5813/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dunst und Genossinnen haben am 22. April 1999
unter der Nr. 6164/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Gewinnspiele gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Unseriöse Gewinnspiele stellen seit einigen Jahren ein besonderes Ärgernis dar.
Trotz intensiver Bemühungen der verschiedenen Konsumentenschutzeinrichtungen
konnte ihnen bislang nicht wirksam begegnet werden. Vielmehr haben die Probleme
in letzter Zeit sogar zugenommen, vor allem auch deshalb, weil Gewinnspiele nicht
mehr nur im Versandhandel, sondern auch in anderen Branchen eine beliebte
Werbe - und Vertriebsmethode geworden sind.
Unseriöse Gewinnspiele nutzen gezielt die Leichtgläubigkeit oder die infolge finan -
zieller oder persönlicher Probleme bestehende Hilfsbedürftigkeit mancher Menschen
aus,
werden aber auch sonst als Belästigung und grobes Ärgernis empfunden.
Es ist offenkundig, daß es derzeit kein ausreichendes gesetzliches Instrumentarium
gibt, um gegen solche Geschäftspraktiken zielgerichtet vorzugehen. Jedenfalls
haben sich die Möglichkeiten, die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) bietet und die auch von den Arbeiterkammern wiederholt genutzt worden
sind, bislang in der Praxis als wenig wirksam erwiesen. Ich habe daher dem Bun -
desminister für Justiz vor einigen Monaten gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen,
die aus Anlaß der innerstaatlichen Umsetzung der EU - Fernabsatz - Richtlinie im
Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ergriffen werden könnten.
Nunmehr liegt bereits ein Entwurf des Bundesministeriums für Justiz für eine Novelle
zum KSchG und UWG, der bereits in der Sitzung des Ministerrates vom 15. Juni
1999 beschlossen worden ist, vor. In diesem werden u.a. verschiedene besonders
problematische Formen von unseriösen Gewinnspielen verwaltungsstrafrechtlich
verboten.