5772/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6197/J-NR/1997 betreffend Einstellung von
behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesctz, die die Abgeordneten
HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde am 5 Mai 1999 an mich gerichtet habcn, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die ermittelte Pflichtzahl für das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr betrug
im Jahr 1998 für den Verwaltungsbereieh Wissenschaft 608, für den Verwaltungsbereich
Verkehr 23.
Zu Frage 2:
Die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen im Verwaltungsbereich Wissenschaft betrug
1998 483, im Verwaltungsbereieh Verkehr 15.
Hiebei ist zu berücksichtigen, dass die reale Zahl der tatsächlichen beschäftigten Behinderten
im wissenschaftlichen Bereich größer ist, da manche dem Gesetz nach Behinderte - aus wel -
ehem Gründen auch immer - ihre nach außen nicht sofort erkennbare Behinderung nicht
gemeldet
haben und auf regulären Planstellen beschäftigt werden.
Zu Frage 3:
Die Zahl der offenen Pflichtstellen betrug im Verwaltungsbereich Wissenschaft 125, im
Verwaltungsbereich Verkehr 8.
Zu Frage 4:
Die Ausgleichsabgabe wird über einen Zentraikredit des Bundesministeriums für Finanzen
geleistet. Zu dieser Frage verweise ich daher auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 6190/J -
NR/1999 durch den Bundesminister für Finanzen.
Zu Frage 5:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr war und ist auch weiterhin bemüht,
dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, ich verweise jedoch auf meine Anmerkung zu
Frage 2 bezüglich derjenigen Behinderten, die sich gegenüber dem Dienstgeber nicht als
behindert deklariert haben.
Zu Frage 6:
Die Erstattung der Vorschläge für die Aufnahme von Bediensteten fällt bei den auch perso -
nell größten Dienststellen (Universitäten, Universitäten der Künste) in den autonomen Wir -
kungsbereich der Dienststellen. Trotzdem wurde seitens des Ressorts immer wieder darauf
hingewiesen, dass sich die Dienststellen die Mitarbeit der Arbeitsmarktverwaltung sichern
und auch prüfen sollen, ob bei der Nachbesetzung freier Planstellen die Beschäftigung behin -
derter Personen möglich ist. Ms weitere Maßnahme wurden an den Universitäten gegenüber
1997 zusätzlich zum normalen Personalbudget 17 Planstellen für Behinderte finanziert.
Im Verwaltungsbereich Verkehr habe ich eine begünstigte Behinderte mit der Funktion einer
Ombudsfrau,
die speziell für Behindertenfragen im Verkehrsbereich zuständig ist,
betraut.
Die Aussagekraft des vorjährigen Tätigkeitsberichtes der Ombudsfrau wird mit ausschlag -
gebend sein, welche weiteren konkreten Maßnahmen auch künftig für Behinderte getroffen
werden können.
Im diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass der Einsatz behinderter Personen in
vielen Bereichen des ho. Bundesministeriums kaum bzw. nur mit erheblichen Einschränkun -
gen möglich ist (Wissenschafter in technischen Bereichen, Arzte im Klinikbetrieb, allgemei -
ne Universitätsbedienstete bei Gebäudearbeiten usw.).
Zu Fragen 7 und 8:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr wird die Dienststellen mit dem nächs -
ten in Stellenplan- bzw. Nachbesetzungsangelegenheiten ergehenden Rundschreiben neuer -
lich um Berücksichtigung der angesprochenen Personengruppe ersuchen. Im übrigen ver -
weise ich auf meine Antwort zur Frage 6.