5781/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss und Kollegen haben an mich eine schrift -

liche Anfrage, betreffend „Anfrage 1 623/J und 1655/AB über Aufklärung von Gewaltta -

ten - Brand der Hofburg“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das im Zusammenhang mit dem Brand der Hofburg

gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer

Feuersbrunst nach § 170 StGB anhängige, am 2. April 1993 gemäß § 412 StPO abge -

brochene Strafverfahren nicht fortgesetzt, zumal seither keine neuen Erhebungsergeb -

nisse eingelangt sind. Konkrete Verdächtige sind somit ebenfalls nicht bekannt gewor -

den.

 

Zu 5 und 6:

In dem hier angesprochenen Verfahren gegen unbekannte Täter (Verantwortliche des

Druckwerks „Tatblatt“) wegen des Vergehens der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten

Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen nach § 282 StGB hat

die Staatsanwaltschaft Wien am 25. Oktober 1995 beim Untersuchungsrichter die Er -

klärung der Zurücklegung der Anzeige nach § 90 Abs. 1 StPO abgegeben.