5827/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde vom 21. April
1999, Nr. 6089/J, betreffend Herodesprämie, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
In der gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch ist nach der AGENDA 2000 die
Verarbeitungsprämie für Kälber (Herodesprämie) nicht mehr vorgesehen. Allerdings wurde
beim Europäischen Rat in Berlin vom 24./25. März 1999 Einvernehmen darüber erzielt, dass
die Mitgliedstaaten eine ähnliche Maßnahme aus nationalen Mitteln finanzieren können.
Österreich wird diese Maßnahme selbstverständlich nicht anwenden.
Zu Frage 3:
Seit Einführung der Verarbeitungsprämie im April 1996 fielen insgesamt 2,5 Millionen Kälber
unter dieses Regime. Mehr als 73% davon kommen aus dem Vereinigten Königreich, gefolgt
von
Frankreich, Portugal und Irland.
Zu Frage 4:
In Österreich war die Anwendung der Verarbeitungsprämie nie erlaubt. Die Ausfuhr von
österreichischen Kälbern zur Verwendung im Rahmen der Verarbeitungsprämie kann nicht
ausgeschlossen werden. Unseren Informationen zufolge, kann es sich hierbei aber aufgrund
der Preissituation und der Rassenverteilung in Österreich nur um Einzelfälle handeln.