5822/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
5. Mai 1999 unter der Nr. 6207/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Neubau des Gendarmeriepostens Weiz gerichtet, die ich wie folgt beant -
worte:
zu Frage 1 bis 5)
Die Planung der Eingangssituation beim Neubau des GendPostens und des Bezirks -
gendarmeriekommandos Weiz ermöglicht seit Anbeginn lt. ÖNORM B 1600 behin -
derten und älteren Menschen einen barrierefreien Zugang zu den dem Parteienver -
kehr zugeordneten Räumlichkeiten.
Bereits in der Vorentwurfsplanung waren behindertengerechte Aufstiegshilfen in
Form von Treppenaufzügen beim Haupt - und Hintereingang vorgesehen. Auf Grund
der behindertenfreundlicheren Bedienung sieht die Einreichplanung einen Aufzug in
Form einer Hebebühne im Bereich des Haupteinganges und damit in allernächster
Nähe zum Behindertenparkplatz vor. Dadurch wird die Gleichbehandlung von behin -
derten und nicht behinderten Menschen gemäß Artikel 7 des Österreichischen Bun -
desverfassungsgesetzes gewährleistet.
Weiters steht diese Planung in keinerlei Widerspruch zum § 34 des im Jahr 1997
wieder verlautbarten Bundesvergabegesetzes betreffend „Behindertengerechtes
Bauen.
Da somit die Planungsgrundsätze des barrierefreien Bauens im Bundeshochbau er -
füllt wurden, sind keinerlei Veranlassungen hinsichtlich einer Umplanung erforderlich.
Zu Frage 6:
Aus Sicherheitsüberlegungen und zwecks Vermeidung von Fenstervergitterungen
wird bei Neubauten von Gendarmeriedienststellen die Höhe der Fensterunterkanten
im Erdgeschoss auf mindestens zwei Meter über dem Außenniveau festgelegt.
Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, werden bei Neubauten auch künftig Auf -
züge, Hebebühnen oder andere Aufstiegshilfen zur Gewährleistung der barrierefreien
Zugänglichkeit eingeplant werden.