5778/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend „Anfrage 1565/J und Anfragebeantwortung 1555/AB

über Aufklärung von Gewalttaten - Brandanschlag auf eine Wiener Videothek am 8.

Juni 1992“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Das Strafverfahren wegen des in der schriftlichen Anfrage angesprochenen Vorfalls

ist nach wie vor gemäß § 412 StPO abgebrochen, weil der oder die Täter nicht er -

mittelt werden konnten. Neue Erkenntnisse sind den Justizbehörden nicht bekannt.

 

Zu 4:

Es gibt keine Hinweise auf Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten An -

schlägen.