5791/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Edith HALLER und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
Vollzug der Osterweiterung am Arbeitsmarkt der Transporteure (Nr.6134/J)
Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, möchte ich grundsätzlich feststellen,
daß österreichische Transportunternehmen LKW - Lenker aus Nicht - EU - Ländern
selbstverständlich nur mit Beschäftigungs - und Aufenthaltsbewilligung beschäftigen
dürfen. Gesetzliche Erleichterungen bei der Zulassung von LKW - Lenkern aus den
MOEL bestehen nicht. Der Einsatz solcher Arbeitskräfte ist nur nach den geltenden
Regeln des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AUslBG) zulässig, das bloße Vorlie -
gen eines Schengen - Visums genügt nicht. Die Beschäftigung von LKW - Lenkern aus
Nicht - EU - Staaten ohne die dafür erforderliche arbeitsmarktbehördliche Genehmi -
gung ist illegal und strafbar.
Die Arbeitsinspektion und die Zollbehörden führen im Bereich Gütertransport ge -
meinsam mit Polizei und Gendarmerie immer wieder Schwerpunktkontrollen an den
Grenzen, aber auch innerhalb Österreichs durch, um die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen sicherzustellen.
Die zunehmende Internationalisierung des Güterverkehrs hat freilich dazu geführt,
daß auch österreichische Transportunternehmen verstärkt in den Hoffnungsmärkten
der MOEL investieren und dort auch rechtlich selbständige Niederlassungen grün -
den. Für solche Tochterfirmen gelten - wie für alle anderen Spediteure aus EU -
Drittländern - die Regeln des AuslBG für die Betriebsentsendung. Gemäß § 18 Abs.
2 AuslBG ist hiebei eine Entsendebewilligung
ausnahmsweise nur dann nicht erfor -
derlich, wenn das ausländische Unternehmen ohne Betriebssitz im Bundesgebiet
seine eigenen Arbeitskräfte ausschließlich im Zusammenhang mit kurzfristigen Ar -
beitsleistungen, für die ihrer Art nach inländische Arbeitskräfte nicht herangezogen
werden können, im Inland beschäftigt.
Bei Transportunternehmen kann diese Sonderregelung daher nur bei grenzüber -
schreitenden Transporten von und nach Österreich und bei Transitfahrten Anwen -
dung finden, weil nur in diesen Fällen die Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte
aus taktischen Gründen von vornherein nicht in Betracht kommt. Transportfahrten
innerhalb Österreichs (Kabotage) hingegen sind von dieser Sonderregelung eben -
sowenig erfaßt wie generell alle Transporte von Unternehmen mit Betriebssitz im
Bundesgebiet.
Mir ist bekannt, daß einige wenige österreichische Transportunternehmen immer
wieder versuchen, die restriktiven Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsge -
setzes zu umgehen, indem sie mit Transportunternehmen aus den MOEL Scheinver -
träge schließen, in deren Rahmen sie diesen Firmen ihre LKW überlassen, jedoch
faktisch über diese Fahrzeuge nach wie vor voll in Österreich verfügen und disponie -
ren. Insbesondere werden mit den überlassenen LKW auch Transporte von und
nach Österreich oder Transitfahrten mit ausländischen Fahrern durchgeführt. Bei
Kontrollen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wird den Kontrollorganen die
Schutzbehauptung entgegengehalten, die ausländischen Fahrer seien von der o.a.
Ausnahmeregelung erfaßt und es sei somit für sie keine Beschäftigungsbewilligung
erforderlich.
Das für den Güterverkehr zuständige Verkehrsministerium hat im Rahmen bilateraler
Gespräche auch Lösungen gefunden, die solche Umgehungsversuche von vornher -
ein unterbinden. So konnte beispielsweise erreicht werden, daß das tschechische
Verkehrsministerium Leihverträge für LKW mit österreichischer Zulassung nicht ak -
zeptiert und in einem solchen Fall dem tschechischen Unternehmen keine Güter -
transportgenehmigung für Österreich ausstellt. Es ist zu erwarten, daß auch andere
Länder dem tschechischen Beispiel folgen werden, weil es in ihrem eigenen Interes -
se liegt, ihrer Transportwirtschaft optimale Bedingungen im internationalen Güterver -
kehr zu ermöglichen.
Antwort zu Frage 1:
Österreichische Transportunternehmen haben nach der Ostöffnung versucht, ihren
Bedarf an LKW - Lenkern verstärkt aus den MOEL abzudecken. Sie mußten aber
sehr rasch erkennen, daß die restriktiven Neuzulassungsregeln des Ausländerbe -
schäftigungsgesetzes keine Neuanwerbungen zulassen. Einige wenige Unterneh -
mungen wollen jedoch diese Tatsache nicht akzeptieren und versuchen, im Rahmen
von - nach dem AuslBG und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) unzulässi -
gen - Vereinbarungen mit Transportunternehmen mit Sitz in östlichen Nachbarlän -
dem deren Arbeitskräfte im eigenen Betrieb einzusetzen.
Antwort zu Frage 2:
Die illegale Beschäftigung entzieht sich naturgemäß einer Quantifizierung. Das gilt
auch für den Bereich der Transportwirtschaft. Die laufend durchgeführten Kontrollen
in dieser Branche lassen jedoch nicht auf signifikant häufigere Verstöße als in ande-
ren Branchen schließen.
Antwort zu Frage 3:
Die Arbeitslosenstatistik hat für Ende April 1999 mit bundesweit 1.973 arbeitslosen
LKW - Lenkern einen überproportionalen Rückgang der Arbeitslosigkeit um 10,7% in
diesem Arbeitsmarktsegment ausgewiesen. Demgegenüber ist die Zahl der gemel -
deten, sofort verfügbaren offenen Stellen gegenüber April 1998 stark angestiegen
(88,5 %). Angesichts dieser Zahlen ist wohl nicht davon auszugehen, daß in dieser
Branche Arbeitsplätze vernichtet wurden.
Antwort zu Frage 4:
Nein. Bei der von Ihnen aufgezeigten Problematik geht es primär um die Einhaltung
an sich ausreichender innerstaatlicher Regelungen, der die Kontrollorgane mit der
notwendigen Effizienz nachgehen. Darüber hinaus darf ich auch auf die bereits an -
geführten bilateralen Gespräche des Bundesministeriums für Wissenschaft und Ver -
kehr mit einzelnen MOEL im Rahmen gemischter Kommissionen verweisen, wo be -
reits Lösungen gefunden wurden, die
Umgehungen des AuslBG von vornherein un -
terbinden. Ich habe es daher nicht für erforderlich gehalten, das Thema beim Treffen
der Sozialminister in Innsbruck anzusprechen.
Antwort zu Frage 5:
Die negativen Auswirkungen der illegalen Ausländerbeschäftigung im Transportbe -
reich sind nicht stärker als in anderen Bereichen. Dementsprechend bewegt sich das
Ausmaß des durch illegale Ausländerbeschäftigung verursachten Entfalls an Steu -
ereinnahmen und Sozialabgaben im üblichen Rahmen. Verstärkt zu beobachten ist
jedoch die Gründung von Tochterunternehmen in den MOEL, was aber im Hinblick
auf die durchaus wünschenswerte Erschließung neuer Märkte nicht von vornherein
negativ zu beurteilen ist.
Antwort zu Frage 6:
Nach den mir zur Verfügung stehenden Daten sind bis jetzt keine negativen Auswir -
kungen auf das Lohnniveau österreichischer LKW - Lenker festzustellen.
Die Daten des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger ha -
ben in den letzten Jahren vielmehr einen kontinuierlichen Anstieg des Lohnniveaus
der Arbeiter in der Wirtschaftsklasse Verkehr und Nachrichtentechnik ausgewiesen.
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz stellt zudem sicher, daß ausländische LKW -
Lenker, die eine Zulassung zu einer Beschäftigung erhalten, nur zu den geltenden
Lohn - und Arbeitsbedingungen eingestellt werden dürfen.
Antwort zu Frage 7:
Mittel - und Kleinunternehmen benötigen ebenso wie die Großen der Branche für
Fahrer aus Nicht - EU - Ländern eine Beschäftigungsbewilligung. Zusätzlich brauchen
die Fahrer auch eine (quotenpflichtige) Niederlassungsbewilligung, mit der sie sich
im Schengen - Raum frei bewegen dürfen. Schengen - Visa ersetzen jedoch keines -
wegs die Beschäftigungsbewilligung, diese sind jedoch für neu angeworbene LKW -
Lenker praktisch ausgeschlossen. Durch die restriktive Zulassungspraxis werden
Wettbewerbsverzerrungen bei Transporten innerhalb Österreichs, für die ausnahms -
los sowohl österreichische als auch ausländische Unternehmen entsprechende
Bewilligungen für Fahrer aus den MOEL
benötigen, weitestgehend ausgeschlossen.
Daß bei grenzüberschreitenden europaweiten Transporten, wo das Ausländerbe -
schäftigungsgesetz nicht mehr zur Anwendung kommen kann, natürlich ein Konkur -
renzdruck durch ausländische Mitbewerber besteht, ist nicht von der Hand zu wei -
sen. Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr mit den MOEL auf
Basis der Gegenseitigkeit verhandelten Gütertransportkontingente stellen aber si -
cher, daß hier ein Ausgleich zwischen dem erhöhten Konkurrenzdruck und den In -
teressen einheimischer Frächter, in den MOEL tätig werden zu dürfen, geschaffen
wird.
Antwort zu Frage 8:
Für die angesprochene Problematik halte ich die bestehenden gesetzlichen Rege -
lungen für ausreichend, um für österreichische Unternehmen negative Auswirkungen
im Bereich des Gütertransports auszuschließen. Ich werde aber selbstverständlich
prüfen, inwieweit die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden, Arbeitsinspektion,
Polizei und Gendarmerie, die gemeinsam durch verstärkte Kontrollen die Einhaltung
des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in diesem Bereich sicherstellen, noch verbes -
sert werden können.
Antwort zu Frage 9:
Nein. Wie ich bereits zur Frage 4 ausgeführt habe, handelt es bei den von Ihnen
aufgezeigten Praktiken österreichischer Transportunternehmen in erster Linie um
eine innerstaatliche Angelegenheit. Gegen die o.a. Umgehungsversuche des Aus -
länderbeschäftigungsgesetzes durch ausländische Spediteure wurden bereits ent -
sprechende Maßnahme auf bilateraler Ebene ergriffen. Ausgehend von dieser Pro -
blemlage sehe ich daher vorerst keine Veranlassung, das Thema im Rahmen des
Sozialministerrates der EU zu erörtern.