5780/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend „Anfrage 1625/J und Anfragebeantwortung 1638/AB

über Aufklärung von Gewalttaten - Rohrbombe auf ein Ausländerwohnheim in Salz -

burg am 11. Oktober 1994“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

Das in der schriftlichen Anfrage angesprochene Verfahren hat mit rechtskräftigem

Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 15. April 1997 geendet. Zwei

Jugendliche wurden wegen der in Rede stehenden Straftat, die als versuchte

schwere Sachbeschädigung nach den §§ 15,125,126 Abs. 1 Z 7 StGB qualifiziert

wurde, aber auch wegen weiterer Fakten zu einer dreimonatigen bedingten Frei -

heitsstrafe verurteilt.

 

Zu 5:

Laut Bericht der Staatsanwaltschaft Salzburg haben sich im Zuge dieses Verfahrens

keine Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen ergeben.