5774/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „die Einstellung des Verfahrens gegen

Hermann Mentil“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

In der angesprochenen Strafsache sind keine Weisungen erteilt worden.

 

Zu 2:

Die Zurücklegung der Anzeige erfolgte im Wesentlichen mit der Begründung, dass

durch die mehrfache Zession der Ansprüche aus der Parteienfinanzierung den kre -

ditgewährenden Banken kein Schaden entstanden ist. Die jährlichen Mittel aus der

Parteienfinanzierung haben die laufenden Verbindlichkeiten aus den Krediten bei

weitem überstiegen, sodass sowohl aus der Sicht der Banken als auch aus der Sicht

der Kreditnehmerin eine ausreichende Besicherung der Forderungen gegeben war.