5831/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

21. April 1999 unter der Nr. 6091/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "versperrtes Kulturgut in Allentsteig“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich

wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Das Schloß Allentsteig ist bei Kulturveranstaltungen (Konzerte, Liederabende, Kabaretts,

usw.) mehrmals im Jahr für die Öffentlichkeit zugänglich. Darüber hinaus finden fallweise

Schloßführungen nach vorheriger Vereinbarung statt. Da im Schloß Allentsteig das

Truppenübungsplatz - Kommando untergebracht ist, kommt eine generelle Öffnung aus

Sicherheitsgründen nicht in Betracht. Im übrigen enthält die Haager Konvention vom

14. Mai 1954 keine Verpflichtung für den Eigentümer, Kulturgut im Sinne dieser

Konvention öffentlich zugänglich zu machen.

 

Zu 3:

 

Wie bereits erwähnt, finden im Schloß Allentsteig schon derzeit Kulturveranstaltungen statt.

Auf Grund der bestehenden Widmung des Gebäudes und der beschränkten räumlichen

Kapazitäten ist eine ,,touristische Nutzung“ des Schlosses im Sinne der Fragestellung nicht

möglich. Hinsichtlich der Leistungen des österreichischen Bundesheeres zur

wirtschaftlichen Belebung der Region verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom

15. April 1999 (5484/AB zu 5768/3).

 

Zu 4:

 

Nein. Die Verlegung des Kommandos des Truppenübungsplatzes Allentsteig ist in

Ermangelung eines anderen dafür geeigneten Objektes nicht möglich. Auch eine

Neuerrichtung eines Kommandogebäudes ist im Hinblick auf die budgetären Gegebenheiten

nicht realistisch.