5831/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
21. April 1999 unter der Nr. 6091/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "versperrtes Kulturgut in Allentsteig“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu 1 und 2:
Das Schloß Allentsteig ist bei Kulturveranstaltungen (Konzerte, Liederabende, Kabaretts,
usw.) mehrmals im Jahr für die Öffentlichkeit zugänglich. Darüber hinaus finden fallweise
Schloßführungen nach vorheriger Vereinbarung statt. Da im Schloß Allentsteig das
Truppenübungsplatz - Kommando untergebracht ist, kommt eine generelle Öffnung aus
Sicherheitsgründen nicht in Betracht. Im übrigen enthält die Haager Konvention vom
14. Mai 1954 keine Verpflichtung für den Eigentümer, Kulturgut im Sinne dieser
Konvention öffentlich zugänglich zu machen.
Zu 3:
Wie bereits erwähnt, finden im Schloß Allentsteig schon derzeit Kulturveranstaltungen statt.
Auf Grund der bestehenden Widmung des Gebäudes und der beschränkten räumlichen
Kapazitäten ist eine ,,touristische Nutzung“ des Schlosses im Sinne der Fragestellung nicht
möglich. Hinsichtlich der Leistungen des
österreichischen Bundesheeres zur
wirtschaftlichen Belebung der Region verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom
15. April 1999 (5484/AB zu 5768/3).
Zu 4:
Nein. Die Verlegung des Kommandos des Truppenübungsplatzes Allentsteig ist in
Ermangelung eines anderen dafür geeigneten Objektes nicht möglich. Auch eine
Neuerrichtung eines Kommandogebäudes ist im Hinblick auf die budgetären Gegebenheiten
nicht realistisch.