5808/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und

Genossen vom 22. April 1999, Nr.6150/J, betreffend die Vorlage des Berichts der Arbeits -

gruppe zur Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern und Finanzverwaltung, beehre

ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zunächst möchte ich einleitend bemerken, daß gemäß § 89 Abs. 1 zweiter Satz

Einkommensteuergesetz (EStG) die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung ohne

Aufforderung die Feststellungen und das Ergebnis aller Beitragsprüfungen (§ 42 Abs. 1

ASVG) dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen haben. Gemäß § 89 Abs. 2 EStG wiederum

hat das Finanzamt ohne Aufforderung die Feststellungen und das Ergebnis aller Außen -

prüfungen im Sinne des § 86 EStG dem zuständigen Versicherungsträger zur Verfügung zu

stellen. Zum verwaltungsökonomischen Austausch der Prüfungsfeststellungen bzw.

Prüfungsergebnisse im Sinne des § 89 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 EStG ist die

Einrichtung eines Datenträgeraustausches im Sinne des § 89 Abs. 3 EStG geplant. Bis zur

Einrichtung dieser automatisationsunterstützten Datenübermittlung erfolgt der Austausch der

Prüfungsfeststellungen bzw. Prüfungsergebnisse noch in Papierform.

 

Ziel der Zusammenarbeit ist es, unter Aufrechterhaltung der getrennten Zuständigkeit die

Qualität und Effizienz der Außenprüfungen zu optimieren. Unter anderem soll damit erreicht

werden, daß Prüfungsmaßnahmen auf die „prnüfungswürdigen“ Fälle konzentriert werden.

Gleichzeitig kann die Prüfungshäuflgkeit bei Unternehmen, die ihren abgaben -  und beitrags -

rechtlichen Verpflichtungen ohnedies nachkommen, entsprechend reduziert werden. Im

Hinblick auf den engen systematischen und organisatorischen Zusammenhang von Lohn -

steuerprüfung, Betriebsprüfung und (Arbeitnehmer)Veranlagung ist allerdings eine Trennung

dieser Bereiche durch Ausgliederung der Lohnsteuerprüfung nicht geplant und auch nicht

verantwortbar. Vorgesehen ist hingegen, eine weitere Verbesserung der Koordination der

Prüfungstätigkeiten der Finanzbehörden (Lohnsteuerprüfung - Betriebsprüfung).

 

Zu 1. und 2.:

In dem in der Anfrage zitierten Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom

12. August 1998 (veröffentlicht im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung

Nr.15811998) wurde die Vorgangsweise für einen effizienten und ökonomischen Austausch

der Mitteilung über die Prüfungsfeststellungen bzw. Prüfungsergebnisse geregelt. Gleich -

zeitig wurde festgehalten, diese Vorgangsweise nach Ablauf eines Beobachtungszeitraumes

(1. September 1998 bis 28. Feber 1999) zu evaluieren und gegebenenfalls zu modifizieren.

Ein gesonderter Bericht über diese Evaluierung erging nicht, sodaß die Ergebnisse im

folgenden dargestellt werden.

 

Gegenstand der Evaluierung waren einerseits quantitative Größen (Anzahl der ausge -

fertigten Mitteilungen, Anzahl der erhaltenen Mitteilungen, Anzahl der auf Grund derartiger

Mitteilungen gesetzten Prüfungsmaßnahmen) und andererseits qualitative Fragen zur

Effizienz des Verfahrens.

 

Die quantitative Auswertung brachte für den Beobachtungszeitraum folgendes Ergebnis:

 

Finanzlandesdirektion

Mitteilungen von

FV an SV

Mitteilungen von

SV an FV

LSt - Prüfungsmaß -

nahmen auf Grund

von SV - Mitteilungen

WNB

 396

 161

 49

OOE

 102

 212

 54

SBG

 281

 405

 26

TIR

 132

 1178

 292

VBG

 41

 29

 9

STMK

 66

 11

 4

KTN

 130

 69

 38

Summe

 1148

 2065

 472

 

Auf Basis der Erhebungen sowie der mündlichen Stellungnahmen von Vertretern der

betroffenen Behörden wurde in einer Besprechung im Hauptverband der Österreichischen

Sozialversicherungsträger am 10. März 1999 ein grundsätzlich positives Resümee über den

bisherigen Austausch der Prüfungsfeststellungen bzw. Prüfungsergebnisse getroffen.

Gleichzeitig wurde als konkretes Ergebnis der Evaluiewng zwischen dem Hauptverband der

Sozialversicherungsträger und dem Bundesministerium für Finanzen folgendes vereinbart:

 

1. Verfahren und Fonnular über den Austausch der Prüfungsfeststellungen bzw. Prüfungs -

ergebnisse werden auf Gwnd der im Zuge der Evaluiemng vorgebrachten Anregungen

modifiziert (Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. April 1999 liegt bei).

 

2. Zur Verbesserung der Qualität des Austausches werden gemeinsame Schulungsver -

anstaltungen für Beitragsprüfer und Lohnsteuerprüfer initiiert. Diese Veranstaltungen

werden dezentral in den einzelnen Bundesländern gemeinsam von der jeweiligen

Gebietskrankenkasse und der Finanzlandesdirektion organisiert.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!