5792/AB XX.GP

 

                                                               B e a n t w o r t u n g

 

                der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen

                                               betreffend Blutskandal in Österreich

                                                               (Nr. 61291J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Generell ist anzumerken, daß diese Fragestellungen Gegenstand von Ermittlungen

der Justizbehörden sind, die sofort bei Bekanntwerden des Sachverhaltes von

meinem Ministerium befaßt wurden. Nach damaligem Wissensstand waren China,

Indien, Israel, Frankreich, Lettland und Litauen die vermuteten Länder, in welche

Zwischen - und Endprodukte möglicherweise exportiert wurden. Verarbeitete, als

nicht zur Anwendung am menschlichen Körper bestimmte Diagnostika deklarierte

Produkte wurden nach Österreich importiert. In welchem Ausmaß und unter

Beteiligung welcher Betriebe dies stattfand, ist abschließend von den Strafgerichten

zu entscheiden. Eine diesbezügliche Festlegung meinerseits würde eine

Vorwegnahme der Gerichtsurteile darstellen.

 

Zu Frage 4:

 

Seitens meines Ressorts wurde im Zusammenwirken mit den Zollbehörden, den

Sicherheits - und Justizbehörden das nach Österreich importierte Material

beschlagnahmt und an Hand umfangreicher, sichergestellter schriftlicher Materialien

die Wege der Produkte zurückverfolgt, wobei auch intensiver Kontakt mit den

Behörden anderer Staaten gepflogen wurde. Die tiefgreifenden Ermittlungen der

Sicherheitsbehörden wurden durch die Sachverständigen meines Ministeriums

intensiv begleitet.

Zu Frage 5:

 

Mein Ressort hat jene Staaten, die diese Produkte vermutlich erhalten haben, sofort

bei Bekanntwerden des Sachverhaltes informiert. Fälle, in denen unsichere Produkte

an österreichischen Patienten angewendet wurden, sind meinem Ministerium nicht

bekannt geworden.

 

Zu Frage 6:

 

Wie zu Frage 5 dargestellt, sind bei den Ermittlungen bis jetzt Fälle einer

Anwendung von unsicheren Produkten in Österreich nicht bekannt geworden. Eine

mögliche Schädigung „gänzlich“ auszuschließen, ist in solchen Fällen seriöser Weise

nie möglich.