5832/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

21. April 1999 unter der Nr. 6093/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Jagdgesellschaften auf dem Truppenübungsplatz" gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Entgegen der Annahme der Anfragesteller unterliegt es nicht der Disposition meines

Ressorts, ob auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig Jagden durchgeführt werden oder

nicht. Vielmehr ist das Bundesheer auf Grund des NÖ. Jagdgesetzes 1974 verpflichtet, alle

Maßnahmen zu setzen, um ein Überhandnehmen des Wildes und die damit zusammen -

hängenden Folgeschäden hintanzuhalten.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig fanden in den letzten Jahren durchschnittlich ca.

250 Jagden in Form von Einzelansitzen statt. Selbstverständlich wurde bei deren

Terminplanung sowohl auf die Schonzeiten als auch auf die Erfordernisse des militärischen

Dienstbetriebes entsprechend Rücksicht genommen.

Zu 2:

 

Bei den Jagdteilnehmern handelte es sich um Vertreter der umliegenden Gemeinden,

Geschäftspartner der Heeresforstverwaltung Allentsteig, Angehörige von öffentlichen

Institutionen und Bedienstete des österreichischen Bundesheeres im Verhältnis 80

(Außenstehende) zu 20 (Bundesheerangehörige).

 

Zu 3:

 

Ja. Die Höhe der zu entrichtenden Entgelte ist für alle Jagdteilnehmer gleich und richtet sich

nach den jeweiligen marktwirtschaftlichen Bedingungen von Angebot und Nachfrage. Das

Wildbret wird in der Folge verkauft.

 

Zu 4:

 

Die Jagden finden unter Aufsicht des Jagd - und Forstpersonals der Heeresforstverwaltung

Allentsteig statt, wobei jeder Jagdgast hinsichtlich seiner Zutrittsberechtigung den

Bestimmungen des Sperrgebietsgesetzes 1995, BGBl. Nr.260, unterliegt.

 

Zu 5:

 

Die Jagden werden in Form von Einzelansitzen und einmal jährlich in Form einer

Riegeljagd durchgeführt. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften wird von den als

Jagdaufsichtsorganen beeideten Bediensteten der Heeresforstverwaltung Allentsteig

kontrolliert.

 

Zu 6:

 

In den letzten fünf Jahren wurden im Jahresdurchschnitt 320 Stk. Rotwild, 220 Stk.

Rehwild, 50 Stk. Muffelwild und 700 Stk. Schwarzwild erlegt.

Zu 7:

 

Wie schon erwähnt, wird das erlegte Wild gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften

verkauft.

 

Grundsätzlich wird jedem Fehlschuß nachgegangen, wobei verletztes Wild auf waidgerechte

Art und Weise erlegt wird.

 

Zu 8:

 

Für die Einhaltung der forst - und jagdgesetzlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen

über den Tier - bzw. Artenschutz ist die Heeresforstverwaltung Allentsteig gemeinsam mit

dem Truppenübungsplatzkommando Allentsteig zuständig. Ihnen obliegt auch die Kontrolle

sämtlicher einschlägigen Vorschriften.

 

Zu 9:

 

Auf diese Anliegen wird bei der Gestaltung des militärischen Dienstbetriebes weitestgehend

Rücksicht genommen.