5813/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dunst und Genossinnen haben am 22. April 1999

unter der Nr. 6164/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Gewinnspiele gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Unseriöse Gewinnspiele stellen seit einigen Jahren ein besonderes Ärgernis dar.

Trotz intensiver Bemühungen der verschiedenen Konsumentenschutzeinrichtungen

konnte ihnen bislang nicht wirksam begegnet werden. Vielmehr haben die Probleme

in letzter Zeit sogar zugenommen, vor allem auch deshalb, weil Gewinnspiele nicht

mehr nur im Versandhandel, sondern auch in anderen Branchen eine beliebte

Werbe - und Vertriebsmethode geworden sind.

 

 

Unseriöse Gewinnspiele nutzen gezielt die Leichtgläubigkeit oder die infolge finan -

zieller oder persönlicher Probleme bestehende Hilfsbedürftigkeit mancher Menschen

aus, werden aber auch sonst als Belästigung und grobes Ärgernis empfunden.

Es ist offenkundig, daß es derzeit kein ausreichendes gesetzliches Instrumentarium

gibt, um gegen solche Geschäftspraktiken zielgerichtet vorzugehen. Jedenfalls

haben sich die Möglichkeiten, die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) bietet und die auch von den Arbeiterkammern wiederholt genutzt worden

sind, bislang in der Praxis als wenig wirksam erwiesen. Ich habe daher dem Bun -

desminister für Justiz vor einigen Monaten gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen,

die aus Anlaß der innerstaatlichen Umsetzung der EU - Fernabsatz - Richtlinie im

Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ergriffen werden könnten.

 

 

Nunmehr liegt bereits ein Entwurf des Bundesministeriums für Justiz für eine Novelle

zum KSchG und UWG, der bereits in der Sitzung des Ministerrates vom 15. Juni

1999 beschlossen worden ist, vor. In diesem werden u.a. verschiedene besonders

problematische Formen von unseriösen Gewinnspielen verwaltungsstrafrechtlich

verboten.