5792/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen
betreffend Blutskandal in Österreich
(Nr. 61291J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Generell ist anzumerken, daß diese Fragestellungen Gegenstand von Ermittlungen
der Justizbehörden sind, die sofort bei Bekanntwerden des Sachverhaltes von
meinem Ministerium befaßt wurden. Nach damaligem Wissensstand waren China,
Indien, Israel, Frankreich, Lettland und Litauen die vermuteten Länder, in welche
Zwischen - und Endprodukte möglicherweise exportiert wurden. Verarbeitete, als
nicht zur Anwendung am menschlichen Körper bestimmte Diagnostika deklarierte
Produkte wurden nach Österreich importiert. In welchem Ausmaß und unter
Beteiligung welcher Betriebe dies stattfand, ist abschließend von den Strafgerichten
zu entscheiden. Eine diesbezügliche Festlegung meinerseits würde eine
Vorwegnahme der Gerichtsurteile darstellen.
Zu Frage 4:
Seitens meines Ressorts wurde im Zusammenwirken mit den Zollbehörden, den
Sicherheits - und Justizbehörden das nach Österreich importierte Material
beschlagnahmt und an Hand umfangreicher, sichergestellter schriftlicher Materialien
die Wege der Produkte zurückverfolgt, wobei auch intensiver Kontakt mit den
Behörden anderer Staaten gepflogen wurde. Die tiefgreifenden Ermittlungen der
Sicherheitsbehörden wurden durch die Sachverständigen meines Ministeriums
intensiv begleitet.
Zu Frage 5:
Mein Ressort hat jene Staaten, die diese Produkte vermutlich erhalten haben, sofort
bei Bekanntwerden des Sachverhaltes informiert. Fälle, in denen unsichere Produkte
an österreichischen Patienten angewendet wurden, sind meinem Ministerium nicht
bekannt geworden.
Zu Frage 6:
Wie zu Frage 5 dargestellt, sind bei den Ermittlungen bis jetzt Fälle einer
Anwendung von unsicheren Produkten in Österreich nicht bekannt geworden. Eine
mögliche Schädigung „gänzlich“ auszuschließen, ist in solchen Fällen seriöser Weise
nie möglich.