5829/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom
5. Mai 1999, Nr. 6194/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behin -
derteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft (einschließ -
lich der nachgeordneten Dienststellen) betrug zum Stichtag 1. Oktober 1998: 115.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen im Bereich des Bundesministeriums für
Land - und Forstwirtschaft (einschließlich der nachgeordneten Dienststellen) betrug zum
Stichtag 1. Oktober 1998: 104.
Die
Anzahl der offenen Pflichtstellen betrug daher zum Stichtag 1. Oktober 1998:
11.
Zu den Fragen 4 und 6:
Da der Bund hinsichtlich der Ausgleichsabgaben als Einheit auftritt und die Behinderten -
Planstellen vom Bundesminister für Finanzen zugewiesen werden, verweise ich auf die Be -
antwortung der an den Herrn Bundesminister für Finanzen gerichteten Anfrage Nr. 6190/J.
Zu den Fragen 5, 7 und 8:
Es kann davon ausgegangen werden, dass ich nach wie vor bestrebt bin, bei Freiwerden
geeigneter Planstellen prüfen zu lassen, ob ein Behinderter für dieses Arbeitsgebiet aufge -
nommen werden kann.