5771/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6170/J-NR/1999 betreffend Unsicherheit um
Medizinstudium an der Universität Linz (zweiter und dritter Abschnitt), die die Abgeordne -
ten Dr. POVYSIL und Kollegen am 23. April 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Es ist nicht richtig, dass konkrete Vcrhandlungen zum Medizinstudium zwischen dem Land
Oberösterreich, der Stadt Linz und der Universität Wien stattfinden. Zutreffend ist vielmehr,
dass zwischen der Medizinischen Fakultät der Universität Wien und Vertretern des Landes
Oberösterreich eine Vereinbarung darüber abgeschlossen wurde, dass bestimmte Pflicht -
praktika des dritten Studienabsehnittes sowie das Pfliehtpraktikum aus Pathologie von einer
begrenzten Anzahl von Studierenden (ca. 50 pro Jahr) auch in Linzer bzw. Oberösterrei -
chisehen Spitälern absolviert werden können. Eine ähnliche Regelung existiert bzw. existier -
te schon früher für Wiener und Niederösterreichisehe Krankenhäuser. Der einzige neue
Aspekt dieser Vereinbarung liegt darin, dass die Kosten für anfallende Lehraufträge in den
Oberösterreichiselien Spitälern durch die Stadt Linz bzw. das Land Oberösterreich der Medi -
zinischen Fakultät der Universität Wien refundiert werden. Das Bundesministerium für Wis -
sensehaft
und Verkehr war über diese Verhandlungen informiert.
Zu Frage 2:
Die Einrichtung des zweiten bzw. dritten Studienabsehnittes des zur Zeit eingerichteten Stu -
diums der Studienriehtung Medizin in Linz war zu keinem Zeitpunkt von der Medizinischen
Fakultät der Universität Wien oder aber dem Bundesministerium für Wissenschaft und Ver -
kehr intendiert.
Zu Frage 3:
Es bestand bzw. besteht daher auch weder der Bedarf nach einer "Weiterentwicklung des
Studienzweiges Medizin in Linz“ noch nach entsprechenden Finanzierungsüberlegungen.
Zu Frage 4:
Der Studiengang „Software Engineering für Medizin“ (Hagenberg) wurde vom Fachhoch -
schulrat in dessen 44. Vollversammlung am 29. Jänner 1999 anerkannt. Eine Bundesför -
derung ist ab dem Studienjahr 1999/2000 vorgesehen. Der Studiengang ist als Vcrtiefungs -
richtung zum laufenden Studiengang „Software Engineering“ konzipiert (15 Studienplätze).
Zu Frage 5:
Die Medizinische Fakultät der Universität Wien hat die oben genannten Verhandlungen über
die Refundierung von Lehraufträgen für konkrete Lehrveranstaltungen des dritten Studien -
abschnittes mit Obersenatsrat Dozent Dkfm. Dr. Klug vom Kontrollamt des Magistrates der
Stadt Linz geführt; Prof. Dr. Wayand war als Auskunftsperson eingebunden.
Zu Frage 6:
Wie oben bereits ausgeführt, war weder eine Etablierung noch eine ,,Weiterentwicklung“ des
Medizinstudiums
in Linz intendiert.
Zu Frage 7:
An einem wesentlich praxisorientierteren Studienpian gemäß den Bestimmungen des
Universitäts - Studiengcsetzes wird derzeit an allen drei Medizinischen Fakultäten Österreichs
intensiv gearbeitet. An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien ist das Inkrafttreten
des neuen Studienplanes mit dem 1. Oktober 2001 in Aussicht genommen. Ein „Linzer Mo -
dell“ liegt daher zur Zeit nicht im Bereich der Überlegungen.
Zu Frage 8:
Im Jahr 1997 sind dem Bund allein für den Betrieb des Klinischen Bereiches der Medizi -
nischen Fakultäten Kosten in folgender Höhe entstanden (einschließlich Personalkosten):
Wien: ATS 3.982.370.025,--
Graz: ATS 1.669.941.687,--
Innsbruck: ATS 1.536.583.805,--
Zu Frage 9:
Es können derzeit keine Angaben gemacht werden, da keine entsprechenden Daten über
Relationen in anderen EU - Ländern zur Verfügung stehen.
Zu Frage 10:
Ohne Anderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wäre die Einrichtung eines Teiles
einer Studienrichtung an einer Universität, an welcher diese Studienrichtung nicht einge -
richtet
ist, nicht zulässig.
Zu Frage 11:
An allen drei Medizinischen Fakultäten sind die in den Studienplänen verpflichtend vor -
gesehenen Pflichtpraktika ausgelastet und werden daher auch auf Spitäler außerhalb des
jeweiligen Klinischen Bereiches verlagert. Eine tageweise "Umrechnung" ist allerdings nicht
durchführbar.
Zu Frage 12:
Zur Frage einer allfälligen Realisierung der Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der
Universität Salzburg wurden über Wunsch des Landes Salzburg bzw. der Universität Salz -
burg zwischenzeitig Gespräche aufgenommen. Einer Realisierung steht derzeit jedoch eine
Fülle organisationsrechtlieher, studienrechtlicher, dienstrechtlieher und insbesondere budge -
tärer Problemstellungen entgegen.