5788/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreftend ‚gesundheitliche Probleme durch "Pierching“ und
"Tätowieren“‘, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Nach den aus Anlass dieser Anfrage eingeholten Berichten der
Oberstaatsanwaltschaften (eine ADV - Abfrage über die in der Anfrage angesprochenen
Deliktstypen ist mangels gesonderter Erfassung nicht möglich) waren im Jahr 1998
drei einschlägige Anzeigen von den staatsanwaltschaftlichen Behörden zu bearbeiten:
Im Sprengel der Staatsanwaltschaft Linz wurden zwei Strafanzeigen gegen
Personen erstattet, die ein „Piercing“ vorgenommen hatten. In beiden Fällen führten die
Anzeigen zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen Körperverletzungsdelikten und Kur -
pfuscherei.
Im Sprengel der Staatsanwaltschaft Wels wurde eine Person wegen eines solchen
Vorwurfes der Kurpfuscherei angezeigt. Diese Anzeige wurde gemäß § 56 StPO in ein
aus dem Jahr 1997 anhängiges Verfahren wegen dieses Deliktes einbezogen und en -
dete mit einer Verurteilung.