5826/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6236/J-NR/1999 betreffend Genehmigung der

Fachhochschul - Studiengänge mit den Standorten Rottenmann und Irdning/Raumberg durch

den Fachhochschulrat, die die Abgeordneten KRÖLL und Kollegen am 10. Mai 1999 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu Frage 1:

 

Der zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 FHStG vorgelegte Bescheidentwurf des Fachhoch -

schulrates, mit dem der beantragte Fachhochschul - Studiengang „Geomatik“ in Rottenmann

abgewiesen werden soll, wird damit begründet, dass aus der Bedarfs - und Akzeptanzanalyse

eine mangelnde Akzeptanz unter potentiellen StudieninteressentInnen hervorgehe. Das Er -

gebnis der Studie belege, dass ca. 90% der Studierenden und die weitaus überwiegende An -

zahl der Lehrenden nach Rottenmann einpendeln müssten. Unter diesen Voraussetzungen

könne keine „scientific community“ entstehen, was mit dem gemäß § Abs. 1 Z 1 FHStG

erforderlichen Hochschulcharakter unvereinbar sei.

 

Zu Frage 2:

 

Die gegenständliche Entscheidung des Fachhochschulrates ist eine Qualitätsentscheidung und

keine dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr vorbehaltene Förderungsent -

scheidung.

Zu Frage 3:

 

Da die Bedarfs - und Akzeptanzstudie hinsichtlich der Studentenmobilität die für den kon -

kreten Einzelfall maßgeblichen Umstände nicht hinreichend ermittelt, ist vorgesehen, dem

Bescheidentwurf des Fachhochschulrates die Genehmigung zu verweigern und den Fach -

hochschulrat im Rahmen der Rechtsaufsicht zu beauftragen, eine Ergänzung der Studie ein -

zufordern. Allerdings wurde im gegebenen Zusammenhang seitens meines Ressorts wie -

derholt auf die Standortproblematik hingewiesen.

 

Zu Frage 4:

 

Wie in der „Entwicklungs - und Finanzierungsplanung für den Fachhochschulbereich“ ange -

führt, dient die Regionalisierung im Fachhochschul - Bereich den Studierenden und bezweckt,

diesen ein wohnortnahes Studium zu ermöglichen. Sie setzt voraus, dass im erpendelbaren

Einzugsgebiet eine genügend große Zahl von StudieninteressentInnen für eine akademisch

und ökonomisch vitale Einrichtung vorhanden ist. Damit ist der Regionalisierung von Hoch -

schuleinrichtungen eine Grenze gesetzt. Diese nicht zu beachten, bedeutete eine verfehlte

Regionalpolitik und würde durch eine Zersplitterung der Ressourcen zu Einrichtungen von

geringer Qualität führen.

 

Zu Frage 5:

 

Neben der Gefahr der Zersplitterung (siehe Antwort zu Frage 4) war für die negative Beur -

teilung der Förderungswürdigkeit des Fachhochschul - Antrags Irdning/Raumberg die sinken -

de Nachfrage nach Hochschulstudien im Bereich der Landwirtschaft (die Zahl der Erstins -

kribierenden sank an der Universität für Bodenkultur innerhalb von zehn Jahren, 1987 bis

1997, von 630 auf 384) ausschlaggebend. Dieser Rückgang der StudieninteressentInnen

würde auch durch eine Kooperation mit Wieselburg nicht geändert.