5778/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage, betreffend „Anfrage 1565/J und Anfragebeantwortung 1555/AB
über Aufklärung von Gewalttaten - Brandanschlag auf eine Wiener Videothek am 8.
Juni 1992“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Das Strafverfahren wegen des in der schriftlichen Anfrage angesprochenen Vorfalls
ist nach wie vor gemäß § 412 StPO abgebrochen, weil der oder die Täter nicht er -
mittelt werden konnten. Neue Erkenntnisse sind den Justizbehörden nicht bekannt.
Zu 4:
Es gibt keine Hinweise auf Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten An -
schlägen.