5785/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pau Kiss und Kollegen haben an mich eine schriftli -

che Anfrage, betreffend „Anfrage 1548/J und Anfragebeantwortung 1550/AB über Auf -

klärung von Gewalttaten - Attentat auf das BP-Gas-Tanklager in Wien-Simmering“, ge -

richtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 10:

Das in meiner Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten zum National -

rat Kiss und Kollegen, betreffend „Aufklärung von Gewalttaten (Nr. 3) - Attentat auf das

BP - Gas - Tanklager in Wien“, zur Zahl 1548/J - NR 1995 genannte Strafverfahren, das

sowohl wegen des Anschlags auf einen Hochspannungsmast in Ebergassing als auch

wegen der Anschläge auf die ÖBB - Trasse bei Radfeld in Tirol, auf die Firma HAZET

und das BP - Gas - Tanklager in Wien - Simmering sowie eines weiteren Anschlags ge -

führt wird, ist nach wie vor anhängig.

 

Gegen den Hauptverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft Wien am 14. Juli 1995 nach

Einleitung der Voruntersuchung im Zusammenhang mit dem Faktum Ebergassing die

Erlassung eines Haftbefehls beantragt. Eine Ausdehnung des Haftbefehls erfolgte am

19. Juli 1995 wegen des Verdachts der Begehung der weiteren Anschläge. Gleichzei -

tig hat das Landesgericht für Strafsachen Wien einen Steckbrief erlassen und die Aus -

landsfahndung eingeleitet. Da die von diesen Maßnahmen betroffene Person nach wie

vor flüchtig ist, konnte das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden.

Zu 11 und 12:

Im Hinblick auf das nach wie vor anhängige Gerichtsverfahren lassen sich diese Fra -

gen noch nicht beantworten.