5791/AB XX.GP

 

                                               BEANTWORTUNG

 

                der Anfrage der Abgeordneten Edith HALLER und Kollegen

                an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

                Vollzug der Osterweiterung am Arbeitsmarkt der Transporteure (Nr.6134/J)

 

 

Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, möchte ich grundsätzlich feststellen,

daß österreichische Transportunternehmen LKW - Lenker aus Nicht - EU - Ländern

selbstverständlich nur mit Beschäftigungs - und Aufenthaltsbewilligung beschäftigen

dürfen. Gesetzliche Erleichterungen bei der Zulassung von LKW - Lenkern aus den

MOEL bestehen nicht. Der Einsatz solcher Arbeitskräfte ist nur nach den geltenden

Regeln des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AUslBG) zulässig, das bloße Vorlie -

gen eines Schengen - Visums genügt nicht. Die Beschäftigung von LKW - Lenkern aus

Nicht - EU - Staaten ohne die dafür erforderliche arbeitsmarktbehördliche Genehmi -

gung ist illegal und strafbar.

 

Die Arbeitsinspektion und die Zollbehörden führen im Bereich Gütertransport ge -

meinsam mit Polizei und Gendarmerie immer wieder Schwerpunktkontrollen an den

Grenzen, aber auch innerhalb Österreichs durch, um die Einhaltung der gesetzlichen

Bestimmungen sicherzustellen.

 

Die zunehmende Internationalisierung des Güterverkehrs hat freilich dazu geführt,

daß auch österreichische Transportunternehmen verstärkt in den Hoffnungsmärkten

der MOEL investieren und dort auch rechtlich selbständige Niederlassungen grün -

den. Für solche Tochterfirmen gelten - wie für alle anderen Spediteure aus EU -

Drittländern - die Regeln des AuslBG für die Betriebsentsendung. Gemäß § 18 Abs.

2 AuslBG ist hiebei eine Entsendebewilligung ausnahmsweise nur dann nicht erfor -

derlich, wenn das ausländische Unternehmen ohne Betriebssitz im Bundesgebiet

seine eigenen Arbeitskräfte ausschließlich im Zusammenhang mit kurzfristigen Ar -

beitsleistungen, für die ihrer Art nach inländische Arbeitskräfte nicht herangezogen

werden können, im Inland beschäftigt.

 

Bei Transportunternehmen kann diese Sonderregelung daher nur bei grenzüber -

schreitenden Transporten von und nach Österreich und bei Transitfahrten Anwen -

dung finden, weil nur in diesen Fällen die Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte

aus taktischen Gründen von vornherein nicht in Betracht kommt. Transportfahrten

innerhalb Österreichs (Kabotage) hingegen sind von dieser Sonderregelung eben -

sowenig erfaßt wie generell alle Transporte von Unternehmen mit Betriebssitz im

Bundesgebiet.

 

Mir ist bekannt, daß einige wenige österreichische Transportunternehmen immer

wieder versuchen, die restriktiven Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsge -

setzes zu umgehen, indem sie mit Transportunternehmen aus den MOEL Scheinver -

träge schließen, in deren Rahmen sie diesen Firmen ihre LKW überlassen, jedoch

faktisch über diese Fahrzeuge nach wie vor voll in Österreich verfügen und disponie -

ren. Insbesondere werden mit den überlassenen LKW auch Transporte von und

nach Österreich oder Transitfahrten mit ausländischen Fahrern durchgeführt. Bei

Kontrollen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wird den Kontrollorganen die

Schutzbehauptung entgegengehalten, die ausländischen Fahrer seien von der o.a.

Ausnahmeregelung erfaßt und es sei somit für sie keine Beschäftigungsbewilligung

erforderlich.

 

Das für den Güterverkehr zuständige Verkehrsministerium hat im Rahmen bilateraler

Gespräche auch Lösungen gefunden, die solche Umgehungsversuche von vornher -

ein unterbinden. So konnte beispielsweise erreicht werden, daß das tschechische

Verkehrsministerium Leihverträge für LKW mit österreichischer Zulassung nicht ak -

zeptiert und in einem solchen Fall dem tschechischen Unternehmen keine Güter -

transportgenehmigung für Österreich ausstellt. Es ist zu erwarten, daß auch andere

Länder dem tschechischen Beispiel folgen werden, weil es in ihrem eigenen Interes -

se liegt, ihrer Transportwirtschaft optimale Bedingungen im internationalen Güterver -

kehr zu ermöglichen.

Antwort zu Frage 1:

Österreichische Transportunternehmen haben nach der Ostöffnung versucht, ihren

Bedarf an LKW - Lenkern verstärkt aus den MOEL abzudecken. Sie mußten aber

sehr rasch erkennen, daß die restriktiven Neuzulassungsregeln des Ausländerbe -

schäftigungsgesetzes keine Neuanwerbungen zulassen. Einige wenige Unterneh -

mungen wollen jedoch diese Tatsache nicht akzeptieren und versuchen, im Rahmen

von - nach dem AuslBG und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) unzulässi -

gen - Vereinbarungen mit Transportunternehmen mit Sitz in östlichen Nachbarlän -

dem deren Arbeitskräfte im eigenen Betrieb einzusetzen.

 

Antwort zu Frage 2:

Die illegale Beschäftigung entzieht sich naturgemäß einer Quantifizierung. Das gilt

auch für den Bereich der Transportwirtschaft. Die laufend durchgeführten Kontrollen

in dieser Branche lassen jedoch nicht auf signifikant häufigere Verstöße als in ande-

ren Branchen schließen.

 

Antwort zu Frage 3:

Die Arbeitslosenstatistik hat für Ende April 1999 mit bundesweit 1.973 arbeitslosen

LKW  - Lenkern einen überproportionalen Rückgang der Arbeitslosigkeit um 10,7% in

diesem Arbeitsmarktsegment ausgewiesen. Demgegenüber ist die Zahl der gemel -

deten, sofort verfügbaren offenen Stellen gegenüber April 1998 stark angestiegen

(88,5 %). Angesichts dieser Zahlen ist wohl nicht davon auszugehen, daß in dieser

Branche Arbeitsplätze vernichtet wurden.

 

Antwort zu Frage 4:

Nein. Bei der von Ihnen aufgezeigten Problematik geht es primär um die Einhaltung

an sich ausreichender innerstaatlicher Regelungen, der die Kontrollorgane mit der

notwendigen Effizienz nachgehen. Darüber hinaus darf ich auch auf die bereits an -

geführten bilateralen Gespräche des Bundesministeriums für Wissenschaft und Ver -

kehr mit einzelnen MOEL im Rahmen gemischter Kommissionen verweisen, wo be -

reits Lösungen gefunden wurden, die Umgehungen des AuslBG von vornherein un -

terbinden. Ich habe es daher nicht für erforderlich gehalten, das Thema beim Treffen

der Sozialminister in Innsbruck anzusprechen.

 

Antwort zu Frage 5:

Die negativen Auswirkungen der illegalen Ausländerbeschäftigung im Transportbe -

reich sind nicht stärker als in anderen Bereichen. Dementsprechend bewegt sich das

Ausmaß des durch illegale Ausländerbeschäftigung verursachten Entfalls an Steu -

ereinnahmen und Sozialabgaben im üblichen Rahmen. Verstärkt zu beobachten ist

jedoch die Gründung von Tochterunternehmen in den MOEL, was aber im Hinblick

auf die durchaus wünschenswerte Erschließung neuer Märkte nicht von vornherein

negativ zu beurteilen ist.

 

Antwort zu Frage 6:

Nach den mir zur Verfügung stehenden Daten sind bis jetzt keine negativen Auswir -

kungen auf das Lohnniveau österreichischer LKW - Lenker festzustellen.

Die Daten des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger ha -

ben in den letzten Jahren vielmehr einen kontinuierlichen Anstieg des Lohnniveaus

der Arbeiter in der Wirtschaftsklasse Verkehr und Nachrichtentechnik ausgewiesen.

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz stellt zudem sicher, daß ausländische LKW -

Lenker, die eine Zulassung zu einer Beschäftigung erhalten, nur zu den geltenden

Lohn - und Arbeitsbedingungen eingestellt werden dürfen.

 

Antwort zu Frage 7:

Mittel - und Kleinunternehmen benötigen ebenso wie die Großen der Branche für

Fahrer aus Nicht - EU - Ländern eine Beschäftigungsbewilligung. Zusätzlich brauchen

die Fahrer auch eine (quotenpflichtige) Niederlassungsbewilligung, mit der sie sich

im Schengen - Raum frei bewegen dürfen. Schengen - Visa ersetzen jedoch keines -

wegs die Beschäftigungsbewilligung, diese sind jedoch für neu angeworbene LKW -

Lenker praktisch ausgeschlossen. Durch die restriktive Zulassungspraxis werden

Wettbewerbsverzerrungen bei Transporten innerhalb Österreichs, für die ausnahms -

los sowohl österreichische als auch ausländische Unternehmen entsprechende

Bewilligungen für Fahrer aus den MOEL benötigen, weitestgehend ausgeschlossen.

Daß bei grenzüberschreitenden europaweiten Transporten, wo das Ausländerbe -

schäftigungsgesetz nicht mehr zur Anwendung kommen kann, natürlich ein Konkur -

renzdruck durch ausländische Mitbewerber besteht, ist nicht von der Hand zu wei -

sen. Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr mit den MOEL auf

Basis der Gegenseitigkeit verhandelten Gütertransportkontingente stellen aber si -

cher, daß hier ein Ausgleich zwischen dem erhöhten Konkurrenzdruck und den In -

teressen einheimischer Frächter, in den MOEL tätig werden zu dürfen, geschaffen

wird.

 

Antwort zu Frage 8:

Für die angesprochene Problematik halte ich die bestehenden gesetzlichen Rege -

lungen für ausreichend, um für österreichische Unternehmen negative Auswirkungen

im Bereich des Gütertransports auszuschließen. Ich werde aber selbstverständlich

prüfen, inwieweit die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden, Arbeitsinspektion,

Polizei und Gendarmerie, die gemeinsam durch verstärkte Kontrollen die Einhaltung

des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in diesem Bereich sicherstellen, noch verbes -

sert werden können.

 

Antwort zu Frage 9:

Nein. Wie ich bereits zur Frage 4 ausgeführt habe, handelt es bei den von Ihnen

aufgezeigten Praktiken österreichischer Transportunternehmen in erster Linie um

eine innerstaatliche Angelegenheit. Gegen die o.a. Umgehungsversuche des Aus -

länderbeschäftigungsgesetzes durch ausländische Spediteure wurden bereits ent -

sprechende Maßnahme auf bilateraler Ebene ergriffen. Ausgehend von dieser Pro -

blemlage sehe ich daher vorerst keine Veranlassung, das Thema im Rahmen des

Sozialministerrates der EU zu erörtern.