5811/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

21. April 1999 unter der Nr. 6096/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra -

ge betreffend Auswirkungen des Beitritts zur EU für die Verbraucherinnen gerichtet.

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Einen wesentlichen Schritt zur Transparenz der Verbraucherpreise bildet die „Richt -

linie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den

Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeug -

nisse“, bei deren Erstellung die Sektion Konsumentenschutz im Bundeskanzleramt

eingebunden war. Diese Richtlinie ist bis zum 18. März 2000 umzusetzen. Für Öster -

reich bedeutet dies, daß das Preisauszeichnungsgesetz einer Novelle unterzogen

werden muß. Wesentlicher Punkt hiebei ist die allgemeine Einführung der Auszeich -

nung des „Grundpreises“‘ d.h. des Preises pro Maßeinheit (Kilogramm, Liter usw).

Damit wird eine breitflächige Vergleichbarkeit der Preise von Produkten aufgrund

einer einheitlichen Bezugsgröße sichergestellt.

 

 

 

Zu Frage 2:

Die Struktur sowie der Inhalt des jährlich in meinem Auftrag vom VKI erstellten „Be -

richts zur Lage der VerbraucherInnen wurde zwischen den Vertragsparteien festge -

legt und wird unverändert in den Jahresberichten beibehalten. Dadurch sollen Ent -

wicklungen über die Jahre hinweg aufgezeigt und ein Vergleich bezüglich der einzel -

nen Problembereiche ermöglicht werden. Generelle Bemerkungen bzw. Analysen

über die Auswirkungen des Beitritts zur EU für Verbraucherinnen sind nicht Gegen -

stand dieses Berichts. Soferne sich Verbraucherprobleme jedoch als Folge des EU -

Beitritts ergeben haben, geht der VKI darauf in allgemeinen Vorbemerkungen oder

bei den einzelnen Unterkapiteln (Branchen, Querschnittsbetrachtungen) des Berichts

ein.

 

 

 

Zu Frage 3:

Nach langen Verhandlungen konnte sich am 22. April 1999 der Rat der Europä -

ischen Union endgültig auf einen Gemeinsamen Standpunkt über eine Richtlinie

über gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen einigen.

Nicht zuletzt aufgrund des Einsatzes der österreichischen Delegation auf Ebene der

Ratsarbeitsgruppe, an der auch VertreterInnen der für Verbraucherschutz zuständi -

gen Organisationseinheit des Bundeskanzleramts aktiv teilgenommen haben, konnte

ein weit höheres Verbraucherschutzniveau auf europäischer Ebene erzielt werden,

als es noch im ursprünglichen Kommissionsvorschlag enthalten war.

So konnte unter anderem neben strengen Haftungsregelungen ein verbindliches

staatliches Aufsichtssystem über Zertifizierungsdiensteanbieterlnnen etabliert

werden, mit dem der notwendig hohe Gütestandard von sicheren elektronischen

Signaturen gewährleistet werden kann.

 

 

Im Interesse des Datenschutzes wurde ausdrücklich verankert, daß Zertifizierungs -

diensteanbieterinnen personenbezogene Daten ausschließlich von der betroffenen

Person und nur insoweit, als dies zur Ausstellung und Aufrechterhaltung des Zerti -

fikats erforderlich ist, erheben dürfen. Auch Pseudonyme müssen von den Mitglied -

staaten im Geschäftsverkehr zugelassen werden.

Derzeit steht ein Bundesgesetz über Rahmenbedingungen für die Erstellung und

Verwendung elektronischer Signaturen in Begutachtung. Es orientiert sich inhaltlich

zur Gänze am erzielten gemeinsamen Standpunkt und soll noch in dieser Legislatur -

periode dem Parlament vorgelegt werden.

 

 

Ich werde mich dafür einsetzen, daß im Rahmen der Ausarbeitung auf Regierungs -

ebene ein lückenloses Aufsichtssystem und verbraucherfreundliche Haftungsbestim -

mungen etabliert werden. Dieses Gesetz wird einen wichtigen Beitrag dafür leisten,

daß das Vertrauen der VerbraucherInnen in den zukunftsträchtigen elektronischen

Handel gestärkt werden kann.

 

 

 

Zu Frage 4:

Die Richtlinie über ,,Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter wurde

am 17. Mai 1999 vom Rat der Europäischen Union (Landwirtschaft) beschlossen,

und ist nun umgehend in österreichisches Recht umzusetzen.

 

 

 

Zu Frage 5:

Die Umsetzung der Richtlinie zu ,,Unterlassungsklagen" soll gleichzeitig mit der Um -

setzung der ,,Fernabsatz“ - Richtlinie im Zuge der Novelle zum KSchG erfolgen. Das

Begutachtungsverfahren bezüglich dieses Gesetzesentwurfes (sog. ,,Fernabsatz -

Gesetz) ist abgeschlossen und wurde am 15. Juni 1999 bereits im Ministerrat

beschlossen. Seitens des Bundesministeriums für Justiz besteht die Absicht, eine

Beschlußfassung des Nationalrates noch im Juni 1999 zu erwirken.

 

 

In den einschlägigen Verhandlungen zur Umsetzung der ,,Unterlassungsklagen“ -

Richtlinie wurde von meiner Seite darauf hingewirkt, daß eine Umsetzung über dem

Niveau des Mindestumsetzungsbedarfs erfolgt. Weiters setze ich mich für ein

möglichst rasches Inkrafttreten - somit vor 1.1.2001 - der Regelungen ein.