5829/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom

5. Mai 1999, Nr. 6194/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behin -

derteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft (einschließ -

lich der nachgeordneten Dienststellen) betrug zum Stichtag 1. Oktober 1998: 115.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen im Bereich des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft (einschließlich der nachgeordneten Dienststellen) betrug zum

Stichtag 1. Oktober 1998: 104.

 

Die Anzahl der offenen Pflichtstellen betrug daher zum Stichtag 1. Oktober 1998: 11.

Zu den Fragen 4 und 6:

 

Da der Bund hinsichtlich der Ausgleichsabgaben als Einheit auftritt und die Behinderten -

Planstellen vom Bundesminister für Finanzen zugewiesen werden, verweise ich auf die Be -

antwortung der an den Herrn Bundesminister für Finanzen gerichteten Anfrage Nr. 6190/J.

 

Zu den Fragen 5, 7 und 8:

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass ich nach wie vor bestrebt bin, bei Freiwerden

geeigneter Planstellen prüfen zu lassen, ob ein Behinderter für dieses Arbeitsgebiet aufge -

nommen werden kann.