578/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen vom 7. Mai 1996, Nr. 560/J, betreffend der Gebührenbefreiung Behinderter bei ISDN-Anschlüssen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

 

Generell möchte ich darauf hinweisen, daß das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen seiner Kompetenz zur Verwaltung der im Alleineigentum des Bundes stehenden Anteile an der Post- und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG) - in deren Eigentum hundert Prozent der Aktien der Post- und Telekom Austria AG stehen (§ 1 1 Poststruktur­gesetz) - nur über die nach den gesellschaftsrechtlichen Normen bzw. geltenden Satzungen der Gesellschaft zustehenden Befugnisse verfügt.

 

,Die gestellten Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und insbesondere auch keine Angelegen­heiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind daher von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfaßt.

 

Außerdem sind diese Fragen, soweit dies vom Bundesministerium für Finanzen beurteilt werden kann, als Ausfluß aus dem Fernmeldegesetz, für das kompetenzmäßig das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zuständig ist, anzusehen.  Im Hin­blick auf diese Kompetenzlage habe ich deshalb von der Post- und Telekom Austria AG auch keine Informationen eingeholt.  Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich aus den dargelegten Gründen diese Fragen nicht beantworten kann.

 

Abschließend möchte ich erwähnen, daß mir eine Aussage der Umgebung des Finanzministeriums, wie in der Einleitung zur Anfrage aus den Vorarlberger Nachrichten von 5. April 1996 zitiert wird, nicht bekannt ist.