5824/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6084/J-NR/1999, betreffend Flugverkehr in
Österreich, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 20. April 1999 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Einleitend darf ich auf die Beantwortung zu den Anfragen vom 15. Dezember 1992, 3949/J-
NR/92, vom 28. Jänner 1993, 4215/J - NR/93, vom 22. Juni 1995, 1350/J - NR/95 sowie vom 12.
Juli 1996, 1116/J - NR/96 hinweisen, in denen meine Amtsvorgänger wiederholt ausgeführt
haben, daß eine Beschränkung von Überflügen aus völkerrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.
Weiters möchte ich auf die zu der gegenständlichen nahezu idente Anfrage vom 8. Juli 1997,
2663/J-NR/97 hinweisen, die sehr ausführlich beantwortet wurde.
Österreich ist gemäß dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt sowie gemäß der
Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Luftverkehr verpflichtet, Überflüge von
Verkehrsflugzeugen aus ICAO - Mitgliedsstaaten zu dulden. Eine Beschränkung der Anzahl der
Überflüge ist nur aus Sicherheitsgründen möglich.
Generelle Anmerkungen zu den Fragen 6, 10, 16 und 17:
a) Gemäß den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957 i. d. g. F.
werden Flugplätze nur unterteilt in Flughäfen und Flugfelder.
- eine
Kategorie „nationale Flughäfen“ kennt das österreichische
Recht nicht.
b) Es gibt in Österreich nur sechs Flughäfen (Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und
Klagenfurt).
Zu Frage 1:
Die globalen Umweltauswirkungen des Flugverkehrs werden im dbzgl. IPCC - Report dargestellt,
der derzeit in den zuständigen wissenschaftlichen UN - Gremien diskutiert wird. In der vorliegen -
den Fassung läßt der Report erkennen, daß die Zivilluftfahrt einen nicht zu vernachlässigenden
Beitrag zum Treibhauseffekt sowohl durch die Emission von CO2 als auch anderer Gase
beisteuert. Dieser Bericht wird die autoritative Grundlage für alle künftigen klimapolitischen
Maßnahmen nicht nur Österreichs sondern der gesamten Staatengemeinschaft sein.
Zu Frage 2:
Ein weiterer Anstieg des Flugverkehrs wird nur bei emissionsvermindernden technisch - be -
trieblichen Innovationen umweltpolitisch vertretbar sein. Sollte dies nicht im erforderlichen
Ausmaß erfolgen, müßten allfällige Netto - Emissionszuwächse durch Netto - Emissionsreduktio -
nen in anderen Sektoren kompensiert werden.
Zu Frage 3:
Sollte eine nachhaltige Entwicklung des Flugverkehrs mit den soeben genannten Mitteln doch
nicht realisierbar sein, so bliebe nur übrig, durch fiskalische Maßnahmen die Nachfrage zu
dämpfen.
Zu Frage 4:
Österreich hat sich seit längerem in der EU sowohl für die Besteuerung der internationalen
Zivilluftfahrt als auch für die obligatorische Abgeltung von Umweltkosten im Wege der
Flughafen - Landetarife ausgesprochen und während der Präsidentschaft dbzgl. Initiativen im
RAT gesetzt. Die KOM hat zwar im Prinzip dieselbe umweltbewußte Haltung wie Österreich,
sieht sich aber der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Luftfahrtindustrie ver -
pflichtet und bevorzugt deshalb derartige
Maßnahmen im globalen Kontext.
Zu Frage 5:
Es ist richtig, daß aufgrund der geltenden EU - MineralösteuerRL sowie der von Österreich mit
vielen Staaten im Gesetzesrang abgeschlossenen bilateralen Luftverkehrsabkommen eine
Abschaffung der Steuerbefreiung nicht möglich ist. Rechtlich möglich wäre die Einführung von
emissionsabhängigen Zuschlägen zu den Flughafentarifen.
Zu Frage 6:
Die Flugbewegungen in den Jahren 1980 bis 1998 betrugen
a) auf den Flughäfen
|
|
Flugbewegun - gen 1980 |
Flugbewegun - gen 1996 |
Flugbewegun - gen 1997 |
Flugbewegun - gen 1998 |
|
Graz |
56021 |
53486 |
61916 |
68336 |
|
Innsbruck |
25851 |
28162 |
28370 |
38041 |
|
Klagenfurt |
24792 |
28126 |
29250 |
30564 |
|
Linz |
44490 |
57643 |
30054 |
34225 |
|
Salzburg |
42750 |
47826 |
53354 |
53176 |
|
Wien |
85680 |
171033 |
171134 |
188481 |
b) Die Flugbewegungen auf den Flugfeldern in den Jahren 1980 bis 1997 sind aus der
Beilage 1 zu ersehen (Auszug aus der Publikation "Zivilluftfahrt in Österreich“ des
Statistischen Zentralamtes in Wien).
Die offizielle Publikation für das Jahr 1998 wird erst im Oktober 1999 erscheinen.
Zu Frage 7:
Die Überflüge über Österreich haben sich seit 1980 wie folgt entwickelt (Veränderung jeweils
gegenüber dem Vorjahr in %):
|
1980 |
264.813 |
+ 4,88 % |
|
1981 |
266.0723 |
+ 0,47 % |
|
1982 |
261.519 |
- 1,71 % |
|
1983 |
258.022 |
- 1,34 % |
|
1984 |
271.480 |
+ 5,22 % |
|
1985 |
291.967 |
+ 7,50 % |
|
1986 |
309.283 |
+ 5,93 % |
|
1987 |
337.986 |
+ 9,28 % |
|
1988 |
365.993 |
+ 8,3 % |
|
1989 |
401.279 |
+ 9,64 % |
|
1990 |
432.800 |
+ 7,86 % |
|
1991 |
423.690 |
- 2,1 % |
|
1992 |
492.391 |
+ 16,21 % |
|
1993 |
537.265 |
+ 9,11 % |
|
1994 |
589.177 |
+ 9,66 % |
|
1995 |
640.539 |
+ 8,72 % |
|
1996 |
685.053 |
+ 6,95 % |
|
1997 |
713.384 |
+ 4,14 % |
|
1998 |
741.043 |
+ 3,88 % |
Zu Frage 8:
Vor der Krise im ehemaligen Jugoslawien waren im Jahre 1990 die 10 meistfrequentierten
Strecken (Anzahl der Flüge; die angegebenen Prozente beziehen sich auf das Jahr 1989. Da die
Flugplandaten erst seit Juli 1985 gespeichert werden, ist eine Auswertung ab 1980 nicht mög -
lich):
|
Rattenberg - Villach |
53.637 |
+ 22,29 % |
|
Rattenberg - Klagenfurt |
15.445 |
- 30,33 % |
|
München - Innsbruck - Bozen |
28.561 |
+ 9,8 % |
|
München - Villach |
23.421 |
+ 7,07 % |
|
München - Klagenfurt |
28.994 |
- 2,37 % |
|
Salzburg - Klagenfurt |
25.695 |
+ 6,54 % |
|
Linz - Graz |
47.927 |
+ 3,37 % |
|
Salzburg - Limra - Graz |
11.435 |
- 3,08 % |
|
Linz - Sollenau |
13.676 |
+ 80,59 % |
|
und Roding (BRD) - Graz |
19.022 |
+ 27,06 % |
Für die Ermittlung der Frequenzsteigerung von 1990 bis 1995 können zur Zeit nur die Steige -
rungen der Bundesländer (siehe Pkt. 9)
verwendet werden, da die Auswertungen der einzelnen
Strecken enorme Kapazität und Kosten erfordert und dies in der kurzen Zeitspanne nicht
machbar ist. Durch die politische Krise im ehemaligen Jugoslawien war es notwendig neue
ATS - Strecken zu errichten, um so den Flugverkehr von Westeuropa in Richtung Griechenland,
Türkei und darüber hinaus als Ersatzstreckennetz zur Verfügung zu stellen, damit dem gesamten
Flugverkehr im Sinne eines ausgeglichenen Flugverkehrskontrollsystems sowie der Umweltbe -
lastung Rechnung getragen wird.
1996 waren folgende 10 Strecken die meistfrequentierten:
|
Kempten - Kühtai - Brenner |
30.363 |
|
München - Innsbruck - Bozen |
65.052 |
|
Rattenberg - Graz |
71.465 |
|
Linz - Oslon |
40.892 |
|
Salzburg - Sollenau |
32.057 |
|
Linz - Sollenau |
23.768 |
|
Freistadt - Begla/Bekes |
30.878 |
|
Linz - Arsin/Bugacs |
58.695 |
|
Unken - Graz |
16.705 |
|
und Unken - Gotar |
16.604 |
1998 waren die meistfrequentierten Strecken:
|
LNZ - ARSIN |
59.776 |
|
STEIN - VELUN |
41.194 |
|
FRE - BEGLA |
32.503 |
|
MUN - BZO |
23.131 |
|
ERKIR - GRZ |
20.306 |
|
SBG - SNU |
19.518 |
|
SBG - LNZ |
13.843 |
|
SBG - SASAL |
13.739 |
|
BIRGI - GRZ |
13.683 |
|
BIRGI - VIW |
13.188 |
|
SOLNI - SNU |
12.819 |
|
ERKIR - VIW |
11.775 |
|
FRE - STO |
9.936 |
|
OKR - SNU |
5.934 |
|
ERKIR - KFT |
3.539 |
|
BIRGI - KFT |
2.594 |
|
UNKEN - GRZ |
207 |
Zu Frage 9:
Bei der Erstellung der Statistik wurden für die Bundesländer folgende AREAS festgelegt:
AREA Tirol, Vorarlberg
AREA Kärnten, Osttirol
AREA Steiermark, Südburgenland
AREA Wien, Niederösterreich, Nordburgenland
AREA Oberösterreich
AREA Salzburg
Die Anzahl der Überflüge ist der Beilage 2 zu entnehmen.
Zu den Fragen 10 und 12:
Generelle Anmerkung: Höhenbeschränkungen sind im Luftfahrtgesetz sowie in der Verordnung
Luftverkehrsregeln festgelegt, werden entsprechend eingehalten und insbesondere auf den
Flughäfen durch die Flugsicherungsstellen überwacht (auf den Flughäfen Wien und Salzburg
steht dafür auch eine automatische Flugspuraufzeichnungsanlage FANOMOS zur Verfügung).
a) F l u g h ä f e n
Die derzeit für die österreichischen Flughäfen geltenden Betriebszeiten (UTC) sind in der
luftfahrtüblichen Weise im österr. Luftfahrthandbuch AIP - Austria international verlautbart und
lauten:
|
Wien 0:00 - 24:00 Uhr |
|
Salzburg 4:00 - 22:00 Uhr |
|
Linz 4:30 - 22:00 Uhr (Samstag und Sonntag 5:00 - 22:00 Uhr) |
|
Klagenfurt 5:00 - 22:30 Uhr |
|
Innsbruck 5:30 - 19:00 Uhr |
|
Graz 5:00 - 22:30 Uhr |
Während der gesetzlichen Sommerzeit ist eine entsprechende Korrektur anzubringen.
Demgemäß steht nur der Flughafen Wien für einen durchgehenden Nachtflugbetrieb zur
Verfügung. Die durchschnittliche Verkehrsdichte während der Nacht auf dem Flughafen Wien
entspricht allerdings nur etwa der Zahl der Ausnahmen die auf vergleichbaren west -
europäischen Flughäfen mit
Nachtflugverbot gewährt werden.
Betriebsbeschränkungen:
Gemäß den Bestimmungen der Zivilluftfahrzeug - Lärmzulässigkeitsverordnung ZLZV - 1993
dürfen auf den österreichischen Bundesländerflughäfen sowie auf dem Flughafen Wien bei
Nacht zwischen 22:30 und 06:00 Uhr Ortszeit nur mehr die sogenannten Kapitel - 3 - Jets, das ist
die derzeit leiseste Kategorie von Strahlverkehrsflugzeugen, eingesetzt werden.
Ausnahmen:
Es sind seit 1. Mai 1997 keine Ausnahmebewilligungen zu den Bestimmungen des § 40 der
ZLZV - 1993 mehr zulässig.
In der Zeit vom 1. Jänner 1996 bis 30. April 1997 wurden folgende Ausnahmebewilligungen
erteilt:
Für die Flughäfen:
Graz 7 Bewilligungen
Klagenfurt 4 Bewilligungen
Wien k e i n e
Diese 11 Ausnahmebewilligungen betreffen zusammen ca. 50 Flüge.
Beschwerden über die bisher durchgeführten Flüge sind nicht bekannt.
b) F l u g f e l d e r
- auf allen österreichischen Flugfeldern ist derzeit nur Flugbetrieb bei Tag zulässig.
- Grundschulungsflüge im Platzrundenbereich von Zivilflugplätzen sowie Schleppflüge
(das sind die besonders störenden Flugarten) dürfen gemäß den Bestimmungen der
ZLZV - 1993 nur mit Flugzeugen durchgeführt werden, die hinsichtlich ihrer Lärm -
entwicklung besonders niedrigen Grenzwerten entsprechen.
- Ferner sieht diese Verordnung noch zusätzliche Beschränkungen für Kunstflüge unter
der Mindestflughöhe sowie zeitliche Beschränkungen für den Flugbetrieb auf Flug -
feldern mit mehr als 20.000 Flugbewegungen pro Jahr vor.
- Die meisten Flugplatzhalter haben sieh f r e i w i l l i g an Sonn - und Feiertagen
Mittagspausen bzw. sonstige zusätzliche Beschränkungen auferlegt und dies in die
vom jeweiligen Landeshauptmann als für Flugfelder zuständige Luftfahrtbehörde
genehmigten Zivilflugplatzbenützungsbedingungen aufgenommen.
- Für die Flugfelder Vöslau, Wr. Neustadt Ost, Wels, Zell am See, Hohenems und
St. Johann/T. wurden lärmmindernde Flugverfahren festgelegt, die international ver -
lautbart und verbindlich einzuhalten sind.
Zu Frage 11:
Von den Landeshauptmännern als für Flugfelder zuständige Bewilligungs - und Aufsichts -
behörde wurden folgende Verletzungen der oben genannten Beschränkungen zwischen 1980
und 1. August 1997 gemeldet:
Salzburg: abgesehen von einigen geringfügigen Überschreitungen der Betriebszeit auf dem
Flugfeld St. Johann i. P. wurde nur ein Pilot angezeigt, der unerlaubt um 3 Minu -
ten zu spät landete.
Burgenland: nur einige Verletzungen auf dem Flugfeld Pinkafeld
Vorarlberg: keine Verletzungen bekannt
Oberösterreich: - " -
Kärnten: - " -
Aus der Steiermark, Tirol und aus Niederösterreich sind keine diesbezüglichen Meldungen
zeitgerecht eingelangt; Wien ist nicht betroffen.
Zu den Fragen 13 und 14:
Es wurde bereits in einer Reihe von parlamentarischen Anfragen zum Problem "fuel
dumping" durch meine Amtsvorgänger sehr ausführlich Stellung genommen (z. B.
1746/J - NR/91, 3949/J - NR/92, 1356/J - NR/96 und zuletzt 1473/J - NR/96 am 21. November
1996).
Eine diesbezügliche Aufstellung ist aus Beilage 3 ersichtlich.
Zu Frage 15:
Wenn die Bestimmungen der Zivilflugplatz - Betriebsordnung und der Bescheide über die
Betriebszeiten für die einzelnen
Flugplätze korrekt eingehalten und behutsam gehandhabt
werden, ist diese Verordnung durchaus noch zeitgemäß. Der Abwägung regionaler Interessen
entspricht auch - die in den Gesellschaftsverträgen der Flughafenbetriebsgesellschaften festge -
legten - Praxis, daß vor einem Antrag auf Änderung von Betriebszeiten regelmäßig der Auf -
sichtsrat (z. T. sogar die Generalversammlung) befaßt werden muß: In diesen Organen der
G. m. b. H. bzw. AG haben die Vertreter der Bundesländer bzw. der Landeshauptstadt ent -
sprechendes Stimmrecht.
Zu Frage 16:
Die Anzahl der auf den österreichischen Flughäfen Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und
Salzburg in den Jahren 1980 bis 1998 durchgeführten Dienstzeitverlängerungen (gemäß den
vorliegenden Anträgen) betrug insgesamt:
1980 682
1981 496
1982 485
1983 534
1984 661
1985 721
1986 840
1987 897
1988 1.009
1989 1.187
1990 1.013
1991 1.245
1992 1.355
1993 1.143
1994 770
1995 821
1996 699
1997 330
1998 642
Zu Frage 17:
1998 kam es zu keinen Betriebszeitverlängerungen, die nicht durch § 5 Abs. 1 ZFBO - 1962
gedeckt waren.
Anlagen konnten nicht gescannt werden !!!