der Gesundenuntersuehungen ist Angelegenheit der zuständigen Gesund -

heitsbehördcn.

 

Zu Frage 6:

 

Am 10. Mai 1999 hat eine Informationsveranstaltung der Universität Mozarteum Salzburg

gemeinsam mit den Vertretern der zuständigen Bundesministerien für Wissenschaft und

Verkehr sowie wirtschaftliche Angelegenheiten für alle Angehörigen der Universität Mozar-

teum Salzburg stattgefunden bei welcher insbesondere die beauftragten Gutachter und Sach -

verständigen alle gewünschten Auskünfte erteilten.

 

Zu Frage 7:

 

Die Universitätsangehörigen werden durch ihre gesetzlichen Vertretungen (Dienststellenaus -

schuss, ÖH) bei der Neugestaltung des Gebäudes miteingebunden werden.

 

Zu Frage 8:

 

Auf Grund des am 15. Oktober 1998 in meinem Ministerium eingelangten 3. Zwischenbe -

richtes der Landessanitätsbehörde Salzburg, der erstmals eine Aussage enthielt, wonach eine

Gesundheitsgefährdung eintreten könnte, habe ich am 15. Oktober 1998 den Rektor der Uni -

versität Mozarteum Salzburg angewiesen, jene vom Gutachten umfassten Teile des Gebäudes

der Universität Mozarteum ab sofort bis auf weiteres, nämlich bis zur Klärung der tatsäch -

lichen Gefährdungen, für jeden Betrieb der Universität vorsorglich zu sperren.

 

Die externen Experten legen in ihrem Schlussbericht Wert auf die Feststellung, dass im Fall

des Institutsgebäudes Dreifaltigkeitsgasse der Universität Mozarteum Salzburg die Räumung

des Gebäudes seinerzeit auf Grund des damaligen Kenntnisstandes aus gesundheitlicher Vor -

sorge begründet, sinnvoll und notwendig war, um allfällig mögliche Schäden von dem betrof

fenen Personal, Lehrkörper und den Studenten abzuwenden.

Zu Frage 9:

 

Nachdem ich keinen Grund habe, an der Richtigkeit der durchgeführten Messungen zu zwei -

feIn, ist die Tatsache, dass in der Belastung innerhalb und außerhalb des Gebäudes kein Un -

terschied wahrgenommen werden konnte, von mir nicht weiter zu beurteilen.

 

Zu Frage 10:

 

Ich habe, über Antrag des Rektors, am 14. April 1999 der Wiedereröffnung der Bibliothek

und am 21. Mai der Wiedereröffnung des großen Studios zugestimmt.

 

Zu Frage 11:

 

Die Arbeitsgruppe und insbesondere die externen Experten sind zu dem Ergebnis gekommen,

dass die Häufung von Leukämiefällen nicht mit dem Gebäude zusammenhängt. Eine Er -

klärung für diese Häufung haben die Experten derzeit nicht, doch treten derart unerklärliche

Häufungen (z.B. in einzelnen Gemeinden) sowohl in Österreich als auch im Ausland immer

wieder auf.

 

Des Weiteren ist die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gekommen, dass wahrscheinlich ein

,,sick building Syndrom“ vorliegt und vor Wiederinbetriehnahme des Gebäudes umfangreiche

bauliche Maßnahmen durchzuführen sein werden.

 

Zu Frage 12:

 

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr gibt es keine Hinweise darauf,

dass Studienverzögerungen, die immer wieder aus unterschiedlichen Gründen auftreten, mit

der derzeit schwierigen Raumsituation in Zusammenhang stehen. Aus diesem Grunde wurde

für eine begrenzte Zeit auch ein Ombudsmann des Bundesministeriums für Wissenschaft und

Verkehr vor Ort tätig. Klagen über mit der Raumsituation in Zusammenhang stehende Verzö -

gerungen sind keine eingelangt.

Zu Frage 13:

 

Das Gebäude wurde seinerzeit im Einvernehmen mit den Experten der damaligen Akademie

bzw. Hochschule für Musik und darstellende Kunst Mozarteum in Salzburg wohl den damali -

gen Anforderungen entsprechend geplant; ein entsprechend den heutigen Anforderungen

geplanter Neubau an dieser Stelle würde wahrscheinlich sowohl funktionell als auch archi -

tektonisch anders aussehen.

 

Aufgabe beim geplanten Totalumbau wird es daher sein, das Gebäude sowohl in architekto -

nischer als auch in funktioneller Hinsicht dcn heutigen Anforderungen der Universität Mo -

zarteum Salzburg und auch dem heutigen Stand der Technik entsprechend zu gestalten.

 

Zu den eingangs der gegenständlichen Anfrage aufgelisteten Forderungen der Österreichi -

schen Hochsehülerschaft an der Universität Mozarteum Salzburg ist insbesondere darauf

hinzuweisen, dass sowohl Frau Certraud Steinkogler - Wurtzinger (Dienststellenausschuss) als

Frau Andrea Udl (Österreichische Hochsehülerschaft) an der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe

teilgenommen haben. An der 4. Sitzung haben Frau Steinkogler-Wurtzinger, Frau Udl und

Frau Haller teilgenommen.