5788/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an mich

eine schriftliche Anfrage, betreftend ‚gesundheitliche Probleme durch "Pierching“ und

"Tätowieren“‘, gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

Nach den aus Anlass dieser Anfrage eingeholten Berichten der

Oberstaatsanwaltschaften (eine ADV - Abfrage über die in der Anfrage angesprochenen

Deliktstypen ist mangels gesonderter Erfassung nicht möglich) waren im Jahr 1998

drei einschlägige Anzeigen von den staatsanwaltschaftlichen Behörden zu bearbeiten:

Im Sprengel der Staatsanwaltschaft Linz wurden zwei Strafanzeigen gegen

Personen erstattet, die ein „Piercing“ vorgenommen hatten. In beiden Fällen führten die

Anzeigen zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen Körperverletzungsdelikten und Kur -

pfuscherei.

 

Im Sprengel der Staatsanwaltschaft Wels wurde eine Person wegen eines solchen

Vorwurfes der Kurpfuscherei angezeigt. Diese Anzeige wurde gemäß § 56 StPO in ein

aus dem Jahr 1997 anhängiges Verfahren wegen dieses Deliktes einbezogen und en -

dete mit einer Verurteilung.