5781/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss und Kollegen haben an mich eine schrift -
liche Anfrage, betreffend „Anfrage 1 623/J und 1655/AB über Aufklärung von Gewaltta -
ten - Brand der Hofburg“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das im Zusammenhang mit dem Brand der Hofburg
gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer
Feuersbrunst nach § 170 StGB anhängige, am 2. April 1993 gemäß § 412 StPO abge -
brochene Strafverfahren nicht fortgesetzt, zumal seither keine neuen Erhebungsergeb -
nisse eingelangt sind. Konkrete Verdächtige sind somit ebenfalls nicht bekannt gewor -
den.
Zu 5 und 6:
In dem hier angesprochenen Verfahren gegen unbekannte Täter (Verantwortliche des
Druckwerks „Tatblatt“) wegen des Vergehens der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten
Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen nach § 282 StGB hat
die Staatsanwaltschaft Wien am 25. Oktober 1995 beim Untersuchungsrichter die Er -
klärung der Zurücklegung der Anzeige nach § 90 Abs. 1 StPO abgegeben.