5833/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
21. April 1999 unter der Nr. 6094/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Waffentests durch Wirtschaftsunternehmen auf dem Areal des Truppenübungs -
platzes Allentsteig" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Nein. Eine kommerzielle Nutzung des Truppenübungsplatzes Allentsteig durch Waffen -
firmen ist nicht vorgesehen. Insoweit Erprobungen von Waffen und Munition auf dem Areal
des Truppenübungsplatzes stattfinden, beschränken sie sich auf jene wenigen Fälle pro Jahr
(rund vier Mal), in denen an solchen Tests ein Interesse des Ressorts gegeben ist. Dies ist
insbesondere bei Produkten der Fall, die für eine Beschaffung im Bundesheer in Betracht
kommen. Die Dauer derartiger Erprobungen beträgt, abhängig vom jeweiligen Projekt,
maximal fünf Tage.
Zu 3 und 5:
Die Zulässigkeit des Betretens des militärischen Sperrgebietes durch heeresfremde
Personen, im konkreten des technischen Entwicklungspersonals, ist im Sperrgebietsgesetz
1995, BGBl Nr. 260, grundgelegt und wird auf die unbedingt notwendige Dauer der
erforderlichen Erprobungen des laufenden Projektes eingeschränkt; diesen Personen wird
aus Sicherheitsgründen stets ein Offizier beigestellt.
Zu 4:
Da das Areal des Truppenübungsplatzes Allentsteig nicht durch Wirtschaftsunternehmen
kommerziell genutzt wird, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.