5774/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „die Einstellung des Verfahrens gegen
Hermann Mentil“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
In der angesprochenen Strafsache sind keine Weisungen erteilt worden.
Zu 2:
Die Zurücklegung der Anzeige erfolgte im Wesentlichen mit der Begründung, dass
durch die mehrfache Zession der Ansprüche aus der Parteienfinanzierung den kre -
ditgewährenden Banken kein Schaden entstanden ist. Die jährlichen Mittel aus der
Parteienfinanzierung haben die laufenden Verbindlichkeiten aus den Krediten bei
weitem überstiegen, sodass sowohl aus der Sicht der Banken als auch aus der Sicht
der Kreditnehmerin eine ausreichende Besicherung der Forderungen gegeben war.